Re: Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Gordon Gecko am 12.10.2004, 01:04:59)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Clown am 12.10.2004, 13:51:20)
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Re: Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
12.10.2004, 09:56:24
Diese Differenzierung zwischen statischer und dynamischer IP ist eine Auslegung von Anwälten der IFPI und nicht anderes.
Es gibt derzeit keinerlei Gerichtsentscheidung darüber!

Sie versuchen (nona) das Gesetz so hinzubiegen, dass sie eine erleichterte Auskunftspflicht argumentieren können.

Ob ein Richter das auch so sieht wird sich herausstellen.

Warum das ganze?

Um eben den grundrechtlichen Schutz der Daten zu umgehen!? ;-)


und jetzt meine Meinung:
Wer die Grundrechte durchbrechen will muss sich immer daran halten welches Recht im konkreten Fall betroffen ist.
Es kann bei dem Schutz den die Grundrechte ausüben sollen, doch bitte nicht auf den technischen Unterschied von dyn. und stat. IP ankommen, nur weil bei letzterem der ISP leichter die Daten herausgeben kann. Im Grunde ist beides das Gleiche.

btw: im §92 (3) Z.3 TKG: sehe ich unter Stammdaten nirgends den Hinweis darauf, dass eine sta. IP auch dem entspricht?! und die erleichterte Auskunftspflicht bezieht sich NUR auf Stammdaten

3. "Stammdaten" alle personenbezogenen Daten, die für die Begründung, die Abwicklung, Änderung oder Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Benutzer und dem Anbieter oder zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen erforderlich sind; dies sind:
a) Familienname und Vorname,
b) akademischer Grad,
c) Wohnadresse,
d) Teilnehmernummer und sonstige Kontaktinformation für die Nachricht,
e) Information über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses,
f) Bonität;

4. "Verkehrsdaten" Daten, die zum Zwecke der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zwecke der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet werden


4a. "Zugangsdaten" jene Verkehrsdaten, die beim Zugang eines Teilnehmers zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz beim Betreiber entstehen und für die Zuordnung der zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Kommunikation verwendeten Netzwerkadressierungen zum Teilnehmer notwendig sind;


Ciao,
M.A. Morpheus™
"Es ist eine große Kunst, nicht über Dinge zu reden,
von denen man nichts versteht."


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..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Clown am 12.10.2004, 14:25:04)
 

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