Re(11): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
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Re(11): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
19.10.2004, 13:55:11
> Sondern er darf (Gesetz) den Wertverlust gegenüber einem originalverpackten
> Neugerät dem Kunden belasten.

Genau das darf er nicht. Das ist doch die Kompensation für die Kostenersparnisse, die der Fernabsatz mit sich bringt. Und in den meisten anderen Branchen funktioniert das doch auch. Soweit mir bekannt, kannst Du bei den ganzen Versandhäusern (Quelle & Co.) Waren bestellen, anprobieren, wenn's nicht passt, zurückschicken. Da ist genau der gleiche Wertverlust, der natürlich nicht in Rechnung gestellt wird.

Und es geht auch nicht um eine "Servicepauschale" für "ausgiebig testen". Die sehe ich ja durchaus ein. Aber mir geht es nicht um ein ausgiebiges testen, sondern es geht um ein Überprüfen, ob die Eigenschaften der Ware tatsächlich wie zugesichert sind. Ich prüfe aber auch, ob der TFT im von mir gewünschten Winkel noch unter das Regal passt. Ob die Tastatur wirklich so leichtgängig wie versprochen ist und ob die Farbe der Maus tatsächlich zur Tischoberfläche passt.

Das Universalprinzip der Rückgabe innerhalb bestimmter Frist soll eben auch ausgleichen, dass man per Fernabsatz bestellte Waren nicht genauer betrachten kann.

Den zweifellos vorhandenen Wertverlust, der übrigens schon durch das bloße Versenden vorhanden ist, dem Kunden zusätzlich anzulasten, ist nicht vorgesehen. Schließlich zahle ich beim Media Markt auch keine Zusatzgebühr, wenn ein Fernseher oder gar mehrere ausgestellt sind, diese Kosten sind eben schon in den Verkaufspreis eingerechnet.

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