Re(2): *** Thema Bananamedia - Geizhals in eigener Sache
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*** Thema Bananamedia - Geizhals in eigener Sache
13.06.2006, 10:36:43
Liebe Forum-User,

Bananamedia hat vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung beantragt, in der Absicht, Forumsbeiträge über diesen Shop generell zu unterbinden.

Das Handelsgericht Wien hat diesem Antrag teilweise stattgegeben, als Begründung wird angegeben, wir stünden im Wettbewerb zu Bananamedia und "es bestünde kein Zweifel daran" (O-Ton des Richters), daß wir die inkriminierenden Handlungen (= das Tolerieren negativer Postings mit plakativen Überschriften) zum Zwecke setzen, den Absatz unserer Kunden zum Nachteil von Bananamedia zu fördern.

Mit anderen Worten: das Handelsgericht Wien verlangt von uns einen einseitigen Eingriff in Diskussionen zur Beschönigung der Darstellung von User-Meinungen zu Bananamedia und eine Bevorzugung nicht gelisteter Händler gegenüber der Gelisteten (zu denen wir ja - zumindest nicht mit derselben Begründung - nicht in Wettbewerb stehen). Der aufmerksame Leser weiß, daß wir sehr viel geplonkt und gelöscht haben, jedoch anscheinend nicht genug. Problematisch ist für uns vor allem, daß sehr viele User hier im Forum bellen, aber nicht (für uns nachweislich) beißen, wenn von der Staatsanwaltschaft u.dgl. die Rede ist.

Wie wir in Zukunft vorgehen müssen, wird sich nach dem Rekursverfahren zeigen. In der Zwischenzeit ersuchen wir darum, zusätzlich zu den Forum-Richtlinien darauf zu achten, daß gepostete Beiträge keinerlei abfällige Bemerkungen über nicht gelistete(!) Händler enthalten. Warnungen wegen langer Lieferzeiten und verspäteter Rücküberweisungen sind anscheinend gerade noch in Ordnung, Überschriften, die Formulierungen wie "Finger weg!" und "Frechheit" enthalten, dürfen wir nicht mehr tolerieren.

-mjy



mjy@geizhals.at
Warum sollten wir es Unternehmen mit Eigeninteresse erlauben, das Gleichgewicht der freiheitlichen Grundrechte aus dem Lot zu bringen und dabei die Rede- und Ausdrucksfreiheit, die freien Märkte, den wissenschaftlichen Fortschritt, die Verbraucherrechte, die Gesellschaftsstabilität und das Ende des materiellen und informationstechnischen Mangels aufs Spiel setzen? Weil jemand ein Lied klauen könnte? Das erscheint mir doch als ziemlich fadenscheinige Ausrede.
-- John Gilmore
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. PLONKED von mjy@geizhals.at: potentiell geschäftsschädigend   (mb_82 am 13.06.2006, 10:47:18)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (_E_r_I_c_H_ am 13.06.2006, 10:49:47)
... PLONKED von mjy@geizhals.at: potentiell geschäftsschädigend   (mb_82 am 13.06.2006, 10:56:43)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (_E_r_I_c_H_ am 13.06.2006, 11:05:13)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 13.06.2006, 13:08:44)
. PLONKED von M.A. Morpheus: bitte keine Unmutsäußerungen   (Corban am 13.06.2006, 14:26:38)
... PLONKED von M.A. Morpheus: bitte keine Unmutsäußerungen   (Corban am 13.06.2006, 14:46:30)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 13.06.2006, 19:16:46)
.. PLONKED von Sastul: implizite Unterstellung   (Nagelfar am 14.06.2006, 15:59:03)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Fly am 16.06.2006, 16:31:51)
..... PLONKED von mjy@geizhals.at: Unzulässige Äußerung über die wirtschaftliche Situation eines Händlers   (ciao1702 am 17.06.2006, 01:25:29)
..
Re(2): *** Thema Bananamedia - Geizhals in eigener Sache
08.01.2007, 19:24:43
Liebe User,

So, nun ist die Sache rechtskräftig (Bananamedia hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet) - ich zitiere einen Auszug aus einem Mail unseres Anwalts (Dr. Anderl von der Kanzlei DORDA BRUGGER JORDIS)  der das Urteil für uns zusammfasste und kommentierte:

"Heute ist bei uns der Beschluss des OLG Wien eingegangen, mit der Antrag auf einstweilige Verfügung von bananamedia vollinhaltlich abgewiesen wird. Das Rekursgericht gibt unserem Rechtsmittel in allen Punkten recht: Einleitend stellt es fest, dass Geizhals als Hostprovider iSd § 16 ECG zu werten ist. Geizhals macht sich die inkriminierten Inhalte nicht zu eigen und ist nur dann für die gespeicherte Information verantwortlich, wenn es von der Rechtswidrigkeit der Information tatsächliche Kenntnis hatte bzw sich Tatsachen oder Umständen bewusst ist, aus denen die Rechtswidrigkeit offensichtlich wird. Geizhals trifft keine Prüfpflicht hinsichtlich der Inhalte des Diskussionsforums. Da Geizhals neben negativen auch positive Beiträge veröffentlicht, fehle auch die Absicht, einen fremden Wettbewerb zu fördern. Im Übrigen habe sich die Klägerin auf den falschen Tatbestand, nämlich § 1 UWG (sittenwidrige Wettbewerbsverletzung) statt auf § 7 UWG (Herabsetzung) gestützt. Nur auf die Frage der fehlenden Bestimmtheit des Unterlassungsbegehrens ist das Gericht schließlich nicht mehr eingegangen, da der Antrag von bananamedia bereits aus mannigfachen materiellen Gründen abzuweisen war."

Über Erfahrungen mit Bananamedia, Powerbox, Mediasale24 etc. darf also wieder in diesem Forum berichtet werden.:-)
Allerdings natürlich in geboten sachlicher Art und Weise betonte Dr. Anderl!

LG - dieses Urteil ist sehr wichtig für uns und freut uns ganz enorm - bei Geizhals knallten nach Eingang desselben die Sektkorken :-)


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... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Nagelfar am 05.01.2007, 11:03:45)
 

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