Re(5): Gemach, gemach!
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Garantieabwicklung bei Mindfactory Un-/Recht?
28.10.2003, 15:54:11
Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe im März 2002 drei CDRW-Brenner mit 2-jähriger Garantie bei Mindfactory gekauft. Nunmehr hat einer der Brenner mehr oder minder den Geist aufgegeben, indem er zwar noch ausgezeichnet seinem Namen Ehre macht und brennt, was das Zeug hält, jedoch jegliches Lesen von CDs, CDRs und CDRWs ablehnt. Er liest sie einfach nicht mehr ein.

Ich habe jetzt bei mindfactory nachgefragt, wie es mit den Garantiebedingungen steht, da ich vor über einem Jahr die Blenden abgenommen hatte, um diese gesondert zu lackieren, da der Brenner dann besser zu meinem Tower passt. Anschließend wurden die Blenden wieder angebracht. Alle Siegel am Brenner, die ein Aufmachen verhindern sollen, sind jedoch unbeschädigt.

Die Fa. Mindfactory lehnt die Reparatur auf Garantie ab, da sie der Meinung ist, es wäre eine „bauartliche Veränderung“, die Blenden zu lackieren, die eine Garantie ausschließe.

Ich bin der Meinung, dass ich weiterhin mein Recht auf Garantieabwicklung besitze, da das Innenleben des Brenners zu keiner Zeit beeinträchtigt wurde, da der Lackiervorgang unabhängig vom Brenner stattfand und somit keinerlei Lack in den Brenner kommen konnte.

Wer hat nun Recht?

Ich möchte darum bitten, rechtlich fundierte Auskünfte zu geben und nicht Mutmaßungen oder Gefühlsregungen. Danke

Für die Mithilfe bedanke ich mich im voraus


Michael
?-)

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.  Mal sachte...  (Zeus am 28.10.2003, 16:30:12)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 28.10.2003, 20:13:00)
...........  Jetzt wirds albern...  (Zeus am 29.10.2003, 14:47:10)
..........  Quatsch!  (Zeus am 29.10.2003, 15:56:50)
...........  Re: Quatsch!  (KarlToffel am 29.10.2003, 19:31:07)
............  Re(2): Quatsch!  (Tom@33 am 29.10.2003, 19:57:33)
.............  Re(3): Quatsch!  (KarlToffel am 29.10.2003, 21:26:06)
..............  Re(4): Quatsch!  (Tom@33 am 29.10.2003, 22:07:48)
.............  Re(3): Quatsch!  (Zeus am 30.10.2003, 12:39:58)
............  Re(2): Quatsch!  (AVS am 30.10.2003, 12:27:44)
.............  Re(3): Quatsch!  (Zeus am 30.10.2003, 12:39:26)
..............  Re(4): Quatsch!  (AVS am 30.10.2003, 12:56:01)
...............  Re(5): Quatsch!  (Zeus am 31.10.2003, 12:36:40)
............  Quatsch - Teil 2  (Zeus am 30.10.2003, 12:38:26)
.............  Re: Quatsch - Teil 2  (KarlToffel am 30.10.2003, 14:57:04)
..............  Wir sind wieder Freunde! :)  (Zeus am 31.10.2003, 08:30:01)
.............  Re: Quatsch - Teil 2  (Frechdaxx am 30.10.2003, 15:01:53)
..............  Re(2): Quatsch - Teil 2  (Zeus am 31.10.2003, 12:38:33)
...............  Re(3): Quatsch - Teil 2  (Frechdaxx am 31.10.2003, 17:51:15)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 28.10.2003, 20:16:31)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 29.10.2003, 14:59:51)
.....  Gemach, gemach!  (Zeus am 29.10.2003, 15:46:09)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 29.10.2003, 18:19:53)
.......  Re(2): Gemach, gemach!  (Zeus am 30.10.2003, 12:13:38)
......  Re: Gemach, gemach!  (Frechdaxx am 30.10.2003, 00:03:34)
.......  Re(2): Gemach, gemach!  (Zeus am 30.10.2003, 12:11:19)
........  Re(3): Gemach, gemach!  (Frechdaxx am 30.10.2003, 13:55:19)
.........  Re(4): Gemach, gemach!  (Frechdaxx am 30.10.2003, 14:24:44)
..........
Re(5): Gemach, gemach!
31.10.2003, 13:08:10
Frecher Mensch, Du machst Deinem Namen alle Ehre. Ungezogen ist es, mir da „Zeus liegt ganz falsch“ (wo wir wieder mehrfach bei Deinem Lieblingsthema, der Logik, wären: gibt es einen Komparativ als auch Superlativ zu falsch, der da „ganz falsch“ heißt – falsch, fälscher, ganz falsch? :D) um die Ohren zu hauen, vor allem unter dem Eindruck, selbst das BGB nur aus dem „Eilverfahren“ heraus zu kennen. Da hilft auch Deine Apodiktik nicht weiter („Ich möchte daher nochmal betonen, dass all meine bisherigen rechtlichen Erörterungen ausnahmslos für Österreich und auch für Deutschland Ihre Richtigkeit haben.“).

Daher spalte ich mal ein paar Haare:

Besagter § - genaugenommen ist es ein Artikel - befindet sich im EGBGB: Art. 229 §5. Da steht nicht, daß die „Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen genauso ab 1.1.2002 von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert“ wurde, sondern, daß auf den Entstehungszeitpunkt abzustellen ist. Das ist ein fundamentaler Unterschied. 1:0 für mich (die vorherigen Siege zähle ich nicht mit). Ferner erneuere ich auch meinen Vorwurf an Deine Adresse: „Die“ Gewährleistung gibt es - bezogen auf die Verjährung - nicht. Das BGB hält ein differenziertes System parat. Wesentlich besser wäre es, auch von der „gesetzlichen Gewährleistung zu sprechen“. Denn – Umkehrschluß – man kann auch unter bestimmten Voraussetzungen zwar nicht die Gewährleistung als solche ausschließen, so aber doch die Verjährung beeinflußen.

Die „Beweislastumkehr“ existiert de iure nur gemäß §476. Voraussetzung ist, daß ein Verbrauchsgüterkauf geschlossen worden ist. Das ist zu prüfen. Ich war übrigens der einzige, der das auch ggü „Mieser Bulle“ erwähnte (http://forum.geizhals.at/t196617,1096504.html#1096504 ). 2:0 für mich.

„freibeweisen“ – spezifisch österreichisches Idiom? Angesichts solcher Kapriolen darf man sich nicht wundern, daß Juristen das Stigma der Sprachverquaster anhaftet. Meiner Ansicht nach sind es gerade die Nichtjuristen, die hin und wieder mal wie Juristen daherkommen wollen, die sich in pseudojuristischer Schreibweise überbieten wollen. Die Artikel aus der Fachpresse (NJW, C&R) lesen sich meist wie Prosawerke trotz des Sujets, während ich bei Laiendarbietungen immer (!) kotzen muß. Macht 3:0.

„Nach Ablauf dieser 6 Monate muss daher der Käufer diesen - bei technischen Geräten meist sehr komplizierten und teuren Sachverständigenbeweis – erbringen.“ Man darf Aussagen nicht mit Behauptung und Mutmaßungen infiltrieren und tendenziös belasten. Ich weiderhole meinen Vorwurf: Du kennst die Rechtsprechung des BGH nicht zum Computerrecht. Punkt, aus. 4:0.

„Ob sich diese Mühe (und das Prozesskostenrisiko) auszahlt, sollte jeder selbst entscheiden, ich würde diese Frage mit einem klaren NEIN beantworten.“ Ansichtssache. Differenziertheit ist Deine Zierde nicht.

„Da es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und eine neue Ware erstanden wurde, ist ein (auch nur teilweiser) Ausschluss dieser Gewährleistungsrechte schlichtweg unwirksam - genauso wie im Ergebnis auch in Österreich.“ Auch "ganz falsch", oder besser: nicht ganz richtig ;): „Zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung“, vgl. §475 I. - Und ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt? Davon kann man ausgehen, ist aber beinahe unerheblich. 5:0.

Um es noch einmal klar zu machen: Ich habe auch keine Fragen an Dich, jedenfalls im Moment nicht; gegenwärtig sollte es eher umgekehrt sein. Mir ist die Rechtslage im Gegensatz zu Dir bekannt. Auch der Baum-Vorwurf ist wieder einmal völlig daneben. Ich wiederhole mich: Mieser_Bulle wollte eine rechtliche Erörterung seines Sachverhaltes haben. Fertig aus. An diesen Punkt gelangt erst gar nicht, wer sich denkt: „Ach *PIEP* drauf, 35 €!“. Um Dir aber mal den Spiegel vorzuhalten: Sehr viele Rechtssuchende sind rechtsschutzversichert. Da latzt in 99% der Fälle die besagte Versicherung. GANZ GLEICH WAS BEI HERAUSKOMMT! ;)

Fazit: Zeus vs. Frechdaxx: 5-0.

Es ist an Dir, für eine Verlängerung zu sorgen. Mit K. habe ich schon Frieden geschlossen. Im Gegensatz zu Dir geht es mir auch nicht ums "Prinzip". Ob einer deswegen klagt - was nur die logische Folge der Weigerung MFs wäre! -, ist jedem selbst überlassen. Ich würde es wahrscheinlich dennoch tun, wenn der Ursprungsbrenner teuer gewesen wäre. Aber wer mir Unfug wie "ganz falsch" um die Ohren haut, der sollte es wenigstens "ganz richtig" machen. ;)

MfG

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...........  Re(6): Gemach, gemach!  (Frechdaxx am 31.10.2003, 18:31:54)
 

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