Re(17): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re(17): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
09.08.2003, 18:40:26
weder noch.
aber ich gehe gerne auf jeden satz einzeln ein:
"Und genau hier irrst du: ein automatisches Bestätigungsmail auf die Bestellung besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Bestellung zur Bearbeitung übernommen wurde."
wie ich später im detail ausführte (siehe gerne selbst nach: "sobald nun der verkäufer den eingang der bestellung und die bestellung unter berücksichtigung geltender richtlinien (informationspflicht)  bestätigt ist der vertrag rechtlich geschlossen.") ist der vertrag geschlossen sobald eine mail mit entsprechenden formulierungen ("ist in bearbeitung" reicht da natürlich nicht aus!) beim kunden eingegangen ist. damit ist der vertrag juristisch betrachtet abgeschlossen qed.
da dies via fernkommunikationsmitteln geschehen ist gelten auch die entsprechenden §§.

soweit verständlich? vertrag abgeschlossen--->da per telefon oder internet §312b ff.

"Ein Vertragsverhältnis wurde damit nicht eingegangen (noch nicht). Die "Bearbeitung der Bestellung" kann - im Prinzip - durchaus zum Ergebnis führen, dass der Händler diesen Auftrag nicht annehmen will (d.h.: dem Vertrag nicht zustimmt).
Praktisches Beispiel -> wenn zu einer Bestellung per Vorauskasse kein zugehöriger Zahlungseingang erfolgt."

falsch. der vertrag ist geschlossen. damit hätte natürlich auch der verkäufer die vertraglich vereinbarten leistungen (hardware o.ä.) zu erbringen. um eine lieferung ins blaue zu verhindern gibt es mehrere möglichkeiten die vertraglich festgehalten werden können: lieferung per vorkasse, also versand erst bei zahlungseingang, lieferung per nachnahme oder eben barzahlung bei abholung.
wenige händler verschicken mal eben so hardware für mehrere tausend euro ohne sicherheit (diese händler haben m.e. in einem betrugsfall ohnehin ein teilschuld).
weiterhin hilft ein blick in die AGG, ich zitiere: ".  Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen

aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor."

selbst eine lieferung ohne anzahlung oder vollständige leistung des käufers ist rechtlich pro händler abgesichert nicht wahr?

das "praktische beispiel" taugt also leider nicht viel. es kommt auf den vertrag an und den händler der diesen ausformuliert.

"Nach deiner Annahme hätte sich ja der Händler durch das Bestätigungsmail bereits vertragsverpflichtet, zu liefern - losgelöst davon, wie der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen (zu zahlen) nachkommt."

richtig. unabhängig davon WIE die zahlung erfolgt ist natürlich eine lieferbedingung DAS eine zahlung erfolgt. bitte nicht die zwei punkte vermischen. die haben nichts miteinander zu schaffen.

und nun zum letzten deiner posts:


> Ist es Zufall, oder ignorierst du tapfer, dass niemand hier die
> Leistungserfüllung als Zeitpunkt des Vertragsschlusses betrachtet?

das verstehe ich jetzt nicht. deine argumentation lief doch darauf hinaus das ein vertrag erst als geschlossen (also beiderseitig bindend) anzusehen ist wenn die vereinbarten leistungen erbracht worden sind. das stimmt de facto nicht.


wann ein vertrag als geschlossen betrachtet werden kann hängt von den jeweiligen AGB der entsprechenden händler ab und ob sie darauf hinweisen.

das sind die derzeit geltenden normen in deutschland. sollte dir etwas anderes zu ohren gekommen sein bitte ich sehr darum entsprechendes material zu veröffentlichen (aus der NJW oder den urteilsarchiven entsprechender gerichte) da mir diesbezüglich noch kein urteil bekannt ist das diesen usus in frage stellt.





abschluss:
AGB durchlesen (bspw. AGB von bytepro "
IV. Vertragsabschluss



1. Sämtliche Angebote der Firma Byte Pro sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit der Lieferung durch die Firma Byte Pro. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden."

also wird hier von vornherein nur eine "reservierung" vorgenommen, bei K&M bspw. fehlt jeglicher hinweis auf die wirksamkeit des vertrages (sollte vielleicht mal jemand drauf aufmerksam machen. diekamera.de behält sich mit der bestätigung über den eingang der bestellung auch umgehend eine annahmeerklärung mitzusenden.

immer die agb lesen (die rechtlich seite ist wohl nun geklärt oder?)!!

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.  Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung  (Fly am 12.08.2003, 13:29:36)
 

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