Re(21): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re(21): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
10.08.2003, 02:13:15
tut mir leid das du dich schlecht behandelt oder herabgesetzt fühlst. das liegt und lag nicht in meiner absicht.

"Eine Eingangsbestätigung "kann" eine Auftragsbestätigung sein in derselben Art, wie man einen Rasentraktor als motorisiertes Fortbewegungsmittel auffassen könnte !!! Du machst dich lächerlich gegenüber jedem Rechnungswesenangestellten, in deiner verzweifelten Anstrengung, diese beiden idR. grundverschiedenen Geschäftsdokumente zu "fussionieren", nur damit deine Argumentation haltbar ist - augenscheinlich hast du keinen blassen Schimmer von betrieblicher Auftragsbearbeitung!"

in einem punkt hast du recht. ich habe keinen blassen schimmer von betrieblicher auftragsbearbeitung. allerdings nahm ich an es ginge hier um die rechtlichen grundlagen und nicht etwa um auf diesen aufbauenden betrieblichen automatismen.
ich würde dich bitten dir das urteil vom LG Köln vom 16.04.2003 (AZ 9 S 289/02) anzuschauen und zwar im besonderen II Abs. 1 der begründung.

bei bedarf krame ich dieses urteil auch gerne nochmal aus dem juris raus und veröffentliche es.

um die quintessenz vorweg zu nehmen:
1. eine bindende auftragsbestätigung ist durchaus auch mit hilfe eines "auto-reply-systems" möglich und
2. ist der inhalt einer bestellbestätigung auch als auftragsbestätigung auszulegen wenn die formulierungen es zulassen (in diesem fall wertete das LG den zusatz "der auftrag wird umgehend ausgeführt" als ausreichend um den vertrag als geschlossen zu betrachten).

im resumee bedeutet dies:
es sind nicht zwei unterschiedliche e-mails notwendig um eine online-bestellung rechtskräftig bindend zu gestalten. die bestätigung des eingangs einer bestellung kann sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich einen vertrag abschliessen (was du wohl schon anerkannt hast da du trotz deines vorwurfes ich würde zwei unterschiedliche geschäftsdokumente fusionieren ein recht zaghaftes idR. zusetzt).

soweit zur rechtlichen grundlage. wie schon gesagt, was in deinem büro usus ist oder jeder als bürolehrling (gibt es diesen ausbildungsberuf?) im ersten lehrjahr zu wissen hat kann ich nicht beurteilen.

ich kann mich nur auf den rechtlichen bereich beschränken.

um dabei wieder aufs ursprüngliche thema zu kommen: üblicherweise (meiner erfahrung nach) wird mindestens noch eine e-mail verschickt wenn die bestellte ware zur abholung bereit liegt was oftmals sätze wie "ihr auftrag wurde ausgeführt, der/die/das xy liegt zur abholung bereit...." was spätestens die wirksamkeit des vertrages bekräftigt und selbigen abschliesst und (nun endlich die kurve ;-) ) da dies via telekommunikationsmitteln geschieht  sind auch die §§ 312b ff gültig.

p.s.: ich hoffe ich habe nicht wieder jemanden gegängelt und ja, quellen interessieren mich da man niemals alles wissen kann und ich gerne meinen horizont ein wenig ausbaue.


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.  Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung  (Fly am 12.08.2003, 13:29:36)
 

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