Re(19): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re(19): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
09.08.2003, 21:14:56

> Allmählich beginnst du, dich im Kreis zu drehen. zum einen:und dann aber:Was
> denn nun bitte?Hältst du an der ersten Darstellung fest - eine Bestätigung
> über den Bestelleingang würde den Vertrag händlerseitig  - dann würden die
> Händler-AGB dies wohl kaum ausserkraft setzen können, da dies den Konsumenten
> schlechter stellen würde.

erstmal scheinst du leider nicht ganz durch meine posts durchzusteigen (ist auch diffizil, gebe ich zu).
ich schrieb mehrmals das eine bestellbestätigung (die durchaus AUCH eine auftragsbestätigung sein kann, da gibt es kein "formblatt" für) entsprechend formuliert sein muß, ich zitiere mich mal wieder selbst (zu meinem leidwesen):
"ist der bestellvorgang also abgeschlossen und eine bestätigungsmail (was heute üblicherweise automatisch geschieht) mit den vertragseinzelheiten sowie hinweisen auf widerruf rückgabe etc. geht beim kunden ein ist dieser vertrag auch für den händler bindend und der vertrag geschlossen"
" sobald nun der verkäufer den eingang der bestellung und die bestellung unter berücksichtigung geltender richtlinien (informationspflicht)  bestätigt ist der vertrag rechtlich geschlossen"
"wie ich später im detail ausführte (siehe gerne selbst nach: "sobald nun der verkäufer den eingang der bestellung und die bestellung unter berücksichtigung geltender richtlinien (informationspflicht)  bestätigt ist der vertrag rechtlich geschlossen.") ist der vertrag geschlossen sobald eine mail mit entsprechenden formulierungen ("ist in bearbeitung" reicht da natürlich nicht aus!) beim kunden eingegangen ist. damit ist der vertrag juristisch betrachtet abgeschlossen qed."

3 zitate die dir hoffentlich weiterhelfen.
bezüglich der agb bezog ich mich explizit auf bytepro die eine bestellung als solche werten, sich händlerseitig nicht verpflichten bis die lieferung zustande gekommen ist (was rechtlich nicht unproblematisch ist, aber das ist ein anderes thema). dadurch dürfte impliziert sein daß bytepro auch keine bestätigungsmail (nicht eine bestätigung für den eingang der bestellung, sondern eine bestätigung für die annahme des vertrages!) verschickt. verständlich?

"Eine Auftragsbestätigung würde den Vertrag händlerseitig abschliessen - dies ist aber in keinster Weise eine Bestelleingangs-Bestätigung (resp. umgekehrt). Wir reden hier von zwei verschiedenen Geschäftsdokumenten mit entsprechender Auswirkung auf den Vertragsstatus (abgeschlossen ja/nein)."

lies doch bitte genauer was ich geschrieben habe. eine eingangsbestätigung kann ebenso (formulierung beachten) eine auftragsbestätigung sein. somit wäre der vertragsabschluß erreicht (bei dienstleistungen und allen anderen vertragsgegenständen).

"Um die ganze Sache mal zu beenden - sonst könnten wir noch ewig fortsetzen  - idR. bieten die meisten Händler die Versandmöglichkeit "Abholung" via standardisierter Onlinebestellung gar nicht erst an. Auch wenn die Zustellart wählbar ist (Post/Express/anderes FrachtUN), eine der angebotenen Zustellarten muss gewählt werden, sonst ist die Bestellung nicht beendbar."

das ist jetzt ein wenig überflüssig, da wir doch auf grund der ursprünglichen frage von der möglichkeit der barzahlung ausgehen oder? was jetzt andere oder "die meisten" händler anbieten ist da irrelevant. da stimmst du mir sicher zu.

"Es lässt sich - falls überhaupt - ohnehin nur eine Reservierung zur Barabholung vornehmen, die keinen Vertragsabschluss darstellt."

auch das ist nicht richtig. auch eine bestellung zu abholung kann je nach händler einen vertragsabschluss darstellen. pauschal "geht nicht" zu sagen ist falsch. grundsätzlich geht es, ist gesetzlich abgesichert. was ein einzelner händler daraus macht ist etwas anderes. die regel ist die gültigkeit der 312b ff was du anscheinend auch erkannt hast
"Sollte einem Händler hier ein formaler Fehler mit der Bestelleingangs-Bestätigung passiert sein, sodass das FAG gültig wäre ... so kann man Gift d'rauf nehmen: Es passiert diesem Händler genau nur ein einziges Mal, falls er dies für Abholungsgeschäfte nicht wünscht"

wie schon gesagt, ich bin immer gespannt wie sich die lage entwickelt also auch immer brennend daran interessiert woher manche leute ihr wissen nehmen...über eine aufklärung wäre ich dankbar

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.  Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung  (Fly am 12.08.2003, 13:29:36)
 

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