noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
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Re(32): noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
14.06.2004, 16:18:58
ich bin gleich dannach zum bundesheer gegangen und hab dann gesagt ich bleib in der branche nicht. und bin dann zu einem reisebüro gegangen und hab mich erkundigt. naja und wenn man in die reisebranche will und in einem reisebüro arbeiten will oder beim veranstalter oder so braucht man eine lehre. und da hab ich mich dann erkundigt und umgeschaut.
durch meine schulbildung habens mir von den üblichen 3 jahren schon mal 1 1/2 jahre gestrichen. aber war ganz okay. bin zwar mit vielen aus der hak und hasch in der berufsschule gesessen aber war auch wurscht. war echt super. mir hats getaugt.
und der job gefällt mir. bis auf dass man jetzt immer länger offen hat. aber was solls. hatte kein prob einen platz zu finden.
die anderen aus meiner klasse haben fast alle auch einen job. viel erreichst halt wennst wen kennst oder so. oder gut umhörst.
aber ich würd schon früh genug nach einem job suchen. und nicht denken das du eh einen bekommst.
einer aus meiner klasse hat fast 1 jahr warten müssen. bis er was wirkliches gehabt hat. er hat halt dann solche nebenjobs gehabt. und so aushilfssachen um halt irgendwas zu machen. aber naja. da ich schon mit 18 eine eigene wohnung hatte war das für mich undenkbar. das bundesheer hat dann eh diese bezahlt und dann musste ich was verdienen. also ein job war sehr wichtig.
    
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Re(34): noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
14.06.2004, 16:44:21
naja die schulzeit war noch ein super leben. ich wünschte mir aber nicht dass ich noch in der schule wäre. aber manchmal wünschte ich mir dass ich mehr zeit habe so wie damals in der schule. während der schulzeit hast schon viel freizeit und so.
aber ansonsten hab ich das so gesehen wie du. ich bin mit 18 ausgezogen. zwar mit großer unterstützung von meinen eltern. meine eltern haben wie ich noch kleiner war einen bausparvertrag gemacht und mit 18 hab ich das geld bekommen. dann damit geschaut dass ich eine wohung bekomm. wollte eher eine eigene wohung als ein auto haben. naja und das ist geworden. jetzt hab ich auch ein auto. also was will man mehr. auto hab ich erst vor einem jahr bekommen. also mit 22. konnte es mir vorher nicht wirklich leisten. mit nebenkosten und so. aber jetzt gehts.
ist vorher aber auch gegangen. ohne auto mein ich.
versteh dich total. aber schau dass du das mit deinen eltern immer gut hinkriegst. sie sind verdammt wichtig. und immer für dich da. hatte mit meinen eltern teilweise echt krach gehabt damals wie ich noch dort war. und dann wie ich ausgezogen bin war das einfach super. haben uns dann viel besser verstanden.
aber es ist halt viel verantwortung dahinter. aber das lernt man mit der zeit. und man hat sich um viel zu kümmern. ist aber "normal".
    
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Re(36): noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
14.06.2004, 16:57:50
naja bei mir wars nicht wegen den krach.
klar zaus war ich eingeschränkt und so.
das bin ich jetzt nicht mehr.
aber ich hab auch nie gehört du musst um 2 zaus sein oder so.
oder fernsehverbot oder so. nein das hatte ich nie.
aber ich wollte dann einfach mal einen schritt weiter gehen.
und jetzt weiß ich wie es ist eine wohung zu haben. wie ich dann parties bei mir gemacht hab hab ich gemerkt dass ich dann teilweise geschaut hab dass nicht wirklich was gröberes passiert und so. weil ja die wohnung meins war. und so.

stimmt.
naja war so dass ich von dem bausparvertrag mir die wohnung geleistet hab und sonst bißl was. ich hab jedes jahr in den sommerferien einen job gehabt. fast immer 2 monate. und da ist auch was zusammengekommen. taschengeld war auch immer da. ist sich mit der schulzeit ausgegangen. hatte aber bißl unterstützung von meinen eltern.
während des bundesheeres hat das heer alles übernommen. eben die miete und so. war richtig super. nur mehr halt das normale zum leben. also essen und trinken und weggehen und so. aber das ging schon.
als lehrling wars so dass es sich am ehesten ausgegangen ist. da ich ja nur 1/2 jahr im 2. lehrjahr war gings. im dritten wars schon okay. sicher halt mit manchen sachen zurückschrauben. aber es ging.
hart wars nur im 2. lehrjahr. (1/2) jahr. sonst gings. und in der schule hatte ich halt die hilfe von meinen eltern. sonst wär es sich auch nicht ausgegangen. aber das haben wir uns vorher schon alles ausgemacht gehabt. meine eltern und ich.
    
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Re(9): noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
11.06.2004, 21:48:03
so nunmehr habe ich folgende info:

dazu noch ergänzung => meine verehrte frau mutter ist professorin an einem gymnasium. ich habe sie heute drauf angesprochen und sie hat mir folgende info gegeben:

tatsächliche gesetzliche regelung gibt es tatsächlich nicht,

aber, wie ich es bereits in vorigen postings ausgeführt habe, lässt sich ein sprung von "1" auf "5" nie und nimmer argumentieren.
als beurteilender muss man die GESAMTE jahresleistung beurteilen, dass heisst bei einem semester auf "1" und einem weiteren auf "5" kann nie und nimmer als gesamtnote "5" herauskommen.
es ist wenn dann überhaupt nur ein sprung um 2 grade drinnen, und da muss im 2ten semester alles auf einer "10" sein, damit das durchgeht.
sie hat z.b. in ihrer 20järigen laufbahn einmal einen sprung von "3" auf "5" gemacht, da die person im 2ten semester absolut auf einer "10" stand.

man darf also das erste semester keinesfalls zur gänze vernachlässigen, was noch erlaubt sei, ist das 2te semester mit allerhöchtens 2/3 zu bewerten, mehr ginge nicht.

einigen kollegInnen, welche solch einen wahnsinn fabriziert haben (als von "1" oder "2" direkt auf "5") sei dieser notensprung jedesmal beeinsprucht worden und habe die note jedesmal geändert werden müssen.

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man kann hier jetzt durchaus zu anderer ansicht gelangen, ich finde obige ausführungen jedoch logisch und nachvollziehbar, vor allem, weil die GESAMTJAHRESNOTE die leistung im gesamten schuljahr (semester I + II) beurteilen soll und nicht das zweite semester alleine.


aja, btw: ich glaube auch nicht, dass es für htl oder so was sondervorschriften gibt..beurteilungsvorschriften gelten für JEDEN schultyp.

=> falls es sowas doch geben sollte, ist das nach meiner einschätzung jedenfalls verfassungswidrig



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Re: noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
MG
10.06.2004, 11:08:21
Hui, ganz allgemein. Soviel falschaussagen und blödsinn wie in diesem Thread hab ich noch selten auf einem Haufen gelesen.

Grundlage für die Beurteilung ist die Leistungsbeurteilungsverordnung.

Und da ist für die Noten folgendes definiert:

§ 14. (1) Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen
folgende Beurteilungsstufen (Noten):
  Sehr gut         (1),
  Gut              (2),
  Befriedigend     (3),
  Genügend         (4),
  Nicht genügend   (5).
  (2) Mit ,,Sehr gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der
Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem
Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit
beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines
Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
  (3) Mit ,,Gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der
Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem
Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur
Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die
Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn
neuartige Aufgaben zeigt.
  (4) Mit ,,Befriedigend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen
der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen
in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze
erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche
Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
  (5) Mit ,,Genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der
Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend
erfüllt.
  (6) Mit ,,Nicht genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen
der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit
,,Genügend'' (Abs. 5) erfüllt.

Ein Lehrer muss Aufzeichnungen führen, nach denen er die Notengebung nach diesen Kriterien dokumentieren kann.

Zu Schularbeiten, Tests, usw. gibt es als weitere Regelung, dass diese niemals alleinige Grundlage für die Notengebung sein dürfen. Es muss also stets die aktive Teilönahme am Unterricht in die Benotung einfließen.

Kein Wort findet sich in der Leistungsbeurteilungsverordnung, dass irgendwelche otensprünge unzulässig wären, oder irgendwelche Semesternoten, oder Punktschematas relevant wären.

Befindet ein Lehrer ein Schüler hätte die lehrplanmäßigen Ziel in wesentlichen Teilen nicht erreicht, und hat das ausreichend dokumentiert, so hat er die Leistung mit Nicht Genügend zu beurteilen.

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Re: noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
12.06.2004, 09:58:33
weiss nicht ob das schon gesagt wurde, hab nicht alles gelesen - hoffe ich wiederhol mich nicht zu oft!

er darf es - aber natürlich nicht so ohne weiteres!
in so einem härtefall muss eine vom lehrer genau geführte dokumentation über die leistungen des betroffenen schülers vorgelegt werden (können).
man könnte es so sagen, dass der lehrer dem schüler "leistungsverweigerung" nachweisen "muss".
wie schon gesagt wurde, zählen in bezug auf die notenvergabe die zuletzt erbrachten leistungen "schwerer" als die des ersten semesters - aber nur unter bezugnahme auf die schriftlichen beurteilungen (schularbeiten, tests) ist so ein sprung meines wissens nicht möglich (ja, ausser man gibt gibt ein leeres blatt mit eindeutigen äusserungen ab...gabs mal in meiner klasse).
wenn dem schüler aber nachgewiesen werden kann, dass seine mitarbeit im unterricht bei null liegt, keine hausübungen gebracht werden und der schüler im unterricht benötigtes arbeitsmaterial dauernd daheim "vergisst", dann ist eine negative beurteilung im jahreszeugnis möglich.
aber wie gesagt, das muss alles genauestens dokumentiert werden, und wenn das nicht der fall ist, dann hat man mit einem einspruch (am besten noch am tag des einspruches in der schule beim direktor den einspruch auch beim landesschulinspektor/stadtschulrat einreichen) gute chancen!

abgesehen davon, muss dem schüler in so einem fall eine mündliche prüfung ermöglicht werden (egal ob auf wunsch des lehrers oder schülers).

gruss,
canale5

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