Re(14): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
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..............  Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:09:37)
...............  Re: Vertragsbruch ist keine Straftat  (thE am 07.11.2005, 17:21:21)
................  Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:43:54)
................  Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat  (mIstA am 07.11.2005, 17:57:53)
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Re(14): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
06.11.2005, 21:19:15
FileSharing und Inet Betrug

Das sind zwei völlig unterschiedliche Deliktarten.

Und wenn die IP kaum zur Überführung diente sondern meist der physikalische Verkauf, so müssten sich ja dann die Tauschbörsen User eh keine sorgen machen oder??

Weitgehend richtig, wenn deine in Zweifel gezogene, einfache Schlussfolgerung auch nicht ganz exakt zutrifft.

Bei Betrug handelt es sich um ein Offizialdelikt (sehr grob: da ist Polizei und Staatsanwaltschaft und Strafgericht dafür zuständig), das mehr oder weniger mit allen Mitteln der staatlichen Autorität verfolgt wird. Und da kann es unter Umständen auch zu Hausdurchsuchungen oder Untersuchungshaft kommen.

Bei Verstößen gegen das Urheberrecht handelt es sich um Privatdelikte (sehr grob: da sind die Geschädigten selbst, beauftragte Detektive und das Zivilgericht zuständig), und es kommt darauf an, mit welchen Mitteln der Geschädigte die Verletzung seiner Rechte verfolgt. Es kommt dabei sehr selten zu Hausdurchsuchungen und nur in Zusammenspiel mit strafrechtlichen Tatbeständen zu Untersuchungshaft.

Die Drohungen der angeblich geschädigten Musik- und Filmindustrie sind daher auch nicht Anzeigen bei der Polizei, sondern (teure) Zivilgerichtsverfahren, die mit hohen Entschädigungssummen enden können.

In beiden Fällen wird jeweis der Täter und nicht der Eigentümer oder Besitzer eines Hilfsmittels zur Verantwortung gezogen.

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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 07.11.2005, 19:55:14)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 08.11.2005, 09:23:33)
.  keine Haftung nach Art. 1 §13 ECG  (Karl Krammer am 06.11.2005, 16:13:16)
.  Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:33:02)
..  Re: Anon-Proxies  (patos am 06.11.2005, 17:35:46)
...  Re(2): Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:42:31)
 

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