Re(2): Warnung - Cyberport hält Gewährleistungsrecht gegenüber einem Kunden nicht ein!
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Warnung - Cyberport tritt Gewährleistungsrecht mit Füßen! (91 Beiträge, 2521 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Warnung - Cyberport hält Gewährleistungsrecht gegenüber einem Kunden nicht ein!
27.05.2014, 11:09:12
Mein Ativ-S Smartphone ist nun zum zweiten mal in der Reparatur bei Cyberport - der erste Reparaturversuch ist gescheitert. Laut OGH Entscheidung hat der Kunde schon nach dem ersten fehlgeschlagenen Reparaturversuch das Recht auf Wandlung.

"Der OGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass der Übernehmer schon bei Misslingen des ersten Verbesserungsversuchs den Sekundärbehelf (Wandlung oder Preisminderung) in Anspruch nehmen kann."

Weiters ist es dem Kunden überlassen zwischen Reparatur und Austausch zu wählen - es stimmt das der Händler das Recht hat einen Austausch abzulehnen, aber nur dann wenn dem Händler ein unverhältnissmäßiger Aufwand durch den Tausch entstehen würde - das heisst konkret, wenn man ein neues Auto wegen einem Kratzer im Lack umtauschen möchte kann der Händler darauf bestehen das Auto neu zu lackieren, den Austausch bei einem Massenprodukt wie einem Smartphone zu verweigern ist nicht zulässig!

Als ich im Cyberport Store war um mein Handy also zurückzugeben, hat mir der Verkäufer gesagt "Wir haben das Recht das Handy drei mal reparieren zu lassen, erst nach dem dritten gescheiterten Reparaturversuch kann ich einen Teil vom Kaufpreis zurückbekommen" - Bei meinem Telefonat mit dem Cyberportkundenservice vor Ort war dann allerdings nur mehr von zwei gescheiterten Reparaturversuchen die Rede" - interessante Diskrepanz! Und vorallem, wieso sollte ich nur einen Teil vom Kaufpreis zurückbekommen? Ein jüngerer Servicemitarbeiter hat mich dann zur Seite genommen, und mir gesagt "Es tut ihm leid, der Kollege ist ein bisserl deppat - ich würde selbstverständlich nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch den vollen Kaufpreis erstattet bekommen"...

Ich habe dann mit unserem Firmenjuristen über den Fall gesprochen und Kontakt mit der Cyberport Zentrale aufgenommen - In einem Email habe ich sogar die OGH Urteile verlinkt, und darauf bekam ich lediglich die Antwort "die wären nicht einschlägig genug" - Was soll bitte einschlägiger sein als ein OGH Urteil das man direkt im öffentlich zugänglichen Rechtsinformationssystem des
österreichischen Bundeskanleramts nachlesen kann? Ich müsste mein Recht also einklagen - nachdem ein Smartphone verhältnis mäßig wenig kostet, mache ich das natürlich nicht, und darauf verlässt sich Cyberport...

Was ich bei denen im Laden nicht erzählt habe, ist das ich ja nicht nur Privatkunde bin, sondern auch für den IT Einkauf bei uns in der Firma zuständig bin - wir sind kein großer Fisch, aber brauchen demnächst wieder 6 neue PCs mit jeweils drei Monitoren für ein Volumen von ~ 10k € - für diesen Einkauf werde ich nun Cyberport selbstverständlich nicht mehr in Betracht ziehen. Macht denen vermutlich auch nix aus, aber wenigstens kann ich im Vorfeld schon ausschließen mich mit dem rechtswidrigen Verhalten Cyberports in Zukunft ärgern zu müssen!

Das ich mein Telefon vor 14 Tagen im Laden abgegeben habe, und erst gestern ein Mail bekommen habe das sie es zum Händler schicken, sprich das Telefon ist die letzten zwei Wochen bei denen rumgelegen, ist nur mehr ein kleines Detail das vom schlechten Umgang mit dem Kunden zeugt.

27.05.2014, 15:25 Uhr - Editiert von Maazen, alte Version: hier
Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Kaufdatum?  (peter.schordan am 28.05.2014, 10:24:35)
..  Re: Kaufdatum?
 (Maazen am 28.05.2014, 10:30:58)
..
Re(2): Warnung - Cyberport hält Gewährleistungsrecht gegenüber einem Kunden nicht ein!
28.05.2014, 11:17:10
Nun meine Frage: Im Absatz 2 steht, dass man als Käufer einen Austausch
verlangen kann. Nehmen wir an, man kauft ein Gerät wie z.B. ein Handy, Laptop
oder Kamera im Wert von ca. 500 Euro und dieses Gerät weist nach einem Monat
einen Defekt auf.
Habe ich hier wirklich eine Chance, dass mir der Händler das gebrauchte Gerät
auf ein Neugerät austauscht? Bis jetzt wurde mir immer nur eine Reparatur
angeboten.


Im Prinzip sollte das so sein - das Beispiel das mir unser Firmen Jurist genannt hat ist eben ein Kratzer im Lack eines Neuwages - hier einen Austausch (also ein neues Auto) zu verlangen wäre gegenüber einer neuen Lackierung auf Kosten des Lieferanten unverhältnismäßig  - bei Massenprodukten sei das aber nicht gegeben, weil der Neupreis des Produkts die Reparaturkosten nicht um ein Vielfaches übersteigt.

Ich glaube vielmehr die Händler wollen deshalb Geräte nicht austauschen, weil sie keine Servicetechniker haben die den Fehler überprüfen können, und wenn sie dann ein Gerät zurücknehmen das gar nicht defekt ist, werden sie das gegenüber dem Hersteller nicht verrechnen können. Früher war es ja auch oft üblich das man vom Service darüber informiert wurde das ein vermeintlicher Fehler bei der Annahme des Geräts im Laden geprüft wird,  und sofern das Gerät keinen Defekt hat eine Servicepauschale fällig wird.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung