Re(10): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
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Re(10): Garantie / Gewährleistung - n. Austausch d. Ware von neuem ?
15.01.2005, 21:51:41
Sag, weißt überhaupt noch was Du in Deiner blinden Wut daherredest ??? :-)

Nochmals, ich habe um keine Garantie-verlängerung ersucht (welch eine schwachsinnige Unterstellung..)  - sondern habe versucht zu eruieren inwiefern diese "1-jährige freiwillige Händlergarantie" der gesetzlichen Gewährleistungsfrist im Weg steht. DENN der betreffende Händler hat sich nämlich zunächst geweigert, den Zeitpunkt des Austausches auf der Rechnung zu vermerken, bzw. eine Garantierechnung auszustellen.

Diesen Vermerk des Austauschzeitpunkts (ev. mit Seriennummer) auf der Rechnung brauchst DU als schriftl. Beweis, sonst beginnt die Gewährleistungsfrist nämlich NICHT nochmal von neuem zu laufen. Vermutlich hat er sich deshalb (?) geweigert, oder die haben es nicht gewußt, wie auch immer.

Und, weil Du scheinbar gerne alles in den Dreck ziehst, ich kann Dir so eine  neuausgestellte Garantierechnung für diesen Fall persönlich zeigen. 8-O

Übrigens, solltest Du Dich mit der anfänglichen Vorgehensweise & Behauptung des betreffenden Händlers solidarisch erklären, dann darf ich annehmen, daß Du dich in Deinem Geschäft genauso weigern wirst, den Austauschzeitpunkt eines Geräts (wie z.B Festplatte) auf dem Kaufbeleg zu vermerken. Aber deinen  Kunden merkst Du dir das ja auch auswendig, gelt ? Da ists ja gar nicht notwendig was aufzuschreiben. ;-)   |-D



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