Re: outdoor fotografie und ausgangsbeschränkungen
Geizhals » Forum » Foto & Video » outdoor fotografie und ausgangsbeschränkungen (40 Beiträge, 977 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: outdoor fotografie und ausgangsbeschränkungen
09.04.2020, 15:25:53
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011078

Bitte dem Link folgen, den gesamten Text zitier ich nicht raus.


Kommentar / Interpretation:

Nach §1 ist grundsätzlich das betreten öffentlicher Orte verboten.

Definition "öffentlicher Ort" laut Recherche: "jeder Ort, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann".
Ob die "Natur", zB Wiesen, Weingärten, etc., die im privaten Besitz sind, in die aber trotzdem jeder ungefragt reinlatscht, als öffentlicher Ort gelten, würd ich an dieser Stelle bereits anzweifeln. Wälder sind allerdings nach Forstgesetz 1975 grundsätzlich jedem zugänglich, deswegen wohl auch "öffentlicher Ort".


§2 bestimmt die Ausnahmen. Wichtig für dich ist eigtl. nur Abs 5. Ich formatiere diesen so, dass er besser sinngemäss gelesen werden kann:

"Ausgenommen vom Verbot ... sind Betretungen, wenn öffentliche Orte im Freien

- alleine,
- mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben,
- oder mit Haustieren

betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten."


Das grundsätzliche Verbot des betretens öffentlicher Orte gilt also im Freien nicht - auch für Einzelpersonen - unter der einzigen Bedingung, dass zu anderen Personen, ausgenommen jenen, mit denen man im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Abstand von mind. 1m eingehalten wird.

Das grundsätzliche Verbot, und die Ausnahmen davon nach §2 Abs 1 bis 4 ist also für Innenräume, wie zB Arbeitsplätze, Kinos, Einkaufszentren gedacht.


§5 verbietet zusätzlich noch das betreten von Sportplätzen. Diese sind also nicht von der Ausnahme nach §2 Abs 5 erfasst.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.. PLONKED von ein Kritiker: Verstoß gegen die Richtlienien   (Strategor am 15.04.2020, 21:14:10)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung