Re(11): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
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Re(11): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
19.10.2004, 17:19:51
Da es hier um eine deutsche Regelung geht, empfehle ich Dir die Lektüre von:
http://www.vur-online.de/beitrag/11.html
insbesondere II. 4. e.

Dort wird die gleiche Problematik angesprochen (ohne Deine oder meine Meinung zu unterstützen), allerdings am Beispiel eines verschweißten Buchs:
"Das wäre keine Lieferung, weil der Verbraucher das Buch dann nur äußerlich betrachten, aber nicht hineinsehen kann, ob es seinen Erwartungen auch entspricht."

Ich glaube, dass die deutsche Rechtssprechung daraufhin zielt, eine Inbetriebnahme ohne Kostenverpflichtung zuzulassen, solange die Verschlechterung der Ware ausschliesslich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. bestätigt wird das durch den Spezialisten RA Dr. Geissler von Hammerstein & Partner, der dazu veröffentlicht hat:

http://www.hanselaw.de/html/files/1055450861.pdf
schreibt dazu eindeutig ab Seite 11 unten, zuerst einmal über die Wertminderung:
"Allerdings gilt dieses nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher auf diese Rechtsfolge spätestens bei Vertragsabschluß in Textform hingewiesen hat und ebenfalls ein Hinweis auf die Möglichkeit erfolgte, diese osten zu vermeiden." Ergibt sich zuerst einmal die Frage, ob dieser Hinweis überhaupt gegeben wurde.

Und dann auf Seite 12:
"Beruht die Verschlechterung aber ausschließlich auf einer Prüfung der Sache, beispielsweise dem Ausprobieren eines im Fernabsatz gekauften technischen Gerätes, so darf der Verbraucher ... die verschlechterte Sache an den Unternehmer zurückgeben, ohne Wertersatz leisten zu müssen."

Klingt für mich nicht mehr so eindeutig, wie Du das hinzustellen versuchst!

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