Re: Gemach, gemach!
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Garantieabwicklung bei Mindfactory Un-/Recht?
28.10.2003, 15:54:11
Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe im März 2002 drei CDRW-Brenner mit 2-jähriger Garantie bei Mindfactory gekauft. Nunmehr hat einer der Brenner mehr oder minder den Geist aufgegeben, indem er zwar noch ausgezeichnet seinem Namen Ehre macht und brennt, was das Zeug hält, jedoch jegliches Lesen von CDs, CDRs und CDRWs ablehnt. Er liest sie einfach nicht mehr ein.

Ich habe jetzt bei mindfactory nachgefragt, wie es mit den Garantiebedingungen steht, da ich vor über einem Jahr die Blenden abgenommen hatte, um diese gesondert zu lackieren, da der Brenner dann besser zu meinem Tower passt. Anschließend wurden die Blenden wieder angebracht. Alle Siegel am Brenner, die ein Aufmachen verhindern sollen, sind jedoch unbeschädigt.

Die Fa. Mindfactory lehnt die Reparatur auf Garantie ab, da sie der Meinung ist, es wäre eine „bauartliche Veränderung“, die Blenden zu lackieren, die eine Garantie ausschließe.

Ich bin der Meinung, dass ich weiterhin mein Recht auf Garantieabwicklung besitze, da das Innenleben des Brenners zu keiner Zeit beeinträchtigt wurde, da der Lackiervorgang unabhängig vom Brenner stattfand und somit keinerlei Lack in den Brenner kommen konnte.

Wer hat nun Recht?

Ich möchte darum bitten, rechtlich fundierte Auskünfte zu geben und nicht Mutmaßungen oder Gefühlsregungen. Danke

Für die Mithilfe bedanke ich mich im voraus


Michael
?-)

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.  Mal sachte...  (Zeus am 28.10.2003, 16:30:12)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 28.10.2003, 20:13:00)
...........  Jetzt wirds albern...  (Zeus am 29.10.2003, 14:47:10)
..........  Quatsch!  (Zeus am 29.10.2003, 15:56:50)
...........  Re: Quatsch!  (KarlToffel am 29.10.2003, 19:31:07)
............  Re(2): Quatsch!  (Tom@33 am 29.10.2003, 19:57:33)
.............  Re(3): Quatsch!  (KarlToffel am 29.10.2003, 21:26:06)
..............  Re(4): Quatsch!  (Tom@33 am 29.10.2003, 22:07:48)
.............  Re(3): Quatsch!  (Zeus am 30.10.2003, 12:39:58)
............  Re(2): Quatsch!  (AVS am 30.10.2003, 12:27:44)
.............  Re(3): Quatsch!  (Zeus am 30.10.2003, 12:39:26)
..............  Re(4): Quatsch!  (AVS am 30.10.2003, 12:56:01)
...............  Re(5): Quatsch!  (Zeus am 31.10.2003, 12:36:40)
............  Quatsch - Teil 2  (Zeus am 30.10.2003, 12:38:26)
.............  Re: Quatsch - Teil 2  (KarlToffel am 30.10.2003, 14:57:04)
..............  Wir sind wieder Freunde! :)  (Zeus am 31.10.2003, 08:30:01)
.............  Re: Quatsch - Teil 2  (Frechdaxx am 30.10.2003, 15:01:53)
..............  Re(2): Quatsch - Teil 2  (Zeus am 31.10.2003, 12:38:33)
...............  Re(3): Quatsch - Teil 2  (Frechdaxx am 31.10.2003, 17:51:15)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 28.10.2003, 20:16:31)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 29.10.2003, 14:59:51)
.....  Gemach, gemach!  (Zeus am 29.10.2003, 15:46:09)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 29.10.2003, 18:19:53)
.......  Re(2): Gemach, gemach!  (Zeus am 30.10.2003, 12:13:38)
......
Re: Gemach, gemach!
30.10.2003, 00:03:34
Lieber Zeus,

schön, dass Du mir wieder einmal einige nette Zeilen ins Stammbuch geschrieben hast, diesmal - bis auf den ersten Satz - wenigstens etwas weniger ungehobelt, aber da bestehen bestimmt noch Verbesserungsmöglichkeiten ;-)

Nun zur Sache: 1. Dein Umkehrschluss entbehrt selbst jedweder Logik, denk´ nochmal darüber nach, möglicherweise hast Du Dir Deine "Informationen" doch nur "aus dem Finger gesaugt"? Kleine Hilfe: Schon mal daran gedacht, dass die Änderungen im Schuldrecht (besonders im Gewährleistungsrecht) möglicherweise auch Verbesserungen in der Durchsetzbarkeit für Ansprüche des Käufers gebracht haben könnten? Weiterer Tip: Die 6-monatige Beweislastumkehr ist eine solche Verbesserung. Folgerung: Vorher gabs die nicht. Fazit: Nach früherer Rechtslage hättest Du diese Beweisprobleme tatsächlich auch schon vor Ablauf der 6 Monate gehabt (kaum zu glauben, ja). Und jetzt der Knaller: Bis 31.12.2001 war die Gewährleistungspflicht doch tatsächlich einfach so nach 6 Monaten zu Ende ;-)

Lies´ vielleicht besser noch mal meinen vorigen Beitrag, möglicherweise verstehst Du ihn nun besser...er ist jedenfalls völlig korrekt. Dagegen gibt es Beitrgäge anderer User, die vor Unlogik, Falschinformation und Prahlerei nur so strotzen ;-)

Da bin ich nur froh, dass ich kein - in Deinen Worten - Univ.Prof. Dipl.Ing. Mag. Dr. multi blabla usw. bin, aber fast ;-)

Gruß,
Frechdaxx

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.......  Re(2): Gemach, gemach!  (Zeus am 30.10.2003, 12:11:19)
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