Re(6): outdoor fotografie und ausgangsbeschränkungen
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Re(6): outdoor fotografie und ausgangsbeschränkungen
07.04.2020, 21:27:52
"In Österreich ist die Panoramafreiheit weitergehender als im restlichen Europa. § 54 z 5 öUrhG regelt die freie Werknutzung von Bildern an Werken der Baukunst: Neben dem Äußeren eines Bauwerkes erachtet der oberste Gerichtshof ebenso Innenteile eines Bauwerkes, wie das Treppenhaus, den Hof, die Vorhalle, einzelne Säle und Zimmer, in gleicher Weise als von der Panoramafreiheit umfasst, ebenso Innenarchitektur, wie Möbel oder Raumausstattung, wenn sie Bestandteil des Werkes sind und in dieser Weise abgebildet sind.[21]

Bezüglich sonstigem mehr oder minder öffentlich Einsehbarem ist zu sagen, dass das Recht am eigenen Bild in Österreich die ungenehmigte Erstellung eines Bildnisses einer Person grundsätzlich auch ohne Verbreitungsabsicht verbietet. Allgemein umfasst der Schutz, durch Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt zu werden, im Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben zu werden oder wenn die Art der Bildnutzung zu Missdeutungen Anlass geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt, und wird im Einzelfall abgewogen.[22] Auch der sonstige Schutz der Privatsphäre (dazu gehört auch die Abbildung der Sachen des Wohnumfelds, etwa des Gartenbereichs oder der Inneneinrichtung) wird entsprechend gehandhabt.[22] Daneben gelten insbesondere auch die Datenschutzbestimmungen (Europäische Datenschutzrichtlinie wie auch Datenschutzgesetz) in Bezug auf die Identifizierung (so auch etwa bezüglich des Autos und insbesondere des Autokennzeichens).[22]

Aufgrund der umfassenden und strengen Bestimmung ist beispielsweise Google Street View in Österreich trotz Panoramafreiheit nur an einigen ausgewählten öffentlichen Orten verfügbar. Die von der Datenschutzkommission 2010 erarbeiteten Auflagen für diesen Dienst gelten als Musterfall für Außenaufnahmen in Österreich. So wurde gefordert, vor Kirchen, Spitälern oder Frauenhäusern bei Personen nicht nur das Gesicht, sondern den ganzen Körper unkenntlich zu machen oder auch Privatgärten zu retuschieren, die vom normalen Spaziergänger nicht einsehbar sind.[23]"

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

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