Re(14): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
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Re(14): Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte
05.11.2005, 22:39:30

Was hat der Staatsanwalt mit einer Zivilklage zu tun?  


Nichts, aber wer glaubst du erhebt Anklage wenn du Kinderpornos runterlädst? Der Betreiber der Seite? Das Kind selbst?

Man soll und kann auch hier differenzieren. Man kann auch sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verklagt werden. Wobei der Privatkläger auch deine Schuld belegen muss genauso wie der Staatsanwalt verpflichtet ist dies zu tun. In der Hinsicht unterscheiden sich Zivilklage von Strafverfahren nicht.


Ich bezweifle, dass das Gericht es überhaupt erstmal in Erwägung
zieht, dass es jemand anderer als der Vertragspartner des Providers war, wenn
es erstmal weiß, der Zugang ist eine Einzelplatzlösung. Egal wie du's drehst
und wendest, der jenige, der mit dem Provider den Vertrag abgeschlossen hat,
wird in Erklärungsnot geraten und somit  einen Aufwand haben, der ihm erspart
geblieben wäre, hätte er seinen Internetzugang alleine benutzt. Woher weißt du
das? Ich bin mir sehr sicher, dass man allein dadurch schon ärgere
Schwierigkeiten bekommt. Aber wenn's so einfach ist, lasse ich in Zukunft
einfach meinen Nachbarn mitsurfen und zeig dann auf ihn, wenn's soweit ist.  


Ich glaube du driftest hier in ein Spezialfall. Wir sind uns beide einig dass man sich Ärger einhandeln kann mit der Teilung eines Internetzuganges. Das bestreite ich nicht.

Aber was deine ursprüngliche Aussage war: "Bist du der Vertragspartner, bist du dran". Das ist schlicht falsch. Stelle es dir vor wenn es nicht der Nachbar sondern ein Familienmitglied dein Internetzugang mitverwenden würde... Wenn dein Cousin kommt und dein Anschluss verwendet um schnell den Ebaybetrug perfekt zu machen ist ER dran und nicht DU. Genauso wenn deine Frau Ungesetzliches im Netz tut. Das hat Sie zu verantworten und nicht du.

Dass der Beweis für die Verantwortung schwer zu erbringen ist, bedeutet es noch lange nicht dass dieser Umstand irgendjemand berechtigt schnell und unkompliziert einen schuldigen zu finden!

Auch wenn du nicht wahrhaben WILLST, muss die Klagende Partei DIR das verbrechen ANLASTEN. Da reicht es nicht: Schauen Sie Herr Richter, das Internet ist auf ihn angemeldet, daher hat er mir den Schaden zugefügt... Das zieht nicht...

Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun. Man kann sich natürlich möglichen Ärger ersparen wenn man das internet nicht teilt, man haftet nicht dadurch für Verbrechen anderer.

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..............  Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:09:37)
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