Re(12): Gesetzestext zu Kurzparkzone für einspurige KFZ
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Re(12): Gesetzestext zu Kurzparkzone für einspurige KFZ
08.04.2010, 17:09:13
keine Gesetzestexte lesen kanns

ich ergänze um SINNVERSTEHEND lesen kann >:-)

jetzt zum letzten Mal:

Du gibst dir die Antwort doch eh selbst:
Der Zweck des Wiener Parkometergesetz ist genau mit "Gesetz über die Regelung
der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge"
angegeben

genau. Also: betrifft das einspurige? Nein!
Dh dieses Gesetz gilt für Einspurige gar nicht,

RICHTIG!!!!
sehr wohl aber die übergeordnete StVO, welche bei der Kurzparkzone keine
Ausnahmen macht.

sind dort irgendwo einspurige erwähnt? NEIN, also ... (siehe oben)

Die einzige Interpretation des gesetzes, im Sinne von: wie ist es auszulegen, was wollte der gesetzgeber damit erreichen, ist eben: kann das auch für einspurige gelten? Und da findet sich eben eine bewußte Lücke, denn die sind einfach gar nicht erwähnt. Nirgendwo. Und die Interpretation besteht eben darin zu ergründen: ist das die Absicht des Gesetzgebers (bewußte und gewollte Lücke) oder einfach ein fehler (ungewollte gesetzeslücke). Da er aber die MEHRspurigen sehr oft, die EINspurigen aber überhaupt nie erwähnt, ist die Lücke offensichtlich gewollt. Der gesetzgeber wollte eben, daß es explizit für Mehrspurige gilt. Und sonst keinen.
(anders wäre es, wenn immer nur von Fahrzeugen oder auch KFZ die Rede ist. dann könnte man anders argumentieren. Aber das ist eben nicht der fall).

Und wenn du es jetzt noch immer nicht verstehen kannst oder willst, dann tut es mir eben leid für dich. Aber genau so ist es.


mfg
AVS
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