Re: Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Gordon Gecko am 12.10.2004, 01:04:59)
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Re: Verfolgbarkeit von Benutzerdaten durch IP-Adressen...
13.10.2004, 13:42:45
Weil mir der Link gerade untergekommen ist und zum Thema passt:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm#tausch  (Abschnitt 10.6)


In Österreich sind die Verbindungsdaten, zu denen auch die Logfiles betreffend den Internetzugang gehören, durch das Datenschutzgesetz und das Kommunikationsgeheimnis (§ 93 TKG) geschützt. Eine Bekanntgabe dieser Daten ist nur in einem Strafverfahren und nur im Auftrag des Gerichtes zulässig und auch in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 149 a StPO. Da dort Voraussetzung eine strafbare Handlung ist, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (wenn die Zustimmung des Anschlussinhabers nicht vorliegt), käme eine Bekanntgabe der Nutzerdaten nur im Falle des Uploads und auch dort nur bei  gewerbsmäßigem Handeln in Frage. Eine solche Gewerbsmäßigkeit liegt bei Tauschbörsennutzern aber in der Regel nicht vor, sodass auch im Strafverfahren die Identität des Anbieters von Musikstücken vom Provider nicht offengelegt werden darf. Die Frage ist allerdings, ob sich die Provider wirklich daran halten, wenn die Polizei Auskunft verlangt. Wird die Identität unzulässigerweise offengelegt, muss der Beschuldigte (im Falle des Uploads) nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen.



"Those who would sacrifice a little privacy for more security, deserve neither privacy nor security."
(c) Benjamin Franklin

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