Re: noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
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Re: noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
MG
10.06.2004, 11:08:21
Hui, ganz allgemein. Soviel falschaussagen und blödsinn wie in diesem Thread hab ich noch selten auf einem Haufen gelesen.

Grundlage für die Beurteilung ist die Leistungsbeurteilungsverordnung.

Und da ist für die Noten folgendes definiert:

§ 14. (1) Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen
folgende Beurteilungsstufen (Noten):
  Sehr gut         (1),
  Gut              (2),
  Befriedigend     (3),
  Genügend         (4),
  Nicht genügend   (5).
  (2) Mit ,,Sehr gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der
Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem
Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit
beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines
Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
  (3) Mit ,,Gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der
Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem
Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur
Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die
Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn
neuartige Aufgaben zeigt.
  (4) Mit ,,Befriedigend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen
der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen
in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze
erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche
Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
  (5) Mit ,,Genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der
Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der
Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend
erfüllt.
  (6) Mit ,,Nicht genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen
der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit
,,Genügend'' (Abs. 5) erfüllt.

Ein Lehrer muss Aufzeichnungen führen, nach denen er die Notengebung nach diesen Kriterien dokumentieren kann.

Zu Schularbeiten, Tests, usw. gibt es als weitere Regelung, dass diese niemals alleinige Grundlage für die Notengebung sein dürfen. Es muss also stets die aktive Teilönahme am Unterricht in die Benotung einfließen.

Kein Wort findet sich in der Leistungsbeurteilungsverordnung, dass irgendwelche otensprünge unzulässig wären, oder irgendwelche Semesternoten, oder Punktschematas relevant wären.

Befindet ein Lehrer ein Schüler hätte die lehrplanmäßigen Ziel in wesentlichen Teilen nicht erreicht, und hat das ausreichend dokumentiert, so hat er die Leistung mit Nicht Genügend zu beurteilen.

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