keine Haftung nach Art. 1 §13 ECG
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..............  Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:09:37)
...............  Re: Vertragsbruch ist keine Straftat  (thE am 07.11.2005, 17:21:21)
................  Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:43:54)
................  Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat  (mIstA am 07.11.2005, 17:57:53)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 07.11.2005, 19:55:14)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 08.11.2005, 09:23:33)
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keine Haftung nach Art. 1 §13 ECG
06.11.2005, 16:13:16
nein. wer einen Internetzugang herstellt, ist Diensteanbieter iSd ECG. Nach Art. 1/13 gibt es dann ein Haftungsprivileg, wenn außer der Durchleitung keine Veränderung an den Daten vorgenommen wird:

"Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene
Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder den
Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, ist für die
übermittelten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
  1. die Übermittlung nicht veranlasst,
  2. den Empfänger der übermittelten Informationen nicht auswählt
     und
  3. die übermittelten Informationen weder auswählt noch verändert.
  (2) Die Übermittlung von Informationen und die Vermittlung des
Zugangs im Sinn des Abs. 1 umfassen auch die automatische
kurzzeitige Zwischenspeicherung der übermittelten Informationen,
soweit diese Zwischenspeicherung nur der Durchführung der
Übermittlung im Kommunikationsnetz dient und die Information nicht
länger gespeichert wird, als es für die Übermittlung üblicherweise
erforderlich ist."

Art.1/3:
" 2. Diensteanbieter: eine natürliche oder juristische Person oder
     sonstige rechtsfähige Einrichtung, die einen Dienst der
     Informationsgesellschaft bereitstellt;"

ob ein Diensteanbieter einen Kunden oder eine Million Kunden hat, ist dabei egal. Wobei man sich natürlich nicht offensichtlich hinter seinem Haftungsprivileg verstecken kann. Gerade wenn der Diensteanbieter auch selbst die Leitungen nutzt, ist er nicht automatisch vor straf- und zivilrechtlicher Verantwortung geschützt.

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.  Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:33:02)
..  Re: Anon-Proxies  (patos am 06.11.2005, 17:35:46)
...  Re(2): Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:42:31)
 

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