Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
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Re(14): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
05.11.2005, 22:39:30

Was hat der Staatsanwalt mit einer Zivilklage zu tun?  


Nichts, aber wer glaubst du erhebt Anklage wenn du Kinderpornos runterlädst? Der Betreiber der Seite? Das Kind selbst?

Man soll und kann auch hier differenzieren. Man kann auch sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verklagt werden. Wobei der Privatkläger auch deine Schuld belegen muss genauso wie der Staatsanwalt verpflichtet ist dies zu tun. In der Hinsicht unterscheiden sich Zivilklage von Strafverfahren nicht.


Ich bezweifle, dass das Gericht es überhaupt erstmal in Erwägung
zieht, dass es jemand anderer als der Vertragspartner des Providers war, wenn
es erstmal weiß, der Zugang ist eine Einzelplatzlösung. Egal wie du's drehst
und wendest, der jenige, der mit dem Provider den Vertrag abgeschlossen hat,
wird in Erklärungsnot geraten und somit  einen Aufwand haben, der ihm erspart
geblieben wäre, hätte er seinen Internetzugang alleine benutzt. Woher weißt du
das? Ich bin mir sehr sicher, dass man allein dadurch schon ärgere
Schwierigkeiten bekommt. Aber wenn's so einfach ist, lasse ich in Zukunft
einfach meinen Nachbarn mitsurfen und zeig dann auf ihn, wenn's soweit ist.  


Ich glaube du driftest hier in ein Spezialfall. Wir sind uns beide einig dass man sich Ärger einhandeln kann mit der Teilung eines Internetzuganges. Das bestreite ich nicht.

Aber was deine ursprüngliche Aussage war: "Bist du der Vertragspartner, bist du dran". Das ist schlicht falsch. Stelle es dir vor wenn es nicht der Nachbar sondern ein Familienmitglied dein Internetzugang mitverwenden würde... Wenn dein Cousin kommt und dein Anschluss verwendet um schnell den Ebaybetrug perfekt zu machen ist ER dran und nicht DU. Genauso wenn deine Frau Ungesetzliches im Netz tut. Das hat Sie zu verantworten und nicht du.

Dass der Beweis für die Verantwortung schwer zu erbringen ist, bedeutet es noch lange nicht dass dieser Umstand irgendjemand berechtigt schnell und unkompliziert einen schuldigen zu finden! Auch nicht wenn die IP Adresse einem dazu verleitet.

Auch wenn du nicht wahrhaben WILLST, muss die Klagende Partei DIR das verbrechen ANLASTEN. Da reicht es nicht: Schauen Sie Herr Richter, das Internet ist auf ihn angemeldet, daher hat er mir den Schaden zugefügt... Das zieht nicht...

Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun. Man kann sich natürlich möglichen Ärger ersparen wenn man das internet nicht teilt, man haftet nicht dadurch für Verbrechen anderer.

¸.·`p`·.¸¸.·´a`·.¸¸.·´t`·.¸¸.·´o`·.¸¸.·´s`·.¸
05.11.2005, 22:42 Uhr - Editiert von patos, alte Version: hier
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Re(7): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
thE
06.11.2005, 16:27:15
Ich muss KarlToffel auch zustimmen...


Die IP beweißt eindeutig das DU es warst und nur weil du sagst, ne ICH selber wars nicht, sondern vielleicht einer der 10 Mitsurfer, dann braucht also keiner die Strafe zahlen??


Ajoooooo... Sicherlich... Man hat eine einzigartie Nummer die genau zu 1er Person geht, der weiß aber net wirklich wer es war und deswegen wird die Strafe fallen gelassen??

HAHAHAHAHAHAHAA!!!


Gut, dann melde ich das Inet auf meine Freundin an, hacke und betrüge zig Millarden Euro und wenn sie die IP haben und den Namen dann sagt meine Freundin.. Ne ich war das net... ich kanns aber auch net sagen wer das war...


Ajo... Und dann bist aufgewacht???



Als wenn es keine anderen Methoden zur Ausforschung von Tätern geben würde...


Jo und das wäre die IP rausfiltern, den Provider belästigen per Gericht die IP rauszurücken und somit denjenigen den der Inet Zugang gehört zu holen...

Oder wie willst du im Inet was anderes ausforschen?? Geht die Polizei in ein Forum und fragt nach ob jemand den Typen kennt der die zig Mio € ergaunert hat??


In was für einer Welt lebt ihr eigentlich??


Wenn irgendwas krumes, über irgendetwas (sei es dein Auto, dein Inet, dein Handy) gemacht wird und du es vorher net gestohlen meldest bist DU verantwortlich, weil DIR das gehört...


Es wäre was anderes wenn die 10 Surfer sich "illegal" Zugang zu dem Netz verschafft hätten, weil dann kannst du nichts dafür (gleiche gilt ja, wenn jemand dein Auto klaut und damit wenn zusammenführt oder deine Pistole klaut und wenn erschießt...)
...
:P
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Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat
07.11.2005, 17:57:53
Du machst nen Vertragsbruch wirst angezeigt


Na dann geh mal auf die Polizei und versuch jemanden wegen Vertragsbruch anzuzeigen.


wenns ein schwerer Delikt war


Vertragsbruch an sich ist gar kein Delikt - bestenfalls kann u.U. zu dem Vertragsbruch (zivilrechtliche Gschicht) z.B. noch ein Betrug dazukommen, wennst Du schon von vornherein vorhattest den Vertrag nicht einzuhalten, sondern nur Dir einen Vermögensvortel auf Kosten des anderen zu verschaffen. (z.B. Vorkasse-Bestellung entgegennehmen ohne je die Absicht zu haben auch zu liefern)


und du musst zahlen


Falsch - Du mußt mal primär den Vertrag erfüllen; nur wenn das objektiv unmöglich ist (z.B. wennst jemandem die Mona Lisa verkauft hättest - die ist unverkäuflich, folglich ist die Vertragserfüllung objektiv unmöglich) dann mußt eventuell zahlen.
Und zwar sämtliche Vermögensschäden, die dem anderen daraus entstanden sind inkl. aller allfälligen Ausgaben, die der andere im Vertrauen auf Deine Vertragstreue bereits getätigt hat. (z.B. das ganze Museum, das er bereits für das einmalige Gemälde errichten hat lassen!)
Gibts aber keinerlei (nachweisbare) materielle Schäden beim anderen, brauchst trotz Deines Vertragsbruches auch nix zahlen. (Darum gibts ja in Verträgen oft entsprechende Klauseln, die festlegen, was Du im Falle der Nichteinhaltung zu zahlen hast - dann ist diese Vertragsstrafe quasi eine alternative Option für Dich, den Vertrag einzuhalten (die in jedem Fall auch möglich ist).


Es ist klar das du wegen Vertragsbruch nicht automatisch Strafe zahlen musst!


Eine Strafe (im eigentlichen Sinne) mußt in keinem Fall zahlen; nur den Vertrag einhalten und falls das unmöglich ist, dem anderen alle materiellen Schäden, die ihm deshab entstanden sind, ersetzen.

lg
 mIstA
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Re(11): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
thE
06.11.2005, 16:52:00
Eben, also ist eine IP einmal ein Indiz...



So, jetzt sagst du aber, ich wars nicht, das Indiz weißt aber daraufhin das DU es warst (dein ISP weiß ja nichts von deinen 10 Leuten).

Dann sagst du, ich teile mein Leitung mit 10 Leuten (auch an dich Patos) der wird da sicher net glücklich damit sein... (weils nicht im Vertrag steht, Vertragsbruch sagt euch schon was oder?? Da kann man angezeigt werden oder ist für euch ein Vertrag einfach nur ein Zettel dann man sowieso net berücksichtigen muss).


Also kriegste mal Probleme mit dem ISP auch.

Dann gehn wir mal davon aus das die Warez gelöscht worden sind. (bei allen..)


So nun sagst du, ich wars net, einer von den 10en wars.

Gut Polizei geht her und schaut sich die 10 auch an...

Findet nichts... So das einzige Indiz das sie jetzt haben ist das deine IP mit der du identifiziert worden bist.

Aja und jetzt werden alle freigelassen, weil du sagst du warst es nicht und die Polizei hat auch keinen anderen gefundnen.


Wäre ja bisi komisch oder??

Geh mal davon aus, das es sich um einen eBay Betrug handelt, du der Geschädigte bist und sie dir sagen: "Ja wir haben die IP, aber der Eigentümer sagt er wars nicht, sondern einer von seinen 10 nicht angemeldeten Teilnehmern aber wir können nicht genau sagen wer es von Ihnen war, also müssen sie die XXX € selber zahlen"

Ajo und da wirst du sagen, verdammt Patos hat recht gehabt, mit ner IP kann man einfach nichts beweißen...
...
:P
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Re(8): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
06.11.2005, 18:23:15
Die IP beweißt eindeutig das DU es warst

Was für ein Unsinn! Die IP beweist überhaupt nicht, wer es war.
sondern vielleicht einer der 10 Mitsurfer, dann braucht also keiner die Strafe zahlen??

Wieso denn? Es ist derjenige zu bestrafen, der die Tat begangen hat. Und genau so soll es auch sein.
Man hat eine einzigartie Nummer die genau zu 1er Person geht

Seit wann geht eine IP zu einer Person? Steckst Du dir deinen Internetanschluss in den Nabel oder sonst wohin? Ganz offensichtlich hast Du weder von den österreichischen Gesetzen noch von der EDV die geringste Ahnung. Die IP "geht" in den meisten Fällen nämlich NICHT bis zum PC eines Anwenders - und selbst wenn, wäre noch immer zu beweisen, wer sich am PC zu schaffen gemacht hatte. Üblicherweise haben nämlich mehr Personen als der Provider-Vertragspartner Zugang zum PC: Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Putzfrau, Gäste, Kollegen,...
In was für einer Welt lebt ihr eigentlich??

Ich lebe glücklicherweise in einer Welt, in der jemand nicht deshalb verurteilt wird, weil sein Ehepartner/Gast/Freund/Kollege/Nachbar mit seiner IP etwas Unrechtmäßiges getan hat.
und du es vorher net gestohlen meldest bist DU verantwortlich

Selten einen größeren Blödsinn gehört:
Ich fliege in den Urlaub, inzwischen wird mein Auto für einen Banküberfall geklaut, dann wäre nach deiner neuen Gesetzgebung ich für den Bankraub verantwortlich?
Ich leihe meinem Nachbarn eine Schaufel, mit der erschlägt er seine Schwiegermutter, jetzt muss ich mich als Mörder verantworten?
Nein, soviel Schwachsinn in einem Satz ist beinahe schon eine Kunst...
Es wäre was anderes

...wenn Du einmal zum Nachdenken anfangst, bevor Du etwas postest.

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Re(9): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
thE
06.11.2005, 18:47:05
Ich habe mich falsch ausgedruckt, aber für dich nochmal!


Die IP ist ein eindeutige Nummer die eine Person identifiziert.

So, und es nun mal egal ob die IP bis zum User geht oder nicht, die IP identifziert einen Anschluss => daher steht eine Person (muss man den für euch alles zu 100% erklären, oder ist das Denken zuviel).


Die Person die hinter der IP zu finden ist, kommt als erste dran! (die IP beweißt also das es JEMAND hinter diesem Anschluss war... - wer genau muss man erst rausfinden)

Gut, wenn er den es so haben will, dann durchforsten sie mal zuerst sein Haus bis er mal gesagt hat, hey das war einer der anderen... (oder man auf seiner HDD doch nicht das gefunden hat wonach man sucht...)

Ist sicher ein Spaß wenn die Polizei bei dir daheim läutet und deinen PC mitnimmt, weil woher soll die Polizei wissen das nicht der Besitzer der Schelm war?? (die Haben nur die IP und deinen Namen und die wissen auch nichts von den 10 anderen Teilnehmer...)

Die gehn zum Gericht und verlangen nen Durchsuchngsbefehl und da kommt halt zuerst der dran, dem der Anschluss gehört...

Auch wenn er weder eingesperrt noch sonstiges wird, Troubles hat er auf jedenfall...


Und das mit dem gestohlen melden kapiert auch keiner ganz...

Wenn man etwas als gestohlen meldet, steht man besser da ;)

Natürlich kann wenn du es net weiß oder es zu schnell geht, du es ja noch nicht melden (aber da wäre wieder das mit dem Denken, ihr müsst ja alles immer 100% wörtlich nehmen)


...
:P
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Re(10): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
06.11.2005, 19:05:28
Ich habe mich falsch ausgedruckt,

Nein, Du hast falsch gedacht!
Die IP ist ein eindeutige Nummer die eine Person identifiziert.

Nein, die IP identifiziert (meistens) einen Router - wenn überhaupt.
die IP identifziert einen Anschluss

Wenn man so will, ja, die IP identifiziert einen Anschluss.
=> daher steht eine Person

Was Du mit der Aneinanderreihung dieser vier Wörter meinst, entzieht sich meiner Kenntnis.
die Haben nur die IP und deinen Namen

Glücklicherweise sind die nicht so einfältig und unwissend wie Du. Und da Du ja immer von unrechtmäßigen finanziellen Transaktionen ausgehst, werden die im Rahmen ihrer Ermittlungen auch den Weg des Geldes nachverfolgen. Und erst dort ist die Unrechtmäßigkeit überhaupt zu erkennen. Und wenn nicht auch noch dein Konto benutzt worden ist, dann hast Du nichts zu befürchten - normalerweise nicht einmal die von dir angedrohte Stürmung deiner Wohnung.
Und das mit dem gestohlen melden kapiert auch keiner ganz...

Na wenigstens eine erste Einsicht bei dir.
Wenn man etwas als gestohlen meldet, steht man besser da

Ja, das kann durchaus sein. Steht aber im Widerspruch zu deiner eigenen Aussage:
und du es vorher net gestohlen meldest bist DU verantwortlich, weil DIR das gehört...

Denn zwischen "besser da stahen" und "verantwortlich" sein ist ein kleiner Unterschied!
ihr müsst ja alles immer 100% wörtlich nehmen

Gut, ich merke mir: Deine Beiträge darf man maximal zu 16 % wörtlich nehmen.

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Re(12): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
06.11.2005, 20:03:48
Die ModemSurfer interessieren ja mehr

Auch hinter einem Modem (zumindest, was Du als "Modem" meinst) kann ein Router stehen.
IP identifiziert einen Anschluss => dahinter steht eine Person

Nein. Hinter einem Anschluss oder einer IP können hunderte Personen stehen oder auch gar keine. Die Internetanschlüsse von Firmen werden nicht auf Personen, sondern auf den Firmennamen abgeschlossen. Was dann für deine Theorien bedeutet, wage ich mir gar nicht auszumalen.
Das ist wenn man was mit Konten macht!

Ja, da hast Du recht. Wobei, wenn man etwas nicht mit Konten macht, ist der Betrüger ja noch einfacher zu identifizieren. Oder würdest Du ein Geldgeschäft abschließen, wenn der Geschäftspartner vermummt oder mit der Nylonhose über dem Kopf zur Geldübergabe kommt.
Oder lass mich raten, die ganzen Raubkopierer wurden niemals über ihre IP
überführt

Wie sitzt mit FileSharing aus??

DU bist von Unregelmäßigkeiten bei Geldgeschäften ausgegangen! Lenke also nicht ab. Wenn es also um kostenpflichtiges Filesharing oder Filedownload geht, dann ist es richtig, dass die Verstöße nicht durch IPs, sondern durch Kreditkartentransaktionen nachgewiesen wurden.
Oder lass mich raten, die ganzen Raubkopierer wurden niemals über ihre IP
überführt

Ich kenne nur ganz wenige Fälle, in denen sich so genannte "Raubkopierer" vor Gericht zu verantworten haben. Und wenn, sind die nicht durch die Ausforschung irgendwelcher IPs aufgeflogen, sondern einfach durch den physikalischen Verkauf - eben das "in den Verkehr bringen" so wie es gesetzlich untersagt ist.
Weil die IP bringt ja nichts...

Nichts ist übertrieben. "Kaum etwas" oder "nur wage Hinweise" wäre korrekter.

Die Grundaussage von dir ist aber gewesen, dass der Vertragspartner (der, auf den die IP weist) deshalb VERANTWORTLICH für einen Gesetzesverstoß eines anderen ist. Ich bemerke mit Erleichterung, dass Du inzwischen von diesem Grundsatz weit abgerückt bist. Eine gewisse Lernfähigkeit kann man dir daher nicht absprechen. Aber es ist schon mühsam, dich zum Nachdenken zu veranlassen.

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Re(14): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
06.11.2005, 21:19:15
FileSharing und Inet Betrug

Das sind zwei völlig unterschiedliche Deliktarten.

Und wenn die IP kaum zur Überführung diente sondern meist der physikalische Verkauf, so müssten sich ja dann die Tauschbörsen User eh keine sorgen machen oder??

Weitgehend richtig, wenn deine in Zweifel gezogene, einfache Schlussfolgerung auch nicht ganz exakt zutrifft.

Bei Betrug handelt es sich um ein Offizialdelikt (sehr grob: da ist Polizei und Staatsanwaltschaft und Strafgericht dafür zuständig), das mehr oder weniger mit allen Mitteln der staatlichen Autorität verfolgt wird. Und da kann es unter Umständen auch zu Hausdurchsuchungen oder Untersuchungshaft kommen.

Bei Verstößen gegen das Urheberrecht handelt es sich um Privatdelikte (sehr grob: da sind die Geschädigten selbst, beauftragte Detektive und das Zivilgericht zuständig), und es kommt darauf an, mit welchen Mitteln der Geschädigte die Verletzung seiner Rechte verfolgt. Es kommt dabei sehr selten zu Hausdurchsuchungen und nur in Zusammenspiel mit strafrechtlichen Tatbeständen zu Untersuchungshaft.

Die Drohungen der angeblich geschädigten Musik- und Filmindustrie sind daher auch nicht Anzeigen bei der Polizei, sondern (teure) Zivilgerichtsverfahren, die mit hohen Entschädigungssummen enden können.

In beiden Fällen wird jeweis der Täter und nicht der Eigentümer oder Besitzer eines Hilfsmittels zur Verantwortung gezogen.

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keine Haftung nach Art. 1 §13 ECG
06.11.2005, 16:13:16
nein. wer einen Internetzugang herstellt, ist Diensteanbieter iSd ECG. Nach Art. 1/13 gibt es dann ein Haftungsprivileg, wenn außer der Durchleitung keine Veränderung an den Daten vorgenommen wird:

"Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene
Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder den
Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, ist für die
übermittelten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
  1. die Übermittlung nicht veranlasst,
  2. den Empfänger der übermittelten Informationen nicht auswählt
     und
  3. die übermittelten Informationen weder auswählt noch verändert.
  (2) Die Übermittlung von Informationen und die Vermittlung des
Zugangs im Sinn des Abs. 1 umfassen auch die automatische
kurzzeitige Zwischenspeicherung der übermittelten Informationen,
soweit diese Zwischenspeicherung nur der Durchführung der
Übermittlung im Kommunikationsnetz dient und die Information nicht
länger gespeichert wird, als es für die Übermittlung üblicherweise
erforderlich ist."

Art.1/3:
" 2. Diensteanbieter: eine natürliche oder juristische Person oder
     sonstige rechtsfähige Einrichtung, die einen Dienst der
     Informationsgesellschaft bereitstellt;"

ob ein Diensteanbieter einen Kunden oder eine Million Kunden hat, ist dabei egal. Wobei man sich natürlich nicht offensichtlich hinter seinem Haftungsprivileg verstecken kann. Gerade wenn der Diensteanbieter auch selbst die Leitungen nutzt, ist er nicht automatisch vor straf- und zivilrechtlicher Verantwortung geschützt.

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