Re(14): Garantiebedingung bei CWsoft... "öffnen Verboten, alle 12 Monate zurück zum Service)
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Garantiebedingung bei CWsoft... "öffnen Verboten, alle 12 Monate zurück zum Service)
11.06.2002, 12:20:34
Habt Ihr schon mal das Kleingedruckte auf den Angeboten von CWsoft gelesen?


Eventuell erforderliches Kleinmaterial wird nach Aufwand verrechnet, ebenso wie eventuell gewünschte Aufstellung und Inbetriebnahme der Geräte vor Ort durch einen unserer Techniker.
Die Tornado-Rechner Garantie umfaßt alle unmittelbar zum Rechner gehörigen, mitgelieferten Teile mit Ausnahme von Wechsellaufwerken, nicht aber mitgelieferte Monitore, Drucker etc.
Voraussetzungen für die Garantieleistung sind intakte Garantiesiegel und ein alle 12 Monate (+-1 Monat) durchgeführtes Service zur Kontrolle aller lebenswichtigen Teile. Für nachträg-liche
Einbauten stehen wir gerne zur Verfügung. Bei größeren Tornado-Beständen kann auch die Autorisierung einer Person für Eingriffe in die Geräte während der Garantiezeit erfolgen.
Oben angeführten Preise verstehen sich ab Lager Wien freibleibend bis zum Festabschluß, zuzgl. ges. festgelegter MwSt., basierend auf heute gültigen Arbeitstarifen und Währungskursen,
zahlbar netto Kassa ohne Abzug bei Übernahme. Lieferzeit etwa 5-10 Werktage ab Bestellung. Es gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- Servicebedingungen"
in der letztgültigen Fassung, wie im Internet (http://cwsoft.at/ ) veröffentlicht, die Ihnen auf Wunsch auch gerne zur Ansicht ausgefolgt bzw. zugesandt werden.
Manche Produkte unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Republik Österreich und der USA. Käufer haften für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen.


1.) Da steht, das der Rechner alle 12 Monate (+/- 1 Monat) zum Service zur Kontrolle aller lebenswichtigen Teilen muß.
Weiß jemand ob die bei 3 Jahren Vorort Service dabei ins Haus kommen?
Ich würde es nicht besonders witzig finden meinen Computern alle 12 Monate quer durch ganz Wien zu fahren...

2.) Garantie gilt nur bei intakten Garantiesiegel. - öffnen des Gerätes nicht möglich - falls doch ist die Garantie weg und ein Hauptgrund für CWsoft.
Dabei ist doch die Erweiterbarkeit einer der großen Vorteile von PCs.

3.) Für nachträgliche Einbauten sthen wir gerne zur Verfügung
meinen die damit auch Teile von anderen Firmen?

Was haltet ihr davon, wer weiß mehr?


Mit freundlichen Grüßen
Martin D.



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....  Re(4): Boxenstop  (CWsoft am 11.06.2002, 14:53:21)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Fly am 11.06.2002, 12:58:15)
..............
Re(14): Garantiebedingung bei CWsoft... "öffnen Verboten, alle 12 Monate zurück zum Service)
11.06.2002, 19:40:45
Erstens: Kein Lokalverbot.;-) Ich frage mich nur, was Du mit Deinen Postings bezwecken möchtest. Zumindest einer der hier anwesenden User (sstephan) hat sich sichtlich schon mal von einem Kauf bei uns zurückgezogen und will jetzt plötzlich lieber Dell....

Du schreibst "Ich darf aber bei einem VW immer noch die Motorhaube öffnen, Wasser, Öl,... etc nachfüllen, ohne Garantieansprüche zu verlieren." und weisst, dass Du natürlich auch bei jedem PC die Frontklappe öffnen und ihn mit Floppies, CDs und anderen guten Dingen füttern darfst, ohne Garantieansprüche zu verlieren. Wie es in beiden Fällen den Garantiebestimmungen entspricht, an die Du Dich auch bei einem VW zu halten hast, wenn Du Deine Ansprüche nicht verlieren willst.

Du weisst aber auch ganz genau, dass Du weder an Zylinderköpfen noch an Vergaser oder Einspritzung manipulieren darfst, um Deine Garantieansprüche zu erhalten. Nicht mal von aussen am Fahrwerk rumzuschrauben ist erlaubt. Auch kein Do-it-Yourself-Bremsklotzwechsel. Nur Vertragswerkstatt, sonst ist's vorbei mit der Garantie.

Du hast auch gelesen, dass die nur einjährige VW-Garantie sehr beschränkten Leistungsumfang hat, so Du einen VW Dein Eigen nennst. Trotzdem ist Schrauben am Fahrwerk einfach nicht drin.

Du hast aber auch gelesen, dass unsere Garantie sogar unmittelbare Wirkung elektrischer Energie infolge Erdschluß, Kurzschluß, Überspannung etc. oder Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Beraubung oder sogar Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage (sofern visuell erkennbar, bei Jahresservice wird auf die visuelle Erkennbarkeit verzichtet) und viele andere Risken deckt, die Dir nie im Traum einfallen würden, von VW einzufordern.

Wir bieten ein Vielfaches an Leistung, aber Du gestehst uns für diese Mehrleistung nicht mal die Bedingungen zu, die VW an seine Autokäufer stellt? Ist das ein neues Verständnis von "Fairness"?

Wir könnten jetzt natürlich noch hunderte Postings mit mehr oder weniger passenden Vergleichen hin und her schreiben - nicht bös sein, aber Sinn macht das keinen mehr.
  
Euer CWsoft-Team


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.................. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Oliver_nur echt mit 2 Kastratern und Daisy! am 12.06.2002, 00:39:35)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Fly am 11.06.2002, 12:57:14)
 

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