Re(2): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
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Re(2): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
15.01.2005, 01:59:02
Hi ! Also "das Teil" worums ging, war die ganze Festplatte. Mittels dem
DriveFitnessTest - Programm (ein Diagnose-Programm nur für IBM bzw. Hitachi Festplatten) zeigten sich fehlerhafte Sektoren. zeitweise ging gar nichts, d.h. Platte wurde nicht mal erkannt, dann wieder fehlerhafte Sektoren.... (Die Platte wurde vor genau 3 1/2 Monaten gekauft & übergeben.)

Der betreffende Händler tauschte sie mir nach einem Test am übernächsten Tag zwar problemlos aus, aber bei diesem Austausch wollte ich daß das Austauschdatum auf der Rechnung festgehalten wird, weil (wie ich meinte) die Garantie bzw. Gewährleistungsfrist ja - ab Austausch - von neuem zu laufen beginne.

Die "Kommunikation" mit diesem Händler war zunächst ziemlich mühsam - nur 1-er der 4 anwesenden Angestellten war dann im weiteren Verlauf wirklich sachlich-korrekt, freundlich und geduldig und erklärte mir ungefähr den Standpunkt der Firma, und daß die Zentrale für diesen Fall der richtige Ansprechpartner wäre. (mehr hätte ich mir auch nicht erwartet. Das Benehmen der 3 anderen war dagegen beleidigend, herablassend, die grinsten sich spöttisch an, und der eine jugendliche Techniker wollte mir im Zorn gar die Platte wieder wegnehmen... ?! weitere ekelhafte Details spare ich mir hier.)

Ums wieder zum Thema zurückzukehren : Die haben dort eine Art freiwillige Händlergarantie von 1 Jahr, innerhalb dessen sie dir eine defekte Platte austauschen, aber beim Austausch beziehen die sich anscheinend immer auf den Kaufzeitpunkt der zuallererst gekauften Platte, damit wird diese Garantie schnell weniger. Wenn man Pech hat, bekommst z.B eine nagelneue Platte, und wenn nur noch 1 Monat Garantie überbleibt, und die wird nach 2 Monaten kaputt, dann kannst die 2 Monate alte Festplatte weghauen und eine Neue kaufen.

Ich habe die Garantie immer so verstanden, daß ein Gerät z.B. dieses 1 Garantie- Jahr "in EINEM Stück"  überdauern sollte, bevor es irgendwann auf natürliche Weise kaputt wird.... dort wird dagegen wie oben beschrieben vorgegangen. ABER eigentlich sollte doch in einem Gewährleistungsfall wie diesem (ist ja innerhalb dieser 6 Monatsfrist kaputtgegangen, wo der Händler die Beweislast.......trägt) diese "freiwillige Händlergarantie" bzw. Gewährleistungsfrist ab Austausch doch wieder von Neuem gerechnet werden, oder ?

Hoffentlich war das einigermaßen verständlich,... ich bin jetzt zu müde um noch klar zu denken. Bis morgen.




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