Re(8): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re(8): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
09.08.2003, 20:46:03
eine "invitation ad offerendum". also eine "einladung an einen interessierten käufer dem verkäufer ein angebot zu machen

Präziser formuliert klingts sogar noch absurder: 'Einladung an einen interessierten Käufer dem Verkäufer ein Kaufangebot zu einem festgesetzten Preis zu machen  ;-)

Aber dessen ungeachtet doch absolut nix neues, hat doch für Schaufenster schon immer gegolten, oder ist das in Deutschland nicht so? - Womit könnte man einen Online-Shop im 'klassischen' Kaufrecht besser vergleichen, als mit einem Schaufenster?


(irreführend, ich weiß).

Irreführend sicher nicht; bestenfalls unerwartet, wenn einem diese Analogien nicht bewußt sind. Gerade bei Online-Shops aber auf jeden Fall gut so!


sobald nun der verkäufer den eingang der bestellung und die bestellung unter berücksichtigung geltender richtlinien (informationspflicht)  bestätigt ist der vertrag rechtlich geschlossen.

Dabei muß man aber sicher mal unterscheiden, zwischen der Bestätigung des Bestellungseingangs (hat rechtlich kaum mehr Bedeutung, als ein 'eingelangt am' Stempel auf einer schriftlichen Bestellung, würde ich sagen) und einer Bestätigung der Annahme der Bestellung, die im Allgemeinen sicher als eindeutige Willensäußerung des Händlers zu werten ist, womit mal der Vertrag zustande kommt; eine Lieferverpflichtung kann in diesem Kaufvertrag (bzw. AGB) dann noch an weitere Bedingungen geknüpft sein...

Eine automatisch generierte Bestätigungsmail alleine schon als klare Willenserklärung des Händlers anzusehen wäre für mich nur schwer nachvollziehbar  ?-)  dann wäre es ja auch weit einfacher, sein Shop-Angebot gleich als verbindliches Verkaufsangebot zu sehen, daß der Käufer nur mehr annehmen muß, oder?
(Habe das auch, wahrscheinlich in Erläuterungen zur E-Commerce Richtlinie bzw. Gesetz, mal genau so gelesen; bzw. ist dort nicht sogar eine möglichst umgehende Bestätigung des Einganges verlangt - so manche Shop-SW aber auch jede Netzstörung im falschen Moment können auch einen versierten Benutzer da oft ziemlich im Dunkeln lassen  ;-) )


lg
mIstA
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.  Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung  (Fly am 12.08.2003, 13:29:36)
 

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