Re: noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
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Re: noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
12.06.2004, 09:58:33
weiss nicht ob das schon gesagt wurde, hab nicht alles gelesen - hoffe ich wiederhol mich nicht zu oft!

er darf es - aber natürlich nicht so ohne weiteres!
in so einem härtefall muss eine vom lehrer genau geführte dokumentation über die leistungen des betroffenen schülers vorgelegt werden (können).
man könnte es so sagen, dass der lehrer dem schüler "leistungsverweigerung" nachweisen "muss".
wie schon gesagt wurde, zählen in bezug auf die notenvergabe die zuletzt erbrachten leistungen "schwerer" als die des ersten semesters - aber nur unter bezugnahme auf die schriftlichen beurteilungen (schularbeiten, tests) ist so ein sprung meines wissens nicht möglich (ja, ausser man gibt gibt ein leeres blatt mit eindeutigen äusserungen ab...gabs mal in meiner klasse).
wenn dem schüler aber nachgewiesen werden kann, dass seine mitarbeit im unterricht bei null liegt, keine hausübungen gebracht werden und der schüler im unterricht benötigtes arbeitsmaterial dauernd daheim "vergisst", dann ist eine negative beurteilung im jahreszeugnis möglich.
aber wie gesagt, das muss alles genauestens dokumentiert werden, und wenn das nicht der fall ist, dann hat man mit einem einspruch (am besten noch am tag des einspruches in der schule beim direktor den einspruch auch beim landesschulinspektor/stadtschulrat einreichen) gute chancen!

abgesehen davon, muss dem schüler in so einem fall eine mündliche prüfung ermöglicht werden (egal ob auf wunsch des lehrers oder schülers).

gruss,
canale5

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