Re(6): Gemach, gemach!
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Garantieabwicklung bei Mindfactory Un-/Recht? (72 Beiträge, 1273 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Garantieabwicklung bei Mindfactory Un-/Recht?
28.10.2003, 15:54:11
Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe im März 2002 drei CDRW-Brenner mit 2-jähriger Garantie bei Mindfactory gekauft. Nunmehr hat einer der Brenner mehr oder minder den Geist aufgegeben, indem er zwar noch ausgezeichnet seinem Namen Ehre macht und brennt, was das Zeug hält, jedoch jegliches Lesen von CDs, CDRs und CDRWs ablehnt. Er liest sie einfach nicht mehr ein.

Ich habe jetzt bei mindfactory nachgefragt, wie es mit den Garantiebedingungen steht, da ich vor über einem Jahr die Blenden abgenommen hatte, um diese gesondert zu lackieren, da der Brenner dann besser zu meinem Tower passt. Anschließend wurden die Blenden wieder angebracht. Alle Siegel am Brenner, die ein Aufmachen verhindern sollen, sind jedoch unbeschädigt.

Die Fa. Mindfactory lehnt die Reparatur auf Garantie ab, da sie der Meinung ist, es wäre eine „bauartliche Veränderung“, die Blenden zu lackieren, die eine Garantie ausschließe.

Ich bin der Meinung, dass ich weiterhin mein Recht auf Garantieabwicklung besitze, da das Innenleben des Brenners zu keiner Zeit beeinträchtigt wurde, da der Lackiervorgang unabhängig vom Brenner stattfand und somit keinerlei Lack in den Brenner kommen konnte.

Wer hat nun Recht?

Ich möchte darum bitten, rechtlich fundierte Auskünfte zu geben und nicht Mutmaßungen oder Gefühlsregungen. Danke

Für die Mithilfe bedanke ich mich im voraus


Michael
?-)

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Mal sachte...  (Zeus am 28.10.2003, 16:30:12)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 28.10.2003, 20:13:00)
...........  Jetzt wirds albern...  (Zeus am 29.10.2003, 14:47:10)
..........  Quatsch!  (Zeus am 29.10.2003, 15:56:50)
...........  Re: Quatsch!  (KarlToffel am 29.10.2003, 19:31:07)
............  Re(2): Quatsch!  (Tom@33 am 29.10.2003, 19:57:33)
.............  Re(3): Quatsch!  (KarlToffel am 29.10.2003, 21:26:06)
..............  Re(4): Quatsch!  (Tom@33 am 29.10.2003, 22:07:48)
.............  Re(3): Quatsch!  (Zeus am 30.10.2003, 12:39:58)
............  Re(2): Quatsch!  (AVS am 30.10.2003, 12:27:44)
.............  Re(3): Quatsch!  (Zeus am 30.10.2003, 12:39:26)
..............  Re(4): Quatsch!  (AVS am 30.10.2003, 12:56:01)
...............  Re(5): Quatsch!  (Zeus am 31.10.2003, 12:36:40)
............  Quatsch - Teil 2  (Zeus am 30.10.2003, 12:38:26)
.............  Re: Quatsch - Teil 2  (KarlToffel am 30.10.2003, 14:57:04)
..............  Wir sind wieder Freunde! :)  (Zeus am 31.10.2003, 08:30:01)
.............  Re: Quatsch - Teil 2  (Frechdaxx am 30.10.2003, 15:01:53)
..............  Re(2): Quatsch - Teil 2  (Zeus am 31.10.2003, 12:38:33)
...............  Re(3): Quatsch - Teil 2  (Frechdaxx am 31.10.2003, 17:51:15)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 28.10.2003, 20:16:31)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 29.10.2003, 14:59:51)
.....  Gemach, gemach!  (Zeus am 29.10.2003, 15:46:09)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 29.10.2003, 18:19:53)
.......  Re(2): Gemach, gemach!  (Zeus am 30.10.2003, 12:13:38)
......  Re: Gemach, gemach!  (Frechdaxx am 30.10.2003, 00:03:34)
.......  Re(2): Gemach, gemach!  (Zeus am 30.10.2003, 12:11:19)
........  Re(3): Gemach, gemach!  (Frechdaxx am 30.10.2003, 13:55:19)
.........  Re(4): Gemach, gemach!  (Frechdaxx am 30.10.2003, 14:24:44)
..........  Re(5): Gemach, gemach!  (Zeus am 31.10.2003, 13:08:10)
...........
Re(6): Gemach, gemach!
31.10.2003, 18:31:54
Ich bin Deiner Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, diese Diskussion endlos weiterzuführen - außerdem befinden wir uns ja nicht "im Krieg", daher müssen wir auch nicht frieden schließen... 1:0 für Frechdaxx ;-)

Deine obigen Ausführungen waren bestimmt eine Menge Tipparbeit - dazu ein grosses Bravo an Dich. Ich habe mich hingegen bemüht, von Anfang an nicht juristische Rechtsinstitute ausführlich darzustellen (weil das eh keinen interessiert), sondern für den hier vorliegenden Fall eine Lösung anzubieten. Und die stimmt auch so. 2:0 für Frechdaxx

Dein an sich natürlich völlig richtiger Einwand, dass bei der Länge der Gewährleistungsfrist auf das Kaufdatum abzustellen ist, geht daher völlig ins Leere, weil hier zweifellos 2 Jahre Gewährleistungspflicht bestehen. 3:0 für Frechdaxx

Ebenso verhält es sich mit Deinem Einwand, dass diese Rechte einseitig zwingende Normen sind, die nicht zum Nachteil des Verbauchers eingeschränkt werden können. Von einer solchen Vereinbarung wurde bei der Thread-Eröffnung auch gar nichts gepostet, deshalb bin ich nicht weiter darauf eingegangen. 4:0 für Frechdaxx

Mein Vorwurf mit dem Wald und den Bäumen ist deshalb - logischerweise ;-) - natürlich doch völlig gerechtfertigt, da Du zwar wunderbare rechtliche Ausführungen dargelegt hast, es Dir jedoch nicht gelungen ist, kurze und prägnante Antworten auf die gestellten Frage zu geben. 5:0 für Frechdaxx

Ich habe weiters von Anfang an gesagt, dass ein Gewährleistungsanspruch durchaus Chancen auf Durchsetzbarkeit hat. Er birgt aber grosse Risken im Beweis der Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der bedungenen Übergabe. Mir deswegen vorzuwerfen, ich wolle die Gewährleistung zu Grabe tragen, ist wohl klarerweise nicht ganz haltbar. Da muss halt jeder selbst abwägen, ob es das wert ist, MEINE Meinung ist nach wie vor: Nein.  weiterhin 6:0 für Frechdaxx

Ich führe nach einer Aufrechnung der bisherigen Punkte daher mit einem Punkt :-)
Dieser sei Dir aber - natürlich im Wissen um das Bestehen eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes voraussetzend Deine Einwilligung - für Deine aufopfernden und detaillierten Ausführungen zur Hälfte geschenkt. Wir haben dann also Punkte-Gleichstand und können erleichtert ins Halloween-Wochenende gehen.

Ich hoffe, es war auch für die anderen Leser - wenigstens teilweise - lustig, unseren Schlagabtausch mitzuverfolgen. Grüssi, Frechdaxx.

Die deutsche höchstgerichtliche Judikatur zur Gewährleistung bei Computern würde ich mir gerne näher ansehen. Gibt´s da im Internet so etwas wie eine Rechtsdatenbank, wo man Gesetzestexte und Judikatur suchen kann? (In Österreich ist das seit geraumer Zeit kostenlos möglich - unter http://www.ris.bka.gv.at )

Würde mich sehr freuen, wenn Du mir da weiterhelfen könntest!
Ich bin auch per eMail unter frechdaxx . at @ gmx . at erreichbar. (ich habe da Leerzeichen eingefügt, weil die Adresse sonst manchmal ausgeblendet wird...die musst Du also wieder rausnehmen!)





Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung