Re(3): *** Thema Bananamedia - Geizhals in eigener Sache
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*** Thema Bananamedia - Geizhals in eigener Sache
13.06.2006, 10:36:43
Liebe Forum-User,

Bananamedia hat vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung beantragt, in der Absicht, Forumsbeiträge über diesen Shop generell zu unterbinden.

Das Handelsgericht Wien hat diesem Antrag teilweise stattgegeben, als Begründung wird angegeben, wir stünden im Wettbewerb zu Bananamedia und "es bestünde kein Zweifel daran" (O-Ton des Richters), daß wir die inkriminierenden Handlungen (= das Tolerieren negativer Postings mit plakativen Überschriften) zum Zwecke setzen, den Absatz unserer Kunden zum Nachteil von Bananamedia zu fördern.

Mit anderen Worten: das Handelsgericht Wien verlangt von uns einen einseitigen Eingriff in Diskussionen zur Beschönigung der Darstellung von User-Meinungen zu Bananamedia und eine Bevorzugung nicht gelisteter Händler gegenüber der Gelisteten (zu denen wir ja - zumindest nicht mit derselben Begründung - nicht in Wettbewerb stehen). Der aufmerksame Leser weiß, daß wir sehr viel geplonkt und gelöscht haben, jedoch anscheinend nicht genug. Problematisch ist für uns vor allem, daß sehr viele User hier im Forum bellen, aber nicht (für uns nachweislich) beißen, wenn von der Staatsanwaltschaft u.dgl. die Rede ist.

Wie wir in Zukunft vorgehen müssen, wird sich nach dem Rekursverfahren zeigen. In der Zwischenzeit ersuchen wir darum, zusätzlich zu den Forum-Richtlinien darauf zu achten, daß gepostete Beiträge keinerlei abfällige Bemerkungen über nicht gelistete(!) Händler enthalten. Warnungen wegen langer Lieferzeiten und verspäteter Rücküberweisungen sind anscheinend gerade noch in Ordnung, Überschriften, die Formulierungen wie "Finger weg!" und "Frechheit" enthalten, dürfen wir nicht mehr tolerieren.

-mjy



mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
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. PLONKED von mjy@geizhals.at: potentiell geschäftsschädigend   (mb_82 am 13.06.2006, 10:47:18)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (_E_r_I_c_H_ am 13.06.2006, 10:49:47)
... PLONKED von mjy@geizhals.at: potentiell geschäftsschädigend   (mb_82 am 13.06.2006, 10:56:43)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (_E_r_I_c_H_ am 13.06.2006, 11:05:13)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 13.06.2006, 13:08:44)
. PLONKED von M.A. Morpheus: bitte keine Unmutsäußerungen   (Corban am 13.06.2006, 14:26:38)
... PLONKED von M.A. Morpheus: bitte keine Unmutsäußerungen   (Corban am 13.06.2006, 14:46:30)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 13.06.2006, 19:16:46)
.. PLONKED von Sastul: implizite Unterstellung   (Nagelfar am 14.06.2006, 15:59:03)
...
Re(3): *** Thema Bananamedia - Geizhals in eigener Sache
16.06.2006, 12:32:15
Was sind das fuer Richter, die Elsner-maessig entscheiden???

Hüte Deine Zunge, lieber Freund! Es scheint außerdem so, als wüsstest Du nicht, was Du redest.

Welche Zivilgesellschaft wuenschen sich diese Herren?

Denn Richter sind nicht dazu da, "Zivilgesellschaften zu wünschen", sondern dem Gesetz entsprechend Recht zu sprechen.

Wir, die wir hier anderer Meinung sind, sollten mal nüchtern nachdenken, WARUM es zu so einer "einstweiligen Verfügung" kommen konnte:

Geklagt wurde nicht "üble Nachrede", sondern "unlauterer Wettbewerb"; die Anwälte der Gegenseite haben den schwächsten Punkt schnell und genau gefunden. "üble Nachrede" ist immer von der Würdigung von Beiweisen abhängig, die aus vielen verschiedenen Quellen kommen und nicht immer vor einer Verhandlung exakt einschätzbar sind. Die Folge: langmächtige Verfahren mit selten wünschenswertem Ausgang für den Kläger - noch dazu, wenn sich die Fälle so häufen wie hier, also zumindest eine Vielzahl von Wahrheits"belegen" von der Gegenseite erwartet werden können.

Also geht es die Gegenseite ganz anders an. "Ganz anders" enthält mitunter zusätzlich den Vorteil des Überraschungseffektes, der schon so manchen Gegenanwalt in tiefste Verwirrung gestürtzt hat.

Schafft es die Gegenseite, dem Richter klar zu machen, dass durch die Begünstigung von Negativpostings die "GH-eigene" Plattform bezahlter Händlerlistings eine konkurrenzierende Marktmacht darstellt, so ist dieser Argumentation ohne Aufwand nur schwer beizukommen. Klarerweise könnte die Klagsseite noch den Nachweis erbringen, dass die Listungs-Aquisition auch mit dem Hinweis auf bessere Marktchancen arbeitet - no na net. Dann kann ein gbrauchbarer Anwalt schon mal ganz gut die erste Runde überstehen; einstweilige Verfügungen sind dazu da, um glaubhaft gemachten Schaden (bis zur gerichtlichen Klärung der Lage) gering zu halten und daher auch bei unklarer Situation bis zur restlichen Klärung eher zu bekommen als sie abgelehnt werden.

"Recht" ist nicht gleichzusetzen mit dem, was verschiedene Menschen unter "Gerechtigkeit" verstehen. Vor Gericht argumentieren Menschen (Anwälte) vor Menschen (Richter, Beisitzer). Das helfen Eloquenz und Rhethorik oft besser als das nackte Wissen um Gesetze.

GrummelGrumpf
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Fly am 16.06.2006, 16:31:51)
..... PLONKED von mjy@geizhals.at: Unzulässige Äußerung über die wirtschaftliche Situation eines Händlers   (ciao1702 am 17.06.2006, 01:25:29)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 05.01.2007, 11:03:45)
 

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