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Re(10): Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
12.10.2004, 12:11:44
"... einige Jahre am Buckel und kann Dir aus empirischer Erfahrung sagen, so tief wie heute war die moralische Kompetenz im Bevölkerungsdurchschnitt schon seit langem nicht."

Hm,
handaufsherz: neigte nicht bisher noch jede Generation zum vergoldenden Blick in den Rückspiegel? ;-)


Jetzt mal ganz konkret nur zum Teilaspekt des Raubkopierens:
Mir scheint wohl eher, vor +20 Jahren war schlicht die Technologie nicht vorhanden, derart bequem, effizient und international an Kopien von Musik und Filmen ranzukommen, wie sie heute das INet bietet, ... sonst hätten WIR 's als G'schroppen damals nicht anders gemacht!
Gänzlich neu ist dabei, dass besagte Effizienz das Kopieren-statt-Kaufen zu einem Faktor gemacht hat, der sich wirtschaftlich niederschlägt. Mag auch die Musik-/Filmindustrie bei den Zahlen tricksen - DASS der Schaden wirtschaftlich relevant ist, scheint mir unbestreitbar.

Lieber Grummelgrumpf, würdest du mal bitte nicht "in den Verfall der moralischen Kompetenz" einstimmen und heucheln, du als 17-jähriger hättest damals nicht die Chance wahrgenommen, dir von einem Freund eine LP auf Cassette kopieren zu lassen, anstatt sie käuflich zu erwerben.
AFAIK ein Vorgang, der sogar bis heute rechtlich zulässig ist ... unbesehen des moralischen Aspekts. Und um den geht's dir ja in deinem Posting.

Der langen Rede kurzer: Ist es nicht vielleicht so, dass du von der heutigen Jugend erwartest, sie habe sich einem moralischen Aspekt zu stellen, dem du und ich uns damals garnicht erst stellen mussten, weil die Dimension des "Raubkopierens" damals kaum wirtschaftliche, und-ergo keine konkreten rechtlichen Aspekte hatte?
Mir zumindest scheint's fraglich, ob ICH damals mit 17 nicht genauso eine deduktive "moralische Rechtfertigung" gesucht & gefunden hätte (wie das heute nachwievor praktiziert wird), warum ich - gegen geltendes Recht - mich "in Wahrheit im Recht befinde" mit meiner Raubkopiererei.

Damit ergibt sich als Antwort auf deine Frage:
"Warum diskutieren wir eigentlich immer nur um die Frage, wie wir uns nach Straftaten vor Entdeckung und Betrafung schützen können, kaum aber um die Frage, wie wir Straftaten vermeiden können?"

Weil das "auf bequem adaptierte", persönliche Rechtsempfinden von Raubkopierern sie in der Überzeugung wiegt, "nichts Unrechtes zu tun". Somit wäre eine Bestrafung ein "Unrecht", dass ihnen widerfahren würde - vor dem es sich zu bewahren gilt.

--  
Karl Toffel = nicht die Mamma! ;-)
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Re(11): Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
12.10.2004, 13:34:25
Hm,
handaufsherz: neigte nicht bisher noch jede Generation zum vergoldenden Blick in den Rückspiegel?


Hm, auch Hand-aufs-Herz: Du neigst nicht dazu, Statistiken zu lesen, gell? ;) An der rasanten Zunahme von Eigentumsdelikten besteht ebensowenig Zweifel wie an der rasant zunehmenden (geht das überhaupt noch?) Ignoranz von roten Verkehrsampeln.

Noch vor 15 Jahren wäre jeder Radlfahrer, der sich so verhalten hätte, wie es heute 98,5% aller Radfahrer tun, stracks von der Meute der Fußgänger erlegt worden. Und Du weisst das.

Fußgänger haben sich vor fürnzehn zehn Jahren nur an einer einzigen Kreuzung in Wien aufgeführt wie Wildschweine: Mariahilferstraße/Zieglergasse und wurden deshalb dort tagsüber von Wildhütern bewacht.

Autofahrer haben zwar bei Stop&Go die Kreuzungen ebenso hirnlos verstellt wie heute, aber üblicherweise rote Ampeln durchaus beachtet. Bei Gelb konnte man noch den einen oder anderen Eiligen erwischen, bei Dunkelrot kannst Du heute an jeder Kreuzung in Wien den Irren bei ihren (Selbst)Mordversuchen zusehen.

Also, bitte, bleib ein wenig näher an der Realität. Ich danke Dir dafür auch herzlich. :) Dann brauchst Du auch für mich gar keine falschen "Erwartungen an die heutige Jugend" konstruieren, derer ich ohnehin entbehre. Es sind auch gar nicht die Jugendlichen, die mir Gedanken bereiten; es sind die durchaus Erwachsenen, die unserer Jugend ein so gutes Vorbild leben.

"Kumm, gib ma die Hand!"
"Mama, wir dürfen nicht bei Rot über die Kreuzung gehen! Das haben sie uns in der Schule gesagt."
"Red net so bled, kumm endlich!"

DAS sind die Fälle, die mir Brechreiz verursachen. Aber, klar, die bösen Autofahrer! Sind schon wieder mehr Unfälle auf dem Zebrastreifen passiert! Schweine alle!!! Tja, ein Zebrastreifen bleibt ein Zebrastreifen, sogar wenn die Fußgängerampel auf Rot steht...

GrummelGrumpf
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Re(13): Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
12.10.2004, 17:30:08
Interessanter Schwenk vom Raubkopierer zum Verkehrsrowdie.

Meine Güte, ich drücke mich doch wirklich immer recht präzise aus, oder? In all den Postings hier habe ich mich irgendwo auf Raubkopien bezogen? Bitte zeigen, mein Alter läßt verkalkungsmäßiges Vergessen durchaus wahrscheinlich erscheinen.

Meiner Erinnerung nach bezog ich mich - sehr allgemein gehalten - nur auf die prinzipielle Bereitschaft unserer Gesellschaft, Gesetze nur nach persönlichem Nutzen anzuerkennen oder nicht. Nicht das Wohl der Gemeinschaft (Jessas na! Jetzt ist mir aber etwas Böses ausgekommen! *schäm* Da würden doch glatt alle Mitmenschen dazugehören, sogar Industrie, Beamte, Händler und Kunden in einen Topf geworfen.) zählt, sondern der pure Eigennutz.

Und, bitte, Du liegst so weit neben der Realität, dass ich mich mehr als nur wundern muss:

Du hältst Autofahrer, die sich rücksichtslos bei dunkelrot (nix Gelb oder "gerade schon Rot") über die Kreuzung pressen, für einen Missstand?! Ich halte diese Leute nicht für die Vorboten des Weltuntergangs, wie Du zu meinen scheinst, sondern für eine große Gefahr für alle anderen. Ein Autofahrer, der Grün hat, darf fahren - und dann knallt es.

Ich sehe auch einen Radfahrer, der bei Dunkelheit - selbstverständlich dunkel gekleidet - ohne jegliches Licht unterwegs ist, ebenfalls nicht für Luzifer, nur für selten dämlich. Leider ist "selten dämlich" der falsche Ausdruck, denn dazu passiert es viel zu oft. Die sind so dämlich, nicht mal zu erahnen, wie unterschiedlich die Sichtbedingungen für einen Fußgänger, einen Radfahrer und einen Autofahrer bei ganz normalen Stadbedingungen aussehen. Ganz toll aber finde (wenn ich sie überhaupt finde) die Radfahrer, die dieses russische Roulette auf offener Landstraße betreiben. Für Dich nur ein Missstand?

Ich sehe Eltern, die Ihre Kinder bei Rot über die Kreuzung zerren(!) als extrem verantwortungslos. Nicht, weil sie einer Verordnung zuwiderhandeln, sondern weil sie Kindern, die Gefahren noch kaum abschätzen können, beibringen, dass bei Rot über die Kreuzung zu rennen, die normale Lebensart ist. Bei 15% dieser Kinder hat das schwerwiegende Folgen. Das hältst Du für einen Missstand? Hast Du Kinder?

Ich glaube also schon, dass man heute versucht eine Art von übertriebenen Moralvorstellungen "durchzudrücken"...

Ich weiss nicht, warum Du das glaubst oder wo Du dafür Anzeichen siehst - ich kann keine bemerken. Aber meine persönliche Meinung dazu darf ich schon noch äußern, oder? ;)

GrummelGrumpf
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Re(14): Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
12.10.2004, 17:50:56
> Du liegst so weit neben der Realität, dass ich mich mehr als nur wundern muss.

Diese Bemerkung muss ich herausheben, denn sie ist recht amüsant. Durch meinen seit Kindebeinen an extrem gelebten Pragmatismus sehe ich die Dinge schon wie sie tatsächlich sind ohne verklärte "there must be a better word" Romantik ;-) wie sie in diversen Schriftstücken hier und anderso propagiert wird. Und, tja, bei Rot über die Kreuzung bin ich als in einer Kleinstadt aufgewachsenes Kind selber immer gegangen und TROTZDEM gehe ich heute wenn Kleinkinder zugegen sind NICHT bei Rot über die Kreuzung. Alles der Vorbildwirkung wegen, u know? Ich würde also nicht alles so eng sehen, es lebt sich damit nicht besser. Dass es heute eben "wilder" zugeht lässt sich wohl nur verhindern wenn man den Verkehr zahlenmäßig einschränkt um so wieder 60er Jahre Verhältnisse zu schaffen. Und, tja, Wien ist da eh eine Insel der Seeligen. Fahr mit dem Auto als "Ersttäter" durch Rom oder in Ballungszentren im Süden der Türkei umher, dann siehst du was "Verkehr" wirklich ist. :-)

Um nun wieder den Rückschwenk zu machen, ich bin da mit dem KarlToffel schon in etwa einer Meinung dass sich die prinzipielle Einstellung der Bürger nicht wesentlich verändert hat sondern allenfalls seine Möglichkeiten. Der Spruch "Gelegenheit macht Diebe" wurde ja nicht vorgestern am späten Abend erfunden.

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Re: Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
12.10.2004, 09:56:24
Diese Differenzierung zwischen statischer und dynamischer IP ist eine Auslegung von Anwälten der IFPI und nicht anderes.
Es gibt derzeit keinerlei Gerichtsentscheidung darüber!

Sie versuchen (nona) das Gesetz so hinzubiegen, dass sie eine erleichterte Auskunftspflicht argumentieren können.

Ob ein Richter das auch so sieht wird sich herausstellen.

Warum das ganze?

Um eben den grundrechtlichen Schutz der Daten zu umgehen!? ;-)


und jetzt meine Meinung:
Wer die Grundrechte durchbrechen will muss sich immer daran halten welches Recht im konkreten Fall betroffen ist.
Es kann bei dem Schutz den die Grundrechte ausüben sollen, doch bitte nicht auf den technischen Unterschied von dyn. und stat. IP ankommen, nur weil bei letzterem der ISP leichter die Daten herausgeben kann. Im Grunde ist beides das Gleiche.

btw: im §92 (3) Z.3 TKG: sehe ich unter Stammdaten nirgends den Hinweis darauf, dass eine sta. IP auch dem entspricht?! und die erleichterte Auskunftspflicht bezieht sich NUR auf Stammdaten

3. "Stammdaten" alle personenbezogenen Daten, die für die Begründung, die Abwicklung, Änderung oder Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Benutzer und dem Anbieter oder zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen erforderlich sind; dies sind:
a) Familienname und Vorname,
b) akademischer Grad,
c) Wohnadresse,
d) Teilnehmernummer und sonstige Kontaktinformation für die Nachricht,
e) Information über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses,
f) Bonität;

4. "Verkehrsdaten" Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden


4a. "Zugangsdaten" jene Verkehrsdaten, die beim Zugang eines Teilnehmers zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz beim Betreiber entstehen und für die Zuordnung der zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Kommunikation verwendeten Netzwerkadressierungen zum Teilnehmer notwendig sind;


Ciao,
M.A. Morpheus™
"Es ist eine große Kunst, nicht über Dinge zu reden,
von denen man nichts versteht."


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Re(8): Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
12.10.2004, 14:55:43
Anonymizer
Ein Anonymizer ist ein System, das Benutzern hilft, ihre Anonymität im Internet, vor allem im World Wide Web zu wahren. In ihrer Funktion ähneln sie Remailern, welches zur Anonymisierung von E-Mail dient.

Einfache Anonymizer
Ein Anonymizer wird als ein sogenannter Proxy zwischen Benutzer und Zielrechner geschaltet. Da nun der Proxy anstelle des Benutzers mit dem Zielcomputer kommuniziert, kann die Verbindung nicht zum ursprünglichen Nutzer nicht ohne weiteres zurück verfolgt werden. Dazu ist es allerdings nötig, das der Proxy wirklich anonym ist und nicht wie ein regulärer Proxy per Header mitteilt, dass die Anfrage von einem Proxy kommt und welcher Client anfragt. Üblicherweise wird der Datenstrom zwischen Nutzer und Anonymizer verschlüsselt, um ein Abhören der Verbindung zwischen Nutzer und Proxy zu verhindern. Dabei wird vorausgesetzt, dass möglichst viele Nutzer den selben Proxy gleichzeitig nutzen, damit einzelne Verbindungen nicht zu bestimmten Nutzern zugeordnet werden können. Viele bekannte Anonymizer setzen auf das SSL oder SOCKS Protokoll und können daher mit einer Vielzahl von Anwendungen verwendet werden.

Mix-Kaskaden
Bei Systemen mit nur einem Proxyserver hängt die Sicherheit von der Vertrauenswürdigkeit des Proxyrechners ab: Wird dieser korrumpiert, oder arbeitet es gar absichtlich gegen den Nutzer, so ist das ganze System gebrochen. Moderne Anonymizer setzen daher auf mehrere hintereinander geschaltete Proxys, so genannte Mix-Kaskaden. Hier werden die Daten mehrfach verschlüsselt und durch mehrere Rechner geleitet, wobei pro Rechner eine Verschlüsselung entschlüsselt wird. Erst am Ende der Mix-Kaskade werden die Daten lesbar. Da die Verbindungsdaten verschiedener Benutzer an jedem Glied der Kaskade neu gemischt werden, ist eine eindeutige Zuordnung jedoch unmöglich. Nur ein Angreifer, der alle Rechner in einer Mix-Kaskade kontrolliert, kann den Datenverkehr überwachen. Selbst wenn nur ein einziger Mix unversehrt bleibt, bleibt das Gesamtsystem sicher.

aus Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymizer )


I will use Google before asking dumb Questions.
   Frei nach Bart Simpson

Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
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Dreierlei Wege klug zu handeln: Durch Nachdenken, das ist der Edelste. Durch Nachahmen, das ist der Leichteste. Durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
   Konfuzius

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Re: Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
13.10.2004, 13:42:45
Weil mir der Link gerade untergekommen ist und zum Thema passt:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm#tausch  (Abschnitt 10.6)


In Österreich sind die Verbindungsdaten, zu denen auch die Logfiles betreffend den Internetzugang gehören, durch das Datenschutzgesetz und das Kommunikationsgeheimnis (§ 93 TKG) geschützt. Eine Bekanntgabe dieser Daten ist nur in einem Strafverfahren und nur im Auftrag des Gerichtes zulässig und auch in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 149 a StPO. Da dort Voraussetzung eine strafbare Handlung ist, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (wenn die Zustimmung des Anschlussinhabers nicht vorliegt), käme eine Bekanntgabe der Nutzerdaten nur im Falle des Uploads und auch dort nur bei  gewerbsmäßigem Handeln in Frage. Eine solche Gewerbsmäßigkeit liegt bei Tauschbörsennutzern aber in der Regel nicht vor, sodass auch im Strafverfahren die Identität des Anbieters von Musikstücken vom Provider nicht offengelegt werden darf. Die Frage ist allerdings, ob sich die Provider wirklich daran halten, wenn die Polizei Auskunft verlangt. Wird die Identität unzulässigerweise offengelegt, muss der Beschuldigte (im Falle des Uploads) nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen.



"Those who would sacrifice a little privacy for more security, deserve neither privacy nor security."
(c) Benjamin Franklin

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