Re: Haftbarkeit von Besitzern schlecht geschützter PC's
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Re: Haftbarkeit von Besitzern schlecht geschützter PC's
09.09.2004, 11:15:38
Dass sich viele Computeranwender mit Breitband-Internet ihrer "Verantwortung" nicht bewusst sind, ist bestimmt richtig. Auch wenn Blaster und Co Schlagzeilen gemacht haben, so richtig alert für das Thema Sicherheit am PC ist der Normalanwender nicht.

Warum auch, alle paar Monate mal kommt ein Wurm daher, der sorgt üblicherweise für ein paar Schlagzeilen und ein wenig Belustigung (in vielen Firmen hat sich der loveletter nur deswegen so schnell verbreitet, weil die Leute aus Neugier _absichtlich_ das attachement wider besseren Wissens geöffnet haben). Einen herkömmlichen Virus findet der Norton de facto nie (mein letzter Virus muss rund 10 Jahre her sein und kam noch auf einer Diskette).

Kurzum: das Thema Sicherheit am PC hat für die meisten Leute einfach keine Dimension. Beim Autofahren sterben Menschen, am PC gehen halt im schlimmsten Fall ein paar Stunden keine mails raus.

Dass man das Bewusstsein schärfen sollte, dass Sicherheit im Netz ein Thema ist - keine Frage. Und dass es zumutbar ist, seinen Rechner nicht offen zu lassen wie eine Scheunentor - auch zweifelsfrei.

Aber daraus gleich einen neuen Paragrafen mit StGB zu machen - ich weiß nicht.:-/

Den von Fly in diesem Zusammenhang verwendete Vergleich mit dem Service beim Auto kann man - wie jeden Vergleich - natürlich auch anders argumentieren: Ein Service beim Auto behebt Mängel und Verschleißerscheinungen, die im Laufe der Benutzung aufgetreten sind. Nicht aber Mängel, die bereits bei Kauf des Autos vorhanden waren. Und darum geht es ja: um Mängel, die die Software schon beim Kauf hat. Wenn ein Auto einen Herstellungsfehler hat und dieser dem ersten verpflichtenden Service (wie viele Jahre sind das jetzt? zwei? vier?) einen Unfall hat, ist auch nicht der Wageninhaber schuld. Man geht einmal davon aus, dass das Produkt in Ordnung ist.

Und wenn sich Mizzi Langhammer einen PC kauft, dann zum mail-Schreiben oder zum Publizieren ihrer Rezepte für ätherische Öle aber nicht um mal gleich zu schauen, wieviele Sicherheitslücken entdeckt wurden in der Zeit, in der sie den PC vom geiz-ist-geil nach Hause getragen hat. Da ist es ein bissl überzogen, gleich jeden als DAU zu beschimpfen.

Warum fragt keiner ob man für die Sicherheitslücken nicht den Software-Hersteller haftbar machen. Das macht viel eher Sinn. Aber da hören die Informatiker gerne weg - "ja, also Software, nein, da gilt der Haftungsausschluss".

Und zudem handelt es sich beim zitierten Autovergleich nicht um Schäden, die jemand - ohne dass es der Wagenbesitzer bemerkt - für eine Straftat verwendet. Wenn jemand mein Auto für einen Bombenanschlag mit Autobombe verwendet, weil VW eine bekanntermaßen schlechte Tank-Isolierung gebaut hat, bin ich haftbar?  

Ich würde die Kirche mal im Dorf lassen. Aufklärung gut - neue Strafbestände erfinden weniger.

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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Binchen am 09.09.2004, 19:13:42)
.  Sollte noch jemand daran interessiert sein  (Fly am 11.09.2004, 02:36:15)
 

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