Re(20): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re(20): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
09.08.2003, 22:20:33
"ist der bestellvorgang also abgeschlossen und eine bestätigungsmail (was heute üblicherweise automatisch geschieht) ...

Wenn diese Bestätigung tatsächlich und erkennbar vollautomatisch versandt wird, ohne daß die Bestellung bis dahin von einer realen Person (seitens des Händlers) zur Kenntnis genommen wurde  ?-)  wo - bitteschön - wäre denn in diesem Fall die klare Willensbekundung seitens des Händlers?  ?-)  Im Extremfall einer vollautomatisch ablaufenden Logistik wäre es durchaus denkbar, daß der Vertrag letztlich erst durch die schlüssige Handlung der Auslieferung seitens des Händlers rechtsgültig wird!  ;-)

Selbst wenn z.B. Konsumentenschutzgesetze einen Händler zur Einhaltung einer solchen Zusage verpflichten sollten, heißt das nicht, daß schon ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde!


Eine Bestätigungsmail, die mit 'Ihr xyz-com Team' gezeichnet ist, wird man allerdings eventuell schon als Willenserklärung werten können, auch wenn sie tatsächlich automatisch generiert worden ist; Systemfehlfunktionen wieder mal ausgenommen!  


wie schon gesagt, ich bin immer gespannt wie sich die lage entwickelt also auch immer brennend daran interessiert woher manche leute ihr wissen nehmen...über eine aufklärung wäre ich dankbar

Also ich sags ganz offen, bin bestenfalls interessierter Laie, der versucht sein bissl gesunden Menschenverstand einigermaßen zielführend einzusetzen!  :-)
Aber Deine Frage kommt mir durchaus auch oft in den Sinn, nicht nur Laien betreffend, sondern durchaus auch Großkonzerne mit ihren Rechtsabteilungen!  ;-)

Wobei es allerdings gerade im Online-Shopping Bereich kaum 'wirkliches Wissen' - außer den Gesetzestexten an sich - geben kann, da solche Fälle eben nur selten die Höchstgerichte beschäftigen; nur die könnten allerdings solches schaffen!  ;-)

lg
mIstA
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.  Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung  (Fly am 12.08.2003, 13:29:36)
 

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