Re(9): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
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Re(9): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
15.01.2005, 20:34:34
Jetzt sollte das Problem geklärt sein - ...

Schon.
... - sprich der Händler hat sich in diesem Fall nicht korrekt verhalten.

Ah so? Das kommt darauf an, wie Du die Angaben des Eröffnungsposters auslegst (Garantie - Gewährleistung - etc.). Denn die Bemerkung
..., wobei zu Beweisgründen (wg. Datum) die Neuausstellung einer Rechnung (Garantierechnung ?) vorgesehen ist.

blanker Unsinn ist. Dem hat der Händler also völlig zurecht widersprochen.

Der Tausch der Platte ist ohnehin nachvollziehbar (Reparatur/Servicebeleg bzw. Tauschlieferschein oder zumindest Vermerk der neuen Seriennummer auf der ursprünglichen Rechnung  o.ä.) und hat - wie schon mehrfach erwähnt - kaum Auswirkungen auf die Garantie (wie hier immer wieder stereotyp behauptet wird), die Gewährleistung ist ohnehin mit o.a. Nachweis einforderbar.

Soweit ich des Eröffnungsposters Posting(s) (auch nach mehrmaligem Lesen) verstehe, bestand und besteht er auf Verlängerung der GARANTIE (er spricht die "freiwillige Händlergarantie von 1 Jahr" auch dezidiert an) - und dafür wird er wohl keinen Richter finden. ;) Da darf der Händler - ruhig und ganz korrekt - widersprechen; auch im Hinblick darauf, dass der wohl seine Garantiebedingungen besser kennen dürfte als wir hier, die wir nicht mal wissen, um wen es geht. ;)

Hier noch die Passage, auf die ich mich beziehe:
Ums wieder zum Thema zurückzukehren : Die haben dort eine Art freiwillige Händlergarantie von 1 Jahr, innerhalb dessen sie dir eine defekte Platte austauschen, aber beim Austausch beziehen die sich anscheinend immer auf den Kaufzeitpunkt der zuallererst gekauften Platte, damit wird diese Garantie schnell weniger. ...

Ja, damit hat der Kandidat hundert Punkte, der Händler ist diesbezüglich im Recht. Die Gewährleistung ist natürlich eine verlängerte, dass der Händler aber einer Garantieverlängerung bzw. einer "Neuausstellung einer Rechnung", die angeblich "vorgesehen" sein soll, widerspricht, ist tadellos in Ordnung.

Nachdem sich das "Gespräch" "sehr schwierig" war, kann ich mir bei dem Durcheinander recht gut vorstellen. Sollte sich dann noch jemand (ganz egal, wer) emotional erregt haben (ließe sich aus den Texten hier ohne große Mühe interpretieren), dürfte der letzte Rest Weisheit den Bach hinuntergegangen sein... ;)

GrummelGrumpf
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