Re(4): Geschäftspraktiken bei Compaxis, muss das sein?
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Re(4): Geschäftspraktiken bei Compaxis, muss das sein?
27.11.2005, 17:12:02
Kannst du eigentlich nicht verstehen, dass der Händler vielleicht extra etwas
hat bestellen müssen von einem Zwischenhändler, wo er vielleicht nie was kauft
und jetzt auf den Anschaffungs- und Portokosten sitzen bleibt?


vielleicht, wahscheinlich ist aber nicht, denn das Artikel wird auch bei anderen Händler gelistet die den gleichen Distributor verwenden.

Also wahrscheinlich sitzt er auf den Wiedereinlagerungskosten. Mehr nicht. Und weiterverkaufen kann man ware immer. Es ist schwachsinn von Totalverlust zu sprechen.

Hier kann man sehr wohl von einem Totalschaden sprechen (kann den Händler gut
verstehen).


nur wenn alle "wenn"s in deiner argumentation zutreffen:

WENN er von einem Zwischenhändler kaufte
WENN er die Ware nicht zurückschicken kann
WENN er die Ware nicht weiterverkaufen kann

Du versuchst das ausserdem mit dem FAG in Verbindung zu bringen ... Ich weiss
nicht, um was es sich bei dem Produkt gehandelt hat (kannst du vielleicht auch
mal sagen), aber wenn das eine Sonderbestellung ist, hat auch der Händler kein
Rückgaberecht mehr beim Distributor.


Ja und, die Beziehungen Distributor-Händler sollen mein Problem sein? Soll ich jetzt irgendwie aufpassen ob der Händler ware als Sonderbestellung vom Distri holt oder nicht. Sorry, das ist nicht mein Kaffee. Er kann genausogut auf den Verkauf der Ware verzichten wenn das ihm zu risikoreich ist. Ich KANN nichteinmal wissen wann das der Fall ist.

Also dürfte es sich hier um eine Sonderanfertigung / Sonderbestellung handeln,
wo der Händler nicht verpflichtet ist, sich an das FAG zu halten. Es gibt so
eine Klausel - möge ein rechtskundigerer User das hier näher ausführen


Auch hier, wenn alle deine WENNs zutreffen.

WENN es eine Sonderanfertigung wäre (was das nicht ist, originalverpackte Ware)
WENN das in vornherein vereinbart wurde.

Aber fragen wir mal anders. Nehmen wir an, ich plane ne Party und du sollst
für mich und meine Freunde kochen (Patos klingt irgendwie nach Griechenland)
und machst ne Riesenplatte mit am Haufen Leckereien, an denen du an halben Tag
sitzt. Ich ruf dich dann an und sag dir - sry, meine Leute wollen lieber was
italienisches und du bleibst auf der Platte sitzen.
Kochst du jetzt das nächste Mal auch wieder einfach so für mich wenn ich dich
darum bitte?


Ich frage mal anders. Du ladest ein Freund ein der Chilli con Carne liebt. Du kaufst eine Dose von Inzersdorfer und stellst auf deinem Küchentisch. Irgendwann ruf dein Freund an uns sagt er kann nicht kommen. Jückt es dich so extrem dass du eine geschlossene Dose hast? Wenn du selber nicht Chili con Carne magst, kannst du die Dose zurückbringen oder weiterverkaufen, oder? (auch mit geringen Wertverlust).

Oder schmeisst du einfach die Dose weg und sagst er hat dir einen Totalschaden zugefügt, der nicht wiedergutzumachen wäre. Meinst deswegen er wäre ein schlechter Freund und riskierst du somit die langjährige Freundschaft? Wegen EINER Dose....

Wenn du jetzt also wieder etwas Spezielles bestellt hast


Sorry, was spezielles ist ein Tisch bei einem Tischler, oder eine Glasschnitt bei einem Glaser, aber nicht originalverpackte Ware.

dann geb ich dem Händler recht,


dann gebe ich ihm auch recht. Stell dir vor, ich bestelle ein Auto der beispielsweise auf meine Behinderung abgeschnitten ist dann hole ich mir das Auto nicht. Das ist was anders als ein Produkt der in Massen angefertigt wird.

Wenns Lagerware gwesen wäre, kann ich ihn auch verstehen ...  Vielleicht
packst mal aus, was du bei den letzten beiden Bestellungen kaufen wolltest.


wieso, bist du auch so engstirnig deinen kunden gegenüber?

Stornierte Bestellung: Batterieaufladergerät von Ansmann
Fehlgeschlagene Bestellung: Logitech Bluetooth Maus

nix sonderanfertigung.

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