Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
Fly
12.08.2003, 13:29:36
Um's zusammenzufassen:

Im Prinzip nicht geregelt, jeder meint dazu was anderes, und Du wirst wahrscheinlich (gute Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt) das Teil zurückgeben können.

Was Du dabei haben wirst sind unheimliche Rennereien von Gericht zu Gericht, Prozessierung und ein unheimlich saurer Händler, bei dem Du Dir weitere Einkäufe zeichnen kannst. Selbst wenn er's zurücknimmt.

Wenn's Dir das wert ist...

Es geht nicht immer nur darum, wer "Recht" hat. Wesentlich ist auch, dass das Leben (und auch das Geschäftsleben) nach dem Rechtsstreit weitergeht. Was hab ich davon, Recht zu haben, wenn anschliessend der Händler um's Eck stinksauer auf mich ist und ich ab sofort 'n Eckhaus weiter zum nächsten dackeln muss, wenn grad JETZT meine Maus den Geist aufgibt und es eh schon 10 vor 6 ist? Gewonnen ist dadurch nix, ausser, dass Du einen Monitor für 'ne Woche "gratis" gehabt hast.

Überleg Dir ob Du den Monitor wirklich willst. Oder, noch 'ne kranke Idee, red mit dem Händler, vielleicht wennst 'n halbwegs guter Kunde bist lässt er sich dazu überreden, Dir das Gerät mal sozusagen "mit Rücktrittsrecht" zu verkaufen. Geh rein, lass Dir den Monitor zeigen, drück rum und sag Du weisst ned ob's das wirklich bringt, weil bla und schwall, und Du hättest halt irre gern mal gesehen ob das mit den Games auch wirklich hinhaut, und Du willst ihn ja schon, aber wenn das ned klappt, dann hat das ja keinen Wert, und ob's vielleicht ggf. und möglicherweise die Option gibt, dass Du das Teil vielleicht, wenn's doch nicht so funkt wie Du glaubst, wieder retourgeben kannst.

Vielleicht macht er's? Besser isses auf jeden Fall als die halbgare Idee mit dem Fernabsatzgesetz auf Direktverkauf.

Und wenn's Dir wirklich so wichtig ist, dann lass ihn Dir halt schicken. Retour kannst ihn ja tragen. Die paar Euro Versandkosten sollt's wert sein, dass Dir der Händler um's Eck ned lieber ins Kreuz steigt als Dir was zu verkaufen.

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Der einfachste Weg einer Plagiatsklage aus dem Weg zu gehen ist, bei so vielen Quellen zu klauen, dass man es nicht mehr auf eine einzige zurückführen kann.
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