Re(11): ing-diba ... 2,5% zinsen täglich fällig?!
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Re(11): ing-diba ... 2,5% zinsen täglich fällig?!
22.01.2006, 19:52:35
Das mit der Rücklastschriftgebühr ist mir schon klar, hier geht es aber eigentlich um etwas anderes. Also noch einmal von vorne:

In dem von SchusterHarry gestarteten SubThread (http://forum.geizhals.at/t281733,3111324.html#3111324 ) ging es um die Frage, ob bei gewöhnlichen Rücküberweisungen vom IngDiba-Konto auf das Referenzkonto Gebühren anfallen würden. Einige User (auch ich) waren der Meinung, dass dabei keine Gebühren seitens IngDiba verrechnet werden. Andere User meinten aber, irgendwann irgendwo doch etwas über derartige Gebühren gelesen zu haben.

Als IngDiba-Kunde der ersten Stunde habe ich dann meine Sicht dazu kundgetan (http://forum.geizhals.at/t281733,3134787.html#3134787 ) und den Verdacht geäussert, dass hier eine Verwechslung mit dem Begriff "Rücklastschriftgebühr" vorliegen könnte. Für SchusterHarry schien diese Erklärung zumindest nicht unplausibel.

Danach schriebst Du (http://forum.geizhals.at/t281733,3137304.html#3137304 ) in Deinem Posting etwas von Geschäftsbedingungen, in denen angeblich doch etwas von einer solchen Gebühr in der Höhe von 5-6 Euro formuliert gewesen sein sollte. Da ich als braver Leser und Sammler von Geschäftsbedingungen eine solche Passage leider nicht finden konnte habe ich nachgefragt. Deine Antwort löst das Rätsel für mich allerdings nicht wirklich.

Vielleicht zusätzlich zu dem schon in http://forum.geizhals.at/t281733,3134787.html#3134787  erwähnten Beispiel noch ein weiteres zum Thema Rücklastschriftgebühren:

Wenn ich einen Betrag X von meinem Girokonto auf mein IngDiba-Konto transferieren möchte, dann habe ich dafür prinzipiell 2 Möglichkeiten:

a) Ich überweise von meinem Girokonto den Betrag X z.B. per Telebanking auf mein IngDiba-Konto (Angabe von BLZ und Kontonummer).
b) Ich gehe auf die IngDiba-Seite und setzte dort einen Auftrag, dass der Betrag X per Lastschriftverfahren von meinem Girokonto eingezogen wird.

Die Gefahr einer Rücklastschriftgebühr besteht hier nur bei Variante b). Da die Variante b) imho auch sonst keine Vorteile gegenüber Variante a) hat (eher im Gegenteil) würde ich sie daher auch grundsätzlich nicht verwenden.


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