Re(3): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
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Re(3): PCkauf2000 zahlt mir 15% zu wenig Geld nach Rücknahme!
30.10.2004, 16:01:55
der satz: " ...infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren." kann (leider) auf mehrere arten interpretiert werden (man müsste hierzu vielleicht die protokolle dazulesen)

denn beim benützen des gerätes übt er das widerrufsrecht nicht aus!!! das widerrufsrecht wurde nicht geschaffen um versteckte unentgeltliche leihgeräte rechtlich abzudecken, sondern um irrtümer oder optisches missfallen z.b. unbürokratisch und schnell aus der welt zu schaffen. das problem, das die meisten hier  mit dem rücktrittsrecht haben, dass sie zwischen rückttritt und gewährleistungs- (eventuell auch garantie-) fall nicht unterscheiden können.

denn wenn ich ein gerät (sagen mir mal einen tft >:-D auspacke und gefällt mir nicht, dann ist es ein typischer und auch so gedachter fall des rücktrittsrechts), hingegen gefällt er mir und schalte ich ihn ein und es sind zu viele pixelfehler, dann kommt die gewährleistung zum zug. (oder je nach fall die garantie oder indirekt produkthaftung bei folgeschäden - aber egal)

möcht jetzt keine wissentschaftliche abhandlung niederschreibung, aber so sollte das gesetz zu verstehen sein (wie es dann die judikative versteht is ne andere geschichte), aber sonst öffnet man den rechtsmissbrauch alle türen und tore. (ich könnt mir jedes gerät 7 tage lang behalten und austesten) also find ich die konsumenten genügend geschützt.

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