Re(10): Gewährleistungsfolgen neu
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Re(10): Gewährleistungsfolgen neu
02.03.2002, 22:13:50
Lieber GrummelGrumpf, weder ist es meine Absicht dich mit Lese/Verständnisfehlern oder mit böswilligen Auslegungskonstrukten zu ärgern bzw. zu provozieren, noch dir irgendwelche Besserwisserei im Zuge deiner Gesetzeszitate zu unterstellen. Ich hoffe also du übst Nachsicht mit mir ;-)
Jedoch komme ich nicht umhin mich gegen den Vorwurf des Wunschdenkens meinerseits bezügl. Gewährleistungsbehelfe zu verwehren.

Unbestritten dass die Behelfe Wandlung und Preisminderung in den Hintergrund getreten sind (da dem Übergeber ja eine zweite Chance gegeben werden soll seinen Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen).
Doch Austausch und Verbesserung sind primär gleichrangig und vom Übernehmer nach seiner(!) Wahl geltend zu machen (Ausnahmen/Einschränkungen wurden schon erwähnt). Dafür spricht eindeutig der Wortlaut des §932/1 1.Satz. Als Interpretationshilfe kann man jed. z.B. auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Richtlinie 1999/44/EG) heranziehen, nämlich Art. 3 Abs. 3:
<
(3)Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist.Eine Abhilfe gilt als unverhältnismäßig, wenn sie dem Verkäufer Kosten verursachen würde, die
- angesichts des Werts, den das Verbrauchsgut ohne dieVertragswidrigkeit hätte,
- unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit und
- nach Erwägung der Frage, ob auf die alternative Abhilfemöglichkeit ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher zurückgegriffen werden könnte,verglichen mit der alternativen Abhilfemöglichkeit unzumutbar wären.Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muß innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigte, zu berücksichtigen sind.
>
Auch hier kommt's gut zum Ausdruck das dem Übernehmer diesbezügl. das Wahlrecht zusteht, auf gut Deutsch darf er halt den Übergeber nicht schikanieren. Doch es kommt ja noch besser.

Zum drüberstreuen zitiere ich noch am Besten ein bisserl aus den Gesetzesmaterialien (RV 422 BlgNR 21. GP 17):

"Abs. 2 regelt das Verhältnis zwischen den beiden primären Gewährleistungsbehelfen (Verbesserung oder Austausch). Der Übernehmer hat die Wahl, welche der beiden primären Abhilfen er geltend macht."

"In der Praxis wird bei (Massen-)Waren geringeren Wertes der Austausch das Mittel der Wahl sein, bei hochwertigen und bei besonders auf die spezifischen Bedürfnisse des Übernehmers zugeschnittenen Gütern eher die Verbesserung. So wird der Übernehmer beispielsweise bei einer Handtasche, bei der auf Grund eines Fabrikationsfehlers die Nähte unregelmäßig sind, nicht die aufwändige Reparatur, sondern nur den Austausch verlangen können. Bei einem Mobiltelefon, bei dem sich ein Defekt nicht durch eine einfache Reparatur (zB den Austausch der Antenne oder eines Moduls) beheben lässt, wird der Übernehmer Anspruch auf den Austausch des gesamten Geräts haben;"

"Anders als noch im Begutachtungsentwurf vorgeschlagen, wird nicht mehr auf die Erheblichkeit der Unannehmlichkeiten abgestellt, weil der Übernehmer bei erheblichen Unannehmlichkeiten (nach Abs. 4) den betreffenden Behelf überhaupt ablehnen kann, ohne dass es noch auf die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für den Übergeber ankäme."

"Die notwendigen Material-, Arbeits- und Versendungskosten wird im Allgemeinen der Übergeber zu tragen haben (vgl. Reischauer in Rummel, ABGB3 Rz 11 zu § 932 ABGB). Für das Verbrauchergeschäft soll dies – in § 8 Abs. 3 KSchG – ausdrücklich klargestellt werden."

Bevor's noch länger wird: Parlament



Dies mag zwar Unternehmern, deren gängige Praxis dem ja weitgehend nicht entspricht, unangenehm sein, doch so schauts nun mal aus. :-)
Sry. dass das so ein ellenlanges Elaborat geworden ist. ;-)

Nix für ungut,
arimasp

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.  Re: Testpauschale bei DiTech  (thomasleisch am 09.04.2002, 20:05:07)
.  Re: Testpauschale bei DiTech  (TiTuS am 10.04.2002, 07:57:41)
 

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