Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
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Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
09.06.2020, 12:23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Ueber-41-000-Corona-Anzeigen-in-Oesterreich/433070111

Die Bundesländer Wien und NÖ wollen also rechtswidrig verhängte Organstrafverfügungen (§ 50 VStG) durch Polizisten und mit Bescheid der Behörde (Strafverfügung § 47 VStG oder Straferkenntnis (§§ 44b und 44 a VStG) zurückzahlen.

Dazu wird wohl ein Antrag notwendig sein.

Bei rechtswidrig verhängten Strafen durch Organstrafverfügung kann man seine Rückzahlungsansprüche (verfahrensrechtlich) auf Art 137 B-VG (Kausalgerichtsbarkeit) stützen. Wenn die Behörde bzw. deren Rechtsträger, das Land, aufgrund eines Antrages freiwillig zurückzahlt, braucht man keine solche Klage gem Art 137 B-VG.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

Was ich aber nicht verstehe, wie man die Rückzahlung von zwar rechtswidrig verhängten Strafen mit rechtskräftigen Bescheid gesetzeskonform abwickeln will. Wegen der sog. materiellen Rechtskraft darf darüber nicht mehr ein zweites Mal entschieden werden, auch wenn der Bescheid rechtswidrig ist.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770

Denn gem § 24 VStG sind im Verwaltungsstrafverfahren die § 68 Abs 2 und 3 AVG nicht anzuwenden.
Beide Normen sehen ausnahmsweise die Aufhebung/Abänderung von rechtskräftigen Bescheiden vor, wobei gem Abs 7 des § 68 AVG darauf kein Rechtsanspruch bestehen würde.  Aber, wie bereits gesagt, sind sie für Verwaltungsstrafsachen bzw auf deren rk. Bescheide  gar nicht anzuwenden.

Die Fälle des § 68 Abs 4 AVG liegen auch nicht vor !

Es schaut so aus, als ob man mit der Rückzahlung  von mit rk. Bescheid verhängten Strafen eine weitere Rechtswidrigkeit begangen wird. Oder kann mir jemand erklären, auf welcher Rechtsgrundlage die Rückzahlung basiert. Macht man womöglich ein eigenes Gesetz ?

Und da soll noch jemand behaupten, Österreich wäre keine Bananenrepulik.

Für die rechswidrig Bestraften ist das egal, sie sollten jedenfalls  bei der Strafbehörde einen Antrag auf Rückzahlung stellen.

Hier noch die E des NÖ LVWG, die das alles ausgelöst hat:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_NI_20200512_LVwG_S_891_001_2020_00



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.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Lazy Jones am 09.06.2020, 13:58:21)
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.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Thing am 12.06.2020, 21:49:38)
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.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
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.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
 (Lisaa7 am 24.07.2020, 18:02:27)
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