"richtiges" verhalten bei dränglern
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Re(12): "richtiges" verhalten bei dränglern
05.06.2005, 11:12:13
sorry, aber ist es nicht genauso verboten die nebelschlußleuchte anzumachen wie kurz das bremslicht zu betätigen?

Immer dasselbe! *seufz* Das schlaucht schon sehr! Also nochmals, langsam, zum Mitschreiben:

Wir hatten zwei verschiedene Fragen, die auch verschieden beantwortet wurden:
1) "Wie ist das gesetzeskonforme Vorgehen?"
2) "Was macht GrummelGrumpf."

Ad 1) erlaubte ich mir, festzuhalten, dass Deine Vorgehensweise zwar verständlich sei, aber die falsche Antwort für jemanden, der eine Vorgehensweise sucht, "die vor Gericht auch hält", wäre.

Ad 2) erlaubte ich mir festzustellen, dass auch ich in solchen Fällen manchmal ein nicht gesetzeskonformes Vorgehen wähle. Als Zusatz war dabei noch zu lesen, dass sich unser beider Verhalten so sehr nicht unterschiede - außer, dass ich in solchen Fällen sehr bewusst gegen die STVO handle, wohingegen andere meinen, das sei schon in Ordnung.

2 Leuchten? hab immer gedacht dass nur eine aktiviert sein darf, oder?

Das "immer gedacht" ist a) falsch und zeigt b), dass Du Dich vielleicht wieder einmal über die STVO her machen solltest. ;) Hier nur ein paar im Schnellsuchverfahren gefundene Teile den letzten Änderungen:
Zu Z 15 (§ 14 Abs. 4a):
Bisher war keine verpflichtende Ausstattung bestimmter Fahrzeuge mit Nebelschlussleuchten vorgeschrieben.

Nebelschlussleuchten waren lediglich im § 20 geregelt, wo deren freiwillige Anbringungen vorgesehen war. Da die ECE-Regelung Nr. 48 (durch die Richtlinie 76/756/EWG übernommen) aber die verpflichtende Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge (Kraftwagen der Klassen M und N sowie Anhänger der Klasse O) vorsieht, wird nunmehr im neuen Abs. 4a die verpflichtende Ausstattung mit einer oder mit zwei Nebelschlussleuchten vorgesehen. Die restlichen Vorschriften des Abs. 4a entsprechen den bisherigen Vorgaben aus § 20 Abs. 2.

Gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz gelten die Bestimmungen des § 14 über die hinteren Leuchten und Rückstrahler auch für Anhänger. Somit gelten die neuen Bestimmungen des Abs. 4a auch für Anhänger.

Weiters
§ 14. (1) bis (4) …
(4a) Kraftwagen der Klassen M und N müssen hinten mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Mit diesen Nebelschlussleuchten darf nur rotes Licht ausgestrahlt werden können. Werden zwei Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen; wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene liegen. Das Anbringen von mehr als zwei Nebelschlussleuchten ist unzulässig.

Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.


GrummelGrumpf
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Re(6): "richtiges" verhalten bei dränglern
05.06.2005, 11:31:33

'tschuldige, aber das ist meines Wissens falsch.

Dann ist Dein Wissen falsch. Sehen wir uns mal die Details an:

Möglichkeit A: Er knallt Dir drauf, Dein Wagen schleudert, und Deine Fähigkeiten als vermeintlicher Super Driver werden mit der Realität konfrontiert. Gut, das ergibt: Einen Auto-Totalschaden und einen Sarg (je nach Ausstattung verschieden teuer). In Summe: TEUER.

Möglichkeit B: Er knallt Dir drauf, Du BIST ein Super Driver. Irgendwann, vielleicht auch erst nach dem dritten Überschlag, stehen beide Wracks. Glück gehabt, kein Personenschaden (alles andere reiht sich nämlich dann unter SUPERTEUER ein). Es kommt zum Verfahren. Sollte Dir ein Verhalten wie oben angeführt nachgewiesen werden können (so wie auch dem hinter Dir sein Verhalten nachzuweisen ist), verlässt Du den  Verhandlungssaal mit einer 30-50%igen Teilschuld (=SEHR TEUER).

Möglichkeit C: Wir haben Personenschäden, einige Schwerverletzte mit Langzeitfolgen. Und wir haben - das dazwischen sparen wir mal aus - Teilschuld. Das fällt dann unter SUPERTEUER.

...dessen geringes(!) Bremsmanöver reagieren zu können...

Beweis mal vor Gericht, dass es sich um ein "geringes" Bremsmanöver gehandelt hat! Und auch dieses darfst Du lt. STVO nur dann einleiten, wenn es notwendig (die meisten Richter wollen solche Manöver für den Hintermann "nachvollziehbar" sehen) ist. Dann beweis mal das - wenn Du unvorbereitet (d.h. ohne bereits vorgeeichte Zeugen im Auto) in diese Lage kommst.

Zu "nachvollziehbar" (was so mit dem Gesetz selbst nichts zu tun hat, nur mit der Beweiswürdigung im Verfahren, mit Deiner Glaubwürdigkeit): Klebt Dir ein Reh auf dem Kühler, so ist davon auszugehen, dass ein nachfolgender Autofahrer das Bremsmanöver hätte erwarten können/müssen. War die Autobahn vor Dir frei - das sieht ein Nachkommender natürlich auch - hast Du kaum Chancen, Dich ohne Teilschuld aus der Sache rauszuwuseln. Richter reagieren nämlich in letzter Zeit zunehmend allergisch gegen selbsternannte Oberlehrer.

GrummelGrumpf
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Re(7): "richtiges" verhalten bei dränglern
05.06.2005, 11:56:12
Beweis mal vor Gericht, dass es sich um ein "geringes" Bremsmanöver gehandelt hat! Und auch dieses darfst Du lt. STVO nur dann einleiten, wenn es notwendig
(die meisten Richter wollen solche Manöver für den Hintermann
"nachvollziehbar" sehen) ist. Dann beweis mal das - wenn Du unvorbereitet
(d.h. ohne bereits vorgeeichte Zeugen im Auto) in diese Lage kommst.


Ich hatte leider Mal Gelegenheit, das konkreter rausfinden zu müssen - als ich nämlich als Auffahrender einen Versichg-Totalschaden gebaut habe.

Der Vordermann hatte an einer Kreuzung eben grün bekommen, als er ein querendes Rettungsfahrzeug ohne Einsatzsignal bemerkte -> Vollbremsung (aber halt mit vielleicht 15 km/h). Ich kam von hinten, konnte die Rettung nicht sehen oder sonstwie rechtzeitig wahrnehmen - die Rettung hatte nicht nur kein Einsatzsignal, sie hatte sogar schon angehalten, weil sie sich scheint's nicht sicher war, ob alle anhalten und sie so über die Kreuzung lassen würden.
Hab lediglich gesehen: wir haben grün bekommen, der Vordermann fährt schon an, und konnte sein "Bremsmanöver aus'm Stand" natürlich nicht mitmachen - bin ihm draufgekracht.

Rationell betrachtet war ich unschuldig, rechtlich allerdings chancenlos (gerade auch: ohne Zeugen). Denn der Vordermann muss nicht beweisen, dass eine Verkehrssituation (s)ein Bremsmanöver erforderlich machte! Er braucht nur einen plausiblen Grund, warum er sich zu einer Bremsung entschieden hat. Der hinter ihm Fahrende muss ausreichenden Abstand halten, um durch ein Bremsmanöver ein Auffahren verhindern zu können.

Plausibler Grund, übrigens, wäre auf der Autobahn und einer leichten Bremsung bereits, dass dir schlecht wurde und du dein Fahrtempo entsprechend reduzieren wolltest! Der Hintermann MUSS ausreichenden Abstand halten, um dieses nicht-verkehrsbedingte Bremsmanöver rechtzeitig mitmachen zu können.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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Re(12): "richtiges" verhalten bei dränglern
05.06.2005, 13:21:18
Gut, nachdem Du Deine MEINUNG so stark in den Vordergrund stellst, wirst Du mir nicht verübeln, diese mittlerweile nutzlose Diskussion mit ein paar FAKTEN aus der STVO zu beenden. ;)

                   § 20. Fahrgeschwindigkeit.

  (1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den
gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen,
insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie
den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch
nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der
Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies
vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam
fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.


               § 21. Verminderung der Fahrgeschwindigkeit.

  (1) Der Lenker darf das Fahrzeug nicht jäh und für den Lenker
eines nachfolgenden Fahrzeuges überraschend abbremsen, wenn andere
Straßenbenützer dadurch gefährdet oder behindert werden, es sei
denn, daß es die Verkehrssicherheit erfordert.


Zur Ergänzung für unsere deutschen Nachbarn:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Wie auch:
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken darf ein Kraftfahrzeugführer für ein Kleintier (z. B. Eichhörnchen) nicht so stark bremsen, dass dadurch ein Auffahrunfall verursacht wird (3 U 26/2002 7. Januar 2003).


In allen Fällen gilt, wie schon zuvor erwähnt: "Stark" oder "sanft" gebremst? Hier zählt die Glaubwürdigkeit vor Gericht. Schnell kann bei reschem Auftreten aus einer sanften Geschwindigkeitsverminderung eine rabiate werden, wenn sich der Beteiligte vor Gericht wie ausgerastetes Wildschwein gebärdet.

GrummelGrumpf
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Re(13): "richtiges" verhalten bei dränglern
05.06.2005, 14:53:44
§ 21. Verminderung der Fahrgeschwindigkeit.

  (1) Der Lenker darf das Fahrzeug nicht jäh und für den Lenker
eines nachfolgenden Fahrzeuges überraschend abbremsen, wenn andere
Straßenbenützer dadurch gefährdet oder behindert werden, es sei
denn, daß es die Verkehrssicherheit erfordert.


Ein sogenannter Gummiparagraph. Denn wie ich schon als Beispiel geschrieben hatte: wenn dir "schlecht wird" und du daher das Tempo reduzieren musst, da - jetzt kommt's:

"... es die Verkehrssicherheit erfordert. ..."


;-);-);-)
... dann "ist das so".
Ich verweise nochmal auf den vorletzten Absatz dieses Postings http://forum.geizhals.at/t338719,2492249.html#2492249
Der Bremsende muss keine Verkehrssituation beweisen, die sein Bremsmanöver zwingend erforderlich machte. Es langt ein plausibler Grund für seine Entscheidung, zu bremsen.
Das mit dem "Schlecht-werden" ist nicht eine aus meiner Meinung geborene Idee, sondern hat mir ein RA hierzu als Beispiel gegeben.

Der praktische Haken dessen, was du wohl darzustellen versuchst, ist der angemessene Sicherheitsabstand. Er ist IMMER Sache des Hintermannes.
Du wirst in den tiefen Weiten der StVO nirgendwo eine Verkehrssituation finden, wo du als Vordermann im Fliessverkehr für den angemessenen Sicherheitsabstand deines Hintermannes verantwortlich wärst. Logisch: 1.) kannst du's nicht beeinflussen, das ist allein nur seine Sache, und 2.) wäre es die rechtliche Legitimation für das "Drängeln" -> wenn dein Hintermann zuwenig Platz lässt, MÜSSTEST du dann schneller fahren, da du für den erforderlichen Abstand (mit-)verantwortlich bist.

... und "das hamma aber ned". In der StVO klugerweise nicht vorgesehen.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
05.06.2005, 14:56 Uhr - Editiert von KarlToffel, alte Version: hier
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Re(2): "richtiges" verhalten bei dränglern
04.06.2005, 11:36:53
würden nicht zu viele stur links fahren gäbs weniger oder keine drängler ,
aber die wenigsten können rechts fahren, weder auf der autobahn noch auf der
freilandstrasse.

hauptsache den führerschein haben die aber von rechtsfahr ordung null ahnung.
nicht der drängler oder rechst vorbei faher sollte gestraft werden sonder ndie
links fahrenden blockierer,die stur links fahen und damit auch andere  genauso
gefährden

Wo kann ich diese Petition unterschreiben?!

Genau meine Rede! Lustigerweise ist das fast nur in Österreich so. In Italien oder Deutschland hält sich der Grossteil ans Rechtsfahrgebot, zumindest war's vor 2 Wochen so.

Bei starkem Verkehrsaufkommen schaut's in Österreich so aus:
linke Spur: Gerammelt voll, Tempo ca. 90
mittlere Spur: ein paar Fahrzeuge, Tempo ca. 90
linke Spur, vereinzelt Fahrzeuge, Tempo ca. 90


In solchen Fällen probier' ich's gar nicht mit Blinker-links, sondern überhol' gleich rechts oder schlängel' mich durch.

Interessant ist nur, dass viele der notorischen Mittelspur-Fahrer kapieren, dass es noch eine rechte Spur gibt, wenn man sich auf der rechten Spur annähert, dann über die mittlere Spur nach links wechselt, sie überholt und gleich darauf wieder ganz nach rechts wechselt... viele zögern dann kurz, setzen aber dann den Blinker und fahren rüber.

Auch immer gerne genommen ist folgende Variante: von rechts bereits etwas früher in die Mitte wechseln und sich mit grossem Geschwindigkeitsüberschuss nähern... gibt einige, die dann ohne weiteres zutun nach rechts wechseln.

Yamaha FZ6-S Fazer BlueStone
0-100km/h 3,5sec.
0-180km/h 9,9sec.
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Re(4): "richtiges" verhalten bei dränglern
06.06.2005, 21:59:30
und wenn einer wo 130 erlaubt sind 110 fährt und keinen platz macht is der
hinter ihm ein drängler?


Wenn er dicht auffährt, ja. Es ist schliesslich auch erlaubt mit 110 zu überholen.

dann fahr ubahn wennst so denkst


Du solltest eher aufhören zu fahren wenn du anders denkst.
auch net und zur verkehrserziehung is eine behörde da


genau deswegen kannst du gleich den Führerschein zurückgeben wenn du glaubst man darf dicht auffahren/beslästigen wenn jemanden vor dir mal lansamer als du fährt. Die Mindestgeschwindigkeit auf dem linken Fahrstreifen beträgt NICHT 130 km/h !!!

weil die sind meist schuld wenn dann was passiert.


Das ist unwahr. Wenn man nicht auffährt und provoziert, passiert auch nichts und es kann nichts passierern. Hast du schon mal von Mindestabstand gehört?

und warum müßen automatisch schnell fahrer unfälle baun?


Unfälle passieren egal ob man schneller fahrt oder nicht. Nur wenn man schnell fahrt werden die Unfälle besonders böse, mehr Leute werden an Verkehrsunfälle beteiligt denn die Reaktionsfähigkeit des Menschen steigt NICHT mit steigendem Tempo.

ich hab seit über 13 jahren keinen unfall gehabt aber genug erlebt oder
gesehen wo die jenigen die den verkehr eher behindern unfälle verursacht
haben, und dann gemeint haben der andere is schuld der war zu schnell......


Das ist bla bla.

und gibst überall section control und road pricing für jeden brauch ich kein
auto mehr


Ein Grund mehr die Section Controls und Road Pricing einzuführen.

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Re(6): "richtiges" verhalten bei dränglern
07.06.2005, 07:04:24
du bist also dafür das man mit 100 bis 110 auf der autobahn ganz links fahren
sol egal ob ma nwas überholt.


Nein, das habe ich auch nicht gesagt.

nd das so idioten nicht rechts fahren können stört dich net weilst es sicher
selber auch net kannst?


Das hättest du wohl gerne.

aha weil du es sicher besser kannst ich bin ein paar hundertausen km gefahren
, genug auch mit dem lkw wo 1 jahr lkw in wien wie 3 jahre überland zu zählen
sind , aber du wirst es besser wissen, ich hatte meinen letzten echten unfall
vor über 14 jahren und hab seit ca 5 jahren wieder ein motorrad wo ich keinen
unfall hatte bis jetzt das is alles zufall net?


Vor ca 6 Monate schneidete ein 50 Jähriger UNFALLFREIER Lenker ein Schulbus und zwingte das Bus den Hang hinunter. So viel zu "Ich bin so toll, hab noch nie einen Unfall gabaut, fahre besser als alle andere und darf mir so mehr erlauben als erlaubt ist."

Überheblichkeit auf den Strassen TÖTET! Defensiv sollte man fahren.
und jeder der schneller fährt als erlaubt is automatisch ein unfall
gefährdender ?


Ja.

dann bitte kauf dir eine jahreskarte für die bahn mit der einstellung oder
bist auch so ein ego wie die meisten?


Du solltest bei der Einstellung keinen Führerschein bekommen. Wenn du andere gefährdest, solltes du in deinen Rechten beschnitten werden und nich nicht andere. Oder bist du auch dafür dass wir alle Schwerverbrecher freilassen weil es eh genug Idioten gibt die zugelassen haben dass die einen Verbrechen begangen haben? Mit den Opfern ins Gefängnis?

und section control und road pricing haben mit sicherheit nix zu tun nur mit
abkassiern


Sicher %-) Die Realität der Strecken mit Section Control ist eine andere. Roadpricing ist eine andere geschichte und hat mir Sicherheit wenig am Hut. Wer mehr Autobahn braucht, der zahlt mehr autobahn und nicht alle den gleichen Preis. Du bist dagegen weil du vielfahrer bist, ist eh klar.
aber da du es sicher besser weist lass ich dich in deinem glauben

Na, kein Glauben. Ich kann Realität zwischen Wunschdenken unterscheiden.
hoff wir kommen im strassenverkehr nie zusammen


Ich hoffe niemand muss mit dir im Strassenverkehr klarkommen.

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Re(17): "richtiges" verhalten bei dränglern
08.06.2005, 11:01:12
Ich übersetze den Gesetzes Text jetzt mal:

nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung und das Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit

Nicht als überholen gilt:

Das wenn man an Autos die am Verzögerungs od. beschleunigungsstreifen vorbeifährt nicht als überholen gilt, oder das mit dem Radfahrstreifen brauch ich nicht kommentieren.

ABER: sowie das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung und das Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit

Das heißt soviel wie, wenn soviel verkehr auf der Autobahn ist, dass sich Kollonnen bilden (ich glaub dazu müssens mehr als 3 Autos hintereinander fahren, muss man aber recherchieren wie wieviele das wirklcih sein müssen), so gilt das Vorbeifahren einer Kollonne als nicht überholen.

Wenn ich nun als einzelner rechts vorbeifahre/überhole befinde ich mich NICHT in einer Kollonne und mache mich daher strafbar!

Wo du aus diesem Gesetzestext herausnimmst, dass ein ÜBerholvorgang nur dann ein Überholvorgang ist, wenn ich danach die Spur wechsle ist mir ein ABSOLUTES rätsel.

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