Re(8): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
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Re(8): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
15.01.2005, 03:29:04
Der grundsätzliche Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung war mir schon klar, nur nicht wie das gehandhabt wird wenn der Händler die Gewährleistung durch seine freiwillige Händlergarantie (die mit jedem Austausch weniger wird) "ersetzt",
hingegegen wird von Gewährleistung dort bei denen gar nicht geredet (mit Absicht?).
Daher frage ich mich, ob ich beides gleichzeitig haben kann. Ich vermute, falls die Platte die 6 Monats-Hürde nicht packt, dann geht zwar die Händlergarantie bei jedem Austausch immer mehr drauf, die Gewährleistung lebt aber (Defekt nach weniger als 6 Monaten) von Neuem auf , während die Herstellergarantie (=ein drittes Paar Schuhe) noch immer abhängig vom Herstellungsdatum bestehen könnte.

Das heißt falls die Händlergarantie einmal aufgebracht sein sollte, wird dieser Händler sich weigern, die Platte zu tauschen. Mit dem Gewährleistungsrecht könnte ich ihm dann zwar zu Recht kommen (wenn weniger als 6 Monate seit dem Kauf+Übergabe ODER seit dem letzen Austausch vergangen sind).  ABER Problem wird nur sein, daß der Händler offensichtlich nur seine eigene in jedem Fall weniger werdende Händlergarantie anbietet (aus "Kulanz" wie die meinen), und eine ev. noch bestehende Herstellergarantie gegen Portokostenersatz abwickelt. - Wobei mir gesagt wurde daß dann 2x Porto verrechnet werden würde...1 Mal- für das schicken in die Zentrale dieses Händlers (=in Österreich), und ein 2.Mal
für das Versenden von dort zum Hersteller. also kurzum - statt Gewährleistung kennt der nur seine Herstellergarantie.

Nun, ich habe mir immerhin auf der Rechnung bestätigen lassen, daß die Ware mit dem aktuellen Datum auf Garantie getauscht wurde, mit Stempel und Unterschrift. (Kaufdatum steht dort UND Austausch-datum)

Zusätzlich hat mir der einzige vernünftige Angestellte dort, auch noch eine "Garantierechnung" ausgedruckt, wo der Austausch der beiden Festplatten genau augelistet ist und dort steht NUR das Austauschdatum. (ohne Stempel und Unterschrift)




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