Re(19): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re(19): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
09.08.2003, 21:40:58
idR. bieten die meisten Händler die Versandmöglichkeit "Abholung" via standardisierter Onlinebestellung gar nicht erst an.

Ich hatte eh immer schon den Verdacht, daß ich da immer an die Ausnahmen gerate...  ;-)


Auch wenn die Zustellart wählbar ist (Post/Express/anderes FrachtUN), eine der angebotenen Zustellarten muss gewählt werden, sonst ist die Bestellung nicht beendbar.

Ja, manche Formulare sind schon ziemlich unflexibel, im Gegensatz zur doch recht freien Gestaltung des eigentlichen Vertrages.  ;-)  Denn was würde im Streitfall wohl dann als vereinbart zählen, ein Radiobutton in einem HTML-Formular, oder eine diesem widersprechende ausdrückliche Anmerkung in einem Bemerkungen Feld desselben, das auch so in des Händlers Bestätigung übernommen wird?  ;-)


Es lässt sich - falls überhaupt - ohnehin nur eine Reservierung zur Barabholung vornehmen, die keinen Vertragsabschluss darstellt.

... und damit auch für den Kunden noch keinerlei Verpflichtung beinhaltet!

Im auch mehrfach angesprochenen Fall, daß die Bezahlung via CC übers Netz erfolgt oder Vorkasse erfolgt auch dann sicher nicht, zumindest wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, daß in diesem Fall der Vertrag erst im Geschäft geschlossen wird, was widerum bei Konsumenten vermutilch auch nichtmal zulässig wäre!

Meiner Meinung wäre in einem solchen Fall, sollte er vor einem Richter landen, vor allem der tatsächliche Ablauf (im Geschäft) wesentlich wäre:

*) vorbereitete Bestellung in Empfang nehmen, Geld hinlegen, gehen - würde vor allem bei einem Konsumenten sicher als Fernabsatzgeschäft durchgehen - schließlich könnte ja auch der Käufer einen Boten mit der Abholung beauftragen!  ;-)

*) läßt man sich das Gerät aber im Geschäft aber erst noch vorführen, bzw. wird einem das zumindest ausdrücklich Angeboten - sofern man persönlich der Abholer ist - dann ists eben kein Fernabsatzgeschäft, sondern nur eine unverbindliche Reservierung gewesen; auch wenn dann vielleicht das Konsumentenschutzgesetz noch immer anderer Meinung wäre!  ;-)

lg
mIstA
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.  Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung  (Fly am 12.08.2003, 13:29:36)
 

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