Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
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.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Lazy Jones am 09.06.2020, 13:58:21)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 09.06.2020, 15:56:42)
.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Thing am 11.06.2020, 11:38:08)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.06.2020, 08:48:09)
...  Re(3): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (MiSter am 13.06.2020, 19:34:34)
....  Re(4): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (gp am 03.07.2020, 10:56:37)
.....  Re(5): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (MiSter am 03.07.2020, 12:29:21)
...  Re(3): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Thing am 14.06.2020, 09:15:54)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 12.06.2020, 10:17:02)
..  Re(2): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Thing am 12.06.2020, 19:29:41)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.06.2020, 10:46:32)
..  Re(2): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Thing am 12.06.2020, 19:23:40)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 12.06.2020, 19:23:28)
.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Thing am 12.06.2020, 21:49:38)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 13.06.2020, 10:29:32)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 13.06.2020, 18:38:45)
..  Re(2): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
 (Thing am 14.06.2020, 09:17:19)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 14.06.2020, 09:59:43)
....  Re(4): Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag  (Thing am 14.06.2020, 11:00:17)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 01.07.2020, 09:26:22)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 02.07.2020, 07:47:58)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 03.07.2020, 08:06:32)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 03.07.2020, 08:05:36)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 04.07.2020, 15:26:28)
.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
 (PeterShaw am 04.07.2020, 09:19:12)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 04.07.2020, 15:20:06)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 23.07.2020, 09:14:58)
.  Re: Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
 (Lisaa7 am 24.07.2020, 18:02:27)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 28.07.2020, 19:21:15)
Corona-Strafen-Rückzahlungsantrag
09.06.2020, 12:23:18
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Ueber-41-000-Corona-Anzeigen-in-Oesterreich/433070111

Die Bundesländer Wien und NÖ wollen also rechtswidrig verhängte Organstrafverfügungen (§ 50 VStG) durch Polizisten und mit Bescheid der Behörde (Strafverfügung § 47 VStG oder Straferkenntnis (§§ 44b und 44 a VStG) zurückzahlen.

Dazu wird wohl ein Antrag notwendig sein.

Bei rechtswidrig verhängten Strafen durch Organstrafverfügung kann man seine Rückzahlungsansprüche (verfahrensrechtlich) auf Art 137 B-VG (Kausalgerichtsbarkeit) stützen. Wenn die Behörde bzw. deren Rechtsträger, das Land, aufgrund eines Antrages freiwillig zurückzahlt, braucht man keine solche Klage gem Art 137 B-VG.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

Was ich aber nicht verstehe, wie man die Rückzahlung von zwar rechtswidrig verhängten Strafen mit rechtskräftigen Bescheid gesetzeskonform abwickeln will. Wegen der sog. materiellen Rechtskraft darf darüber nicht mehr ein zweites Mal entschieden werden, auch wenn der Bescheid rechtswidrig ist.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770

Denn gem § 24 VStG sind im Verwaltungsstrafverfahren die § 68 Abs 2 und 3 AVG nicht anzuwenden.
Beide Normen sehen ausnahmsweise die Aufhebung/Abänderung von rechtskräftigen Bescheiden vor, wobei gem Abs 7 des § 68 AVG darauf kein Rechtsanspruch bestehen würde.  Aber, wie bereits gesagt, sind sie für Verwaltungsstrafsachen bzw auf deren rk. Bescheide  gar nicht anzuwenden.

Die Fälle des § 68 Abs 4 AVG liegen auch nicht vor !

Es schaut so aus, als ob man mit der Rückzahlung  von mit rk. Bescheid verhängten Strafen eine weitere Rechtswidrigkeit begangen wird. Oder kann mir jemand erklären, auf welcher Rechtsgrundlage die Rückzahlung basiert. Macht man womöglich ein eigenes Gesetz ?

Und da soll noch jemand behaupten, Österreich wäre keine Bananenrepulik.

Für die rechswidrig Bestraften ist das egal, sie sollten jedenfalls  bei der Strafbehörde einen Antrag auf Rückzahlung stellen.

Hier noch die E des NÖ LVWG, die das alles ausgelöst hat:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_NI_20200512_LVwG_S_891_001_2020_00

Nachtrag vom 22.06.2020:
Dieses Thema zeigt auch die "Qualität mancher Journalisten und Medien":

1. Am 15.06.2020, ZIB2, Wolf interviewt Kurz: Wolf fragt Kurz, ob die Strafen, wie  (lt. Wolf) in NÖ bereits geschehen, auch in anderen Bundesländern erlassen werden sollte.  KURZ: "Das kann ich nicht beurteilen". Kurz läßt also Wolf in seinem flaschen Glauben an die Aussagen von Mikl-Leitner, die er für bare Münze nimmt. Und das soll der beste Journalist Österreichs sein ??? Der Blauäugiste sicher !

2. Am 21.06.2020, Pressestunde: Doris Vettermann von der Kronen-Zeitung sagt, dass zwei Verwaltungsbehörden( statt richtigerweise Verwaltungsgerichte) Strafbescheide aufhehoben haben.
Zur Frage an Kogler, ob die Strafen aufgehoben werden sollten, gibt es eine Wischi-Waschi-Kogler-Antwort mit der Schluss-Aussage, dass die Leute ihr Geld wieder zurückbekommen werden, aber das müsse rechtsstaatlich geklärt werden. Als ob sie nicht schon genug Zeit dafür gehabt hätten. Reine Hinhaltetaktik.

3. Am 22.06.2020, ZIB2, Wolf interviewt den LH von Salzburg Haslauer: Und wieder behauptet Wolf völlig falsch: "Das Land NÖ hat deswegen alle diese Strafen in einer Art Amnestie für ungültig erklärt und wird sie zurückzahlen."
Dann fragt er Haslauer: "Sollten das (was gar nicht geschehen ist !!!) alle Bundesländer machen ?"
Haslauer: .....Ich übernehnme ab Juli den Vorsitz der LH-Konferenz und da werden wir das sicher gemeinsam diskutieren, weil es doch sinnvoll wäre, eine gemeinsame Linie zu finden".

Bei all den öffentlichen Interviews erkennt man ganz deutlich, dass kein einziger Cent zurück gezahlt wird. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

2. Nachtrag vom 25.06.2020
Kurz läßt am 24.06.2020 durch den unzuständigen IM Nehammer öffentlich ausrichten, dass die ÖVP gegen die  generelle Aufhebung aller Corona-Strafen sei. Dies wäre nicht zielführend, so Nehammer, ohne jedoch das Ziel zu nennen, wahrscheinlich ist es das Behalten des Schandgeldes: Pecunia non olet !

3. Nachtrag vom 29.06.2020
SO, 28.06.2020, Im Zentrum, mit Claudia Reiterer

In der Diskussion wird klargestellt, dass viele behördliche Strafbescheide ohne Rechtsgrundlage ergangen sind, die nicht bekämpft wurden und so rechtskräftig wurden.

Frage von Reiterer an Anschober u Nehammer: Sollten all diese Strafen (generell) erlassen werden ?

Anschober weicht aus und bezieht sich nur auf beim Verfassungsgerichtshof anhängige Einzel-Fälle und gibt damit einer generellen Aufhebung von rechtstkräftigen aber rechtswidrigen behördlichen Bescheiden eine Abfuhr:
Anschober wortwörtlich: „Die Juristen u. Juristinnen in unserem Haus sind nach wie vor überzeugt, dass das ein korrektes Vorgehen gewesen ist. Die haben sich das absolut nicht leicht gemacht. Die haben nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Wir wissen und ich gehe davon aus, dass es in Kürze einen höchstgerichtlichen Entscheid (vom VfGH, aber nur für den betreffenden Einzelfall) geben wird. (Nur) der wird korrekt umgesetzt. Das ist überhaupt keine Frage und kein Thema. (Dann nur mehr lächerliches Politikergequatsche von Anschober.)


Reiterer zu Nehammer: Nachdem Anschober viele daher palavert hat ersucht sie Nehammer  die Frage nur mit ja oder nein zu beantworten:
Reiterer fragt:„Strafenerlass, bleiben sie dabei, Nein! ?“

Nehammer: „So wie der Bundesminister (Anschober) ausgeführt hat.“











29.06.2020, 10:06 Uhr - Editiert von Rheumon, alte Version: hier
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