Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat
Geizhals » Forum » Netzwerk » Nachbarn mitsurfen lassen / rechtliche Aspekte (204 Beiträge, 3486 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..............  Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:09:37)
...............  Re: Vertragsbruch ist keine Straftat  (thE am 07.11.2005, 17:21:21)
................  Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat  (TomCat am 07.11.2005, 17:43:54)
................
Re(2): Vertragsbruch ist keine Straftat
07.11.2005, 17:57:53
Du machst nen Vertragsbruch wirst angezeigt


Na dann geh mal auf die Polizei und versuch jemanden wegen Vertragsbruch anzuzeigen.


wenns ein schwerer Delikt war


Vertragsbruch an sich ist gar kein Delikt - bestenfalls kann u.U. zu dem Vertragsbruch (zivilrechtliche Gschicht) z.B. noch ein Betrug dazukommen, wennst Du schon von vornherein vorhattest den Vertrag nicht einzuhalten, sondern nur Dir einen Vermögensvortel auf Kosten des anderen zu verschaffen. (z.B. Vorkasse-Bestellung entgegennehmen ohne je die Absicht zu haben auch zu liefern)


und du musst zahlen


Falsch - Du mußt mal primär den Vertrag erfüllen; nur wenn das objektiv unmöglich ist (z.B. wennst jemandem die Mona Lisa verkauft hättest - die ist unverkäuflich, folglich ist die Vertragserfüllung objektiv unmöglich) dann mußt eventuell zahlen.
Und zwar sämtliche Vermögensschäden, die dem anderen daraus entstanden sind inkl. aller allfälligen Ausgaben, die der andere im Vertrauen auf Deine Vertragstreue bereits getätigt hat. (z.B. das ganze Museum, das er bereits für das einmalige Gemälde errichten hat lassen!)
Gibts aber keinerlei (nachweisbare) materielle Schäden beim anderen, brauchst trotz Deines Vertragsbruches auch nix zahlen. (Darum gibts ja in Verträgen oft entsprechende Klauseln, die festlegen, was Du im Falle der Nichteinhaltung zu zahlen hast - dann ist diese Vertragsstrafe quasi eine alternative Option für Dich, den Vertrag einzuhalten (die in jedem Fall auch möglich ist).


Es ist klar das du wegen Vertragsbruch nicht automatisch Strafe zahlen musst!


Eine Strafe (im eigentlichen Sinne) mußt in keinem Fall zahlen; nur den Vertrag einhalten und falls das unmöglich ist, dem anderen alle materiellen Schäden, die ihm deshab entstanden sind, ersetzen.

lg
 mIstA
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 07.11.2005, 19:55:14)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 08.11.2005, 09:23:33)
.  keine Haftung nach Art. 1 §13 ECG  (Karl Krammer am 06.11.2005, 16:13:16)
.  Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:33:02)
..  Re: Anon-Proxies  (patos am 06.11.2005, 17:35:46)
...  Re(2): Anon-Proxies  (Hoqq am 06.11.2005, 17:42:31)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung