Re(7): Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss?
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss? (98 Beiträge, 1396 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (kaufinator1 am 11.03.2015, 20:52:29)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 11.03.2015, 17:55:35)
.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 11.03.2015, 18:19:47)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 15:04:47)
........ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 16:06:06)
....................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 14:35:17)
......................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 16:08:11)
......................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 16:22:21)
........................... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 13.03.2015, 14:47:26)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 11.03.2015, 18:11:10)
.......
Re(7): Gibt's eine Frist, innerhalb der die Behörde einen Einspruch bearbeitet haben muss?
12.03.2015, 09:45:37
dann passt ja Dein Weg eh völlig ;-)

Ich probiers halt prinzipiell mit "stimmt gar nicht", "kann nicht sein" --> etwa: "Verkehrsschild war nicht sichtbar, weil zugeschneit" (geht nicht im Sommer)!. Oder (bei mobilen Schildern): Muss umgefallen gewesen sein. Das ist Kreativität gefragt!

Zugegeben: Bei "normalen" Tempobeschränkungen mit Radarbild wirds schwierg - aber zB "Unvorstellbar - da muss das Radargerät ungenau messen" geht immer --> dann müssen die die Eichprotokolle suchen....manchmal sind die dazu zu faul und stellen kommentarlos ein.

Meine "Erfolgsquote" bei diesem Vorgehen würde ich ohne Übertreibung auf 20-25% schätzen - aber dafür muss man in dem Thema schon ein bisschen fit sein (wenn etwa auf die Lenkererhebung verzichtet wird - was nicht so selten vorkommt - darf man dies erst zum allerletztmöglichen Zeitpunkt kritisieren in der (manchmal berechtigten) Hoffnung, dass durch die Dauer der (erst dann) durchzuführenden Lenkererhebung die Verfolgungsverjährung eintritt....).

Für die Zeit die ich für diese Geschichten investiere, ist das sicher unwirtschaftlich (wenn ich im Stress bin mach ichs wie Du - Höhe urgieren; fertig) - aber ich seh das als Herausforderung - so wie andere Kreuzworträtsel oder Sudoku lösen....

Und nein, ich glaube nicht dass ich übermäßig viele Strafen bekomme: Aber wir sind mit zwei Autos täglich unterwegs, machen viele Urlaube mit Auto usw: Und da kommen wir zusammen auf so 4-5 Strafen im Jahr, das geht find ich...


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.03.2015, 14:54:52)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung