Re(12): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
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Re(12): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
19.10.2004, 19:45:06
Immerhin wirst du jetzt endlich doch nochmal etwas fundierter mit deinen Quellenverweisen. ;-)

Link Nr. 1 ist - unschwer zu erkennen - eine Verbraucherrechtsinitiative. Mögen sie auf ihre Kosten Musterprozesse anstreben, um ihre MEINUNG zu einer Rechtslage zu untermauern. Aber lassen wir dahingestellt, ob es klug ist, wenn - an deren Stelle - sich ein PRIVATER in das Abenteuer Musterprozess stürzt. ... mit allen finanziellen Risken und Konsequenzen für ihn als Privatperson!

Link Nr. 2 mag zwar eine fachliche Quelle sein, aber schonwieder:
Unterschätze nicht, dass du nicht das Gesetz zitierst, sondern wiederum eine MEINUNG. Ob wohl der RA, der sie ausspricht, auf seine EIGENEN Kosten dem Threaderöffner in einem Musterprozess zur Seite steht, um diese seine Meinung in einem Urteil verifiziert zu sehen (... oder ggf. auch widerlegt zu sehen!)?

Fakt scheint mir: Ein Händler, der bei Rückgabe von Ware in "beschädigter" Originalverpackung (wenn folienverschweisst etc.) einen Wertminderungsabzug vornimmt, beruft sich auf den von Grummelgrumpf zitierten Gesetzestext.
Das bedeutet: anders, als in gewissen "Ungereimtheiten", die Themen vieler Threads im GH-Forum sind, handelt er auf Basis einer Rechtsgrundlage - ggf. bereit, sie mithilfe seines Firmen-RAs zu "verteidigen".

Würde ein Käufer nun dagegen mit Rechtsmittel kontern wollen, so geht's im Prozess nicht um eine eindeutige Verfehlung des Händlers, sondern um die Interpretation der Rechtsgrundlage, auf der der Händler sich befindet.

Das klingt nach einem "teuren" Prozess ... für einen Streitwert von EUR 50,-. Wie schon im 1. Absatz angemerkt: Das überlässt man besser Verbraucherschutzorganisationen, die "potent" genug sind, solche Musterprozesse auszutragen.
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Karl Toffel = nicht die Mamma! ;-)
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