Re(18): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
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Re(18): Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung
09.08.2003, 20:11:04
Allmählich beginnst du, dich im Kreis zu drehen. :-)


zum einen:
"sobald nun der verkäufer den eingang der bestellung und die bestellung unter berücksichtigung geltender richtlinien (informationspflicht)  bestätigt ist der vertrag rechtlich geschlossen."

und dann aber:
wann ein vertrag als geschlossen betrachtet werden kann hängt von den jeweiligen AGB der entsprechenden händler ab

Was denn nun bitte?
Hältst du an der ersten Darstellung fest - eine Bestätigung über den Bestelleingang würde den Vertrag händlerseitig rechtskräftig abschliessen - dann würden die Händler-AGB dies wohl kaum ausserkraft setzen können, da dies den Konsumenten schlechter stellen würde. (Inwiefern? Um die Geltung FAG ja/nein, sollte es sich bei der Lieferart um Abholung handeln!)

Eine Auftragsbestätigung würde den Vertrag händlerseitig abschliessen - dies ist aber in keinster Weise eine Bestelleingangs-Bestätigung (resp. umgekehrt). Wir reden hier von zwei verschiedenen Geschäftsdokumenten mit entsprechender Auswirkung auf den Vertragsstatus (abgeschlossen ja/nein).

Um die ganze Sache mal zu beenden - sonst könnten wir noch ewig fortsetzen ;-) - idR. bieten die meisten Händler die Versandmöglichkeit "Abholung" via standardisierter Onlinebestellung gar nicht erst an. Auch wenn die Zustellart wählbar ist (Post/Express/anderes FrachtUN), eine der angebotenen Zustellarten muss gewählt werden, sonst ist die Bestellung nicht beendbar.

Es lässt sich - falls überhaupt - ohnehin nur eine Reservierung zur Barabholung vornehmen, die keinen Vertragsabschluss darstellt. Sollte einem Händler hier ein formaler Fehler mit der Bestelleingangs-Bestätigung passiert sein, sodass das FAG gültig wäre ... so kann man Gift d'rauf nehmen: Es passiert diesem Händler genau nur ein einziges Mal, falls er dies für Abholungsgeschäfte nicht wünscht. |-D
--  
Theorie ist, wenn man erklären kann, wie's geht, aber es funktioniert nicht.
Praxis ist, wenn's funktioniert, und man kann sich nicht erklären, wie das geht.

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.  Re: Gilt Fernabsatzgesetz bei Selbstabholung  (Fly am 12.08.2003, 13:29:36)
 

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