Re(10): Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss?
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Re(10): Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss?
11.03.2015, 18:08:00
wenn Du den link der Behörde nicht liest/verstehst/akzeptierst kann ich Dir auch nicht helfen.

ORDENTLICHE Rechtsmittel gibt wann?


schreibt ja eh die Behörde in meinem Link: Das ist das Mittel gegen die Strafverfügung. Die dadurch außer Kraft tritt. Wodurch - erst dann - das ordentliche Verfahren eingeleitet werden muss. Siehe link, siehe Rechtsmittelbelehrung auf einer x-beliebigen Strafverfügung. Ich hab grad (leider) eine da.

Zitat: "...Einspruch erheben, tritt die Strafverfügung außer Kraft. Wir leiten DANN das ordentliche Verfahren ein, das heißt wir ermitteln weiter und prüfen alle Umstände des Falles...."

Auch für Dich: Relevanter Teil groß geschrieben.

Aber vielleicht irrt ja die LPD Wien, wenn AVS sagt es ist aber anders....

Anonymverfügung ist überhaupt kein Teil des ordentlichen Verfahrens.

ah geh - hat ja auch keiner behauptet. Das wird ja schließlich erst NACH der Strafverfügung - umso mehr NACH der Anonymverfügung - eingeleitet: Mit dem sinnverstehenden Lesen hast Dus nicht so...

Wird die Anonymverfügung durch Zeitablauf hinfällig, ist ALS ERSTES der
Sachverhalt zu klären und der unbekannte Täter zu ermitteln.

Völlig falsch. Ich habe hier wie gesagt gerade eine Strafverfügung. Lenkererhebung ging der nicht voran; ist in Wien nicht mehr üblich. Ich werde natürlich berufen, wodurch sie außer Kraft gesetzt wird. DANN, ERST DANN wird das ordentliche Verfahren eingeleitet und seitens der Behörde ermittelt (Zitat Rechtsmittelbelehrung).

Und wenn Du Dich jetzt 1000x am Kopf stellst: Hier hast Du -wieder mal - unrecht! So wie sich jeder gelegentlich irrt. Außergewöhnlich ist nicht Dein Irren ansich - das ist normal - außergewöhnlich ist Dein stures auf Falschaussagen beharren - selbst wenn sie offensichtlich sind.

Ich finde das ehrlich schade: Du gehörst sicher zu den "gscheiteren" Postern hier in diesem Forum, Du vertrittst oft eine konträre Meinung zu meiner: Das sollte ansicht spannende Diskussionen versprechen. Aber durch Deine Sturheit seine Aussage zu revidieren, wenn sie offensichtlich sachlich falsch ist, verunmöglichst Du das. Naja, kann man halt nur auf dem Niveau "Renault. Haha, muss man schieben" mit dir kommunizieren. Schade.


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