Re(12): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
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..............  Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:09:37)
...............  Re: Vertragsbruch ist keine Straftat  (thE am 07.11.2005, 17:21:21)
................  Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:43:54)
................  Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat  (mIstA am 07.11.2005, 17:57:53)
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Re(12): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
06.11.2005, 20:03:48
Die ModemSurfer interessieren ja mehr

Auch hinter einem Modem (zumindest, was Du als "Modem" meinst) kann ein Router stehen.
IP identifiziert einen Anschluss => dahinter steht eine Person

Nein. Hinter einem Anschluss oder einer IP können hunderte Personen stehen oder auch gar keine. Die Internetanschlüsse von Firmen werden nicht auf Personen, sondern auf den Firmennamen abgeschlossen. Was dann für deine Theorien bedeutet, wage ich mir gar nicht auszumalen.
Das ist wenn man was mit Konten macht!

Ja, da hast Du recht. Wobei, wenn man etwas nicht mit Konten macht, ist der Betrüger ja noch einfacher zu identifizieren. Oder würdest Du ein Geldgeschäft abschließen, wenn der Geschäftspartner vermummt oder mit der Nylonhose über dem Kopf zur Geldübergabe kommt.
Oder lass mich raten, die ganzen Raubkopierer wurden niemals über ihre IP
überführt

Wie sitzt mit FileSharing aus??

DU bist von Unregelmäßigkeiten bei Geldgeschäften ausgegangen! Lenke also nicht ab. Wenn es also um kostenpflichtiges Filesharing oder Filedownload geht, dann ist es richtig, dass die Verstöße nicht durch IPs, sondern durch Kreditkartentransaktionen nachgewiesen wurden.
Oder lass mich raten, die ganzen Raubkopierer wurden niemals über ihre IP
überführt

Ich kenne nur ganz wenige Fälle, in denen sich so genannte "Raubkopierer" vor Gericht zu verantworten haben. Und wenn, sind die nicht durch die Ausforschung irgendwelcher IPs aufgeflogen, sondern einfach durch den physikalischen Verkauf - eben das "in den Verkehr bringen" so wie es gesetzlich untersagt ist.
Weil die IP bringt ja nichts...

Nichts ist übertrieben. "Kaum etwas" oder "nur wage Hinweise" wäre korrekter.

Die Grundaussage von dir ist aber gewesen, dass der Vertragspartner (der, auf den die IP weist) deshalb VERANTWORTLICH für einen Gesetzesverstoß eines anderen ist. Ich bemerke mit Erleichterung, dass Du inzwischen von diesem Grundsatz weit abgerückt bist. Eine gewisse Lernfähigkeit kann man dir daher nicht absprechen. Aber es ist schon mühsam, dich zum Nachdenken zu veranlassen.

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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 07.11.2005, 19:55:14)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 08.11.2005, 09:23:33)
.  keine Haftung nach Art. 1 §13 ECG  (Karl Krammer am 06.11.2005, 16:13:16)
.  Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:33:02)
..  Re: Anon-Proxies  (patos am 06.11.2005, 17:35:46)
...  Re(2): Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:42:31)
 

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