Re(22): Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss?
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss? (98 Beiträge, 1356 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (kaufinator1 am 11.03.2015, 20:52:29)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 11.03.2015, 17:55:35)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 11.03.2015, 18:19:47)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 15:04:47)
........ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 16:06:06)
......................
Re(22): Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss?
12.03.2015, 10:12:57
da du diese Grundvoraussetzung beharrlich negierst

indem Du mir falsche Dinge unterstellst, wird Deine Ansicht nicht richtiger. Du hast behauptet:

  einfach ohne Begründung die ganze Verfügung
beeinspruchen..?

das reicht aber nur zur Fristwahrung.
Die Begründung ist nachzureichen, sonst wird der Einspruch als unbegründet (no na) abgewiesen.


--> falsch. Die Strafverfügung wird bei unbegründetem Einspruch außer Kraft gesetzt.

Du behauptest zu meinem Statement "Das heißt: "leerer" Einspruch reicht --> dann (erst dann!) beginnt die Behörde
zu ermitteln (je nach Lust und Laune Lenkererhebung oder gleich
Straferkenntnis - gegen das dann - mit Begründung!  - neuerlich berufen werden
muss)"
das ist völliger Unsinn!

obwohl es nachweislich korrekt ist

Du behauptest
Anonymverfügung ist überhaupt kein Teil des ordentlichen Verfahrens.

was natürlich völliger Unsinn ist: Die Behörde ermittelt im ordentlichen Verfahren die Umstände, dazu gehört die Anonymverfügung

Du behauptest
ich kann auch einen Gesetzestext lesen und behirnen. Dort steht auch die Langfassung und nicht die verkürzte Version als Kurzinfo für rechtsunkundige Laien

obwohl die zitierte "Kurzinfo" (wie Du sie nennst) IDENT zum Gesetzestext ist

und davon gibts 100e Beispiele.


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 14:35:17)
......................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 16:08:11)
......................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 16:22:21)
........................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 13.03.2015, 14:47:26)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 11.03.2015, 18:11:10)
......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 14:54:52)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung