Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS!
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS! (139 Beiträge, 3319 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS!
20.08.2004, 14:03:46
Hi alle ;)

Im Januar diesen Jahres bestellte ich mir bei Norsk-IT einen DVD-Brenner, den LG GSA 4081B. Im Juli trat an diesem Gerät ein Defekt auf. Kein Problem, dachte ich, ist ja 2 Jahre Gewährleistung; d.h. ich schicke das Ding ein und ohne dass mir Kosten entstehen wird geprüft und ggf. repariert/getauscht/zurückgeschickt.
Die Rücksendung war kein Problem; RMA-Nummer bekam ich, auch die Bestätigung von Norsk, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Mit dem Rücksendeaufkleber war die Rücksendung auch kostenlos.
Daraufhin erhielt ich folgende Mail (persönliche Angaben hier rausgekürzt, aus Platz- und pers. Gründen, Veröffentlichung dieser Mail wurde von Norsk NICHT untersagt!):

-------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr...

Wir haben am 04.08.2004 unter der Kundennummer ... Ihre
Reklamation mit der Nummer ... erhalten.
Für folgende Artikel ist die Reklamationsabwicklung aufgrund des
geltenden f476 BGB nicht mehr möglich:

Artikelnummer Artikelbezeichnung                       Menge
------------------------------------------------------------
        10718 ZZ DVR IDE LG GSA-4081B bulk                 1

Leider sind wir durch zu viele Ablehnungen der Reklamationen durch die
Hersteller, wo das Kaufdatum älter als sechs Monate ist, zu solchen
Massnahmen gezwungen. Der f476 BGB(Beweislastumkehr) regelt eindeutig,
dass die Beweislast für das nicht vorhandensein eines Sachmangels vor
Gefahrenübergang (Kauf) nur innerhalb der ersten sechs Monate vom
Händler zu erbringen ist. Anschliessend muss der Käufer das Vorhandensein
des Mangels bei Gefahrenübergang beweisen.
An dieser Stelle moechten wir unsere Kunden nicht im Stich lassen und
bieten Ihnen an, unter Berechnung des erhöhten Arbeitsaufwandes von 32,30Euro,
die weitere Bearbeitung durch den Hersteller einzuleiten.
Die dann durch uns folgende Kulanzbearbeitung erfolgt ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht.  
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Einfluss auf den Bearbeitungszeitraum
sowie auf das Ergebnis des Herstellers haben.
Sollten Sie kein Interesse an dieser Abwicklung haben, erhalten Sie die Ware
unter Berechnung der Auslagen für Rücksendung, Verpackung und Transportkosten
in Höhe von 18,00Euro zurück,
Für die Zusendung bzw. eine weitere Bearbeitung der Ware unsererseits, überweisen
Sie bitte vorerst die angefallenen Auslagen auf folgendes Konto:

Postbank Hannover     Kontonummer: 90 46 81 302     BLZ: 250 100 30

Sobald der Zahlungseingang bei uns festgestellt werden konnte, wird die weitere
Bearbeitung eingeleitet.
Als Referenz geben Sie bitte das Stichwort "Status M", Ihre Kundennummer und die
RMA-Nummer an.
Es steht Ihnen aber auch frei die Ware bei uns im Lager abzuholen bzw. abholen
zu lassen.
Unser Standort f¨r Abholungen ist:

Norsk-IT Management & Consulting A/S
Lussevika 43 N-4521 Spangereid  

Wir danken im *TRÖT* f¨r Ihr Verständnis und möchten Sie bitten uns über Ihre
Entscheidung in Kenntnis zu setzen, damit wir alles Notwendige veranlassen können.
Antworten Sie nur auf diese E-Mail, wenn die oben angegebenen Daten nicht korrekt
sind, Sie die Ware zu einem bestimmten Termin abholen möchten bzw. wenn Sie keine
weitere Abwicklung durch uns wünschen und den Artikel zur Entsorgung freigeben
möchten.
Bitte geben Sie bei Rückfragen zu diesem Auftrag Ihre Kundennummer und die
RMA Nummer immer mit an.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüssen
Norsk-IT A/S Service Team für den deutschsprachigen Raum

04.08.2004

!!!Diese E-Mail wurde automatisch erzeugt!!!

--------------------------------------------------------------------------------

---> Hallo? Geld nur für die Weiterleitung an den Hersteller LG, den ich übrigens telefonisch über das Vorgehen von Norsk-IT informierte und der SEHR verärgert war!
Die Sache ist jetzt beim Anwalt.
Die haben auch ne deutsche Anschrift, zu finden bei hardwareschotte.de :

Kaierder Str. 22
31073 Delligsen

Ich habe die Sache jetzt beim Anwalt - mal sehen, was dabei rauskommt. Ich lasse es die Community gerne wissen. Auch habe ich sämtliche Verbraucherzentren in Deutschland per Mail informiert (sollte jeder Geneppte tun) und die wollen Norsk-IT abmahnen. Fakt: MANN MUSS WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT NICHTS ZAHLEN! DAS IST DEUTSCHES GESETZ!!! Und wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an deutsches Recht halten!

Greez, -ASP-


Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.
Re: Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS!
20.08.2004, 14:35:54
Ich beginne mal bereits beim Betreff:

Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS!

Deine Annahme kann richtig sein oder nicht. BEWEIS sehe ich keinen. Nicht nur, dass Du im Unrecht bist (dazu noch später), schreibst Du uns hier als völlig Unbekannter eine Geschichte, die wir glauben sollen. Gut.

Aber als BEWEIS sollen wir das auch noch gelten lassen? Da lachen doch die Hühner! Wer WEISS, was wirklich im Mail stand, wer wirklich das Mail geschrieben hat etc.? Nur Du uns der Schreiber. WEir können das GLAUBEN oder nicht; als BEWEIOS anerkennen können wir das nur nach einer Kiste Bier ex.

Leider sind wir durch zu viele Ablehnungen der Reklamationen durch die
Hersteller, wo das Kaufdatum älter als sechs Monate ist, zu solchen
Massnahmen gezwungen. Der f476 BGB(Beweislastumkehr) regelt eindeutig,
dass die Beweislast für das nicht vorhandensein eines Sachmangels vor
Gefahrenübergang (Kauf) nur innerhalb der ersten sechs Monate vom
Händler zu erbringen ist. Anschliessend muss der Käufer das Vorhandensein
des Mangels bei Gefahrenübergang beweisen.


Völlig korrekt. Wobei ich Paragraphen des deutschen Rechts (olla!) nicht auswendig kenne, mich daher nur auf das österreichische KSchG beziehen kann.

An dieser Stelle moechten wir unsere Kunden nicht im Stich lassen und
bieten Ihnen an, unter Berechnung des erhöhten Arbeitsaufwandes von 32,30Euro,
die weitere Bearbeitung durch den Hersteller einzuleiten.


Den ersten Teil finde ich recht nett, denn das müsste der Händler unter o.a. Umständen gar nicht. Über Höhe der Aufwandsabgeltung kann man zwar streiten, sie entspricht aber nur in größeren Betrieben etwa dem Gesamtaufwand; kleinere Betriebe müssen mit etwa 50-70 Euro Aufwand pro abgewickeltem RMA-Fall rechnen. Mir ist schon klar, dass Du Dich mit wirtschaftlichen Dingen und betrieblicher Organisation nicht auskennst. Du solltest aber deshalb nicht gleich jede Firma verurteilen, die rechnen kann. ;)

Die Rücksende-Kosten erachte ich allerdings als ein wenig übertrieben, es sei denn, es handelt sich um grenzüberschreitenden Versand (beispielsweise von Deutschland nach Österreich o.ä.). Aber es mag sein, dass da jemand den bislang bereits entstandenen Aufwand versuchsweise mit einrechnet... :-/

Ich habe die Sache jetzt beim Anwalt - mal sehen, was dabei rauskommt. Ich lasse es die Community gerne wissen. Auch habe ich sämtliche Verbraucherzentren in Deutschland per Mail informiert (sollte jeder Geneppte tun) und die wollen Norsk-IT abmahnen. Fakt: MANN MUSS WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT NICHTS ZAHLEN! DAS IST DEUTSCHES GESETZ!!! Und wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an deutsches Recht halten!

Ja, da kennt wieder einmal einer das Recht besonders gut. ;) Viel Spaß "beim Anwalt"! Der wird sich krumm und buckelig lachen.

Zu Deiner Information - ich möchte schließlich nicht, dass Du Dich weiter blamierst: Gewährleistung gilt für den mangelfreien Zustand bei Übergabe der gekauften Ware. Hat also gar nichts mit Schäden im oder durch Gebrauch zu tun.

Bei Mängel, die binnen der ersten sechs Monate ab Übergabe/Kauf "hervortreten" (bemerkt werden), wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass diese Mängel bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren. Der Händler darf natürlich, wenn er kann, auch den Gegenbeweis antreten.

Nach diesen sechs Monaten liegt es an Dir, dem Käufer, den Beweis zu erbringen, dass der Mangel, den Du reklamierst, bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Schaaffst Du das nicht, dann handelt es sich NICHT um einen Gewährleistungsfall. Dann kannst Du auch all Dein mächtiges Rechtswissen ("Fakt: MANN MUSS WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT NICHTS ZAHLEN! DAS IST DEUTSCHES GESETZ!!!") wieder einpacken...

GrummelGrumpf
Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re: Der Threaderöffner ist ein Dummkopf und schwafelt unseriösen Blödsinn - hier der BEWEIS!
21.08.2004, 00:51:57
@ Kartoffel
Links in ein Posting zu kopieren ohne Kommentarist schon wirklich geistreich, aber ascheinend kennst du die allgemein gültigen Gesetze doch nicht so gut.
In deinem Thread: >>Der Threaderöffner ist ein Dummkopf und schwafelt unseriösen Blödsinn<<
beleidigst du öffentlich eine dir unbekannte Person.

Dir müsste doch als Rechtsexperte klar sein, dass solche Verunglimpfungen zivilrechtliche Folgen für dich haben könnten.

Frag mal einen Richter, der wird dir dann haarklein erläutern, wieviel Kohle du für einen geschriebenen oder gesprochenen "Dummkopf" abdrücken musst.

Wie du darauf kommst, er sei ein "Dummkopf" verstehe ich sowieso nicht.

Ob der Thread von "ASP" richtig ist oder nicht steht doch auf einem anderen Blatt.

In diesem Forum fällt mir leider immer wieder auf, dass hier viele selbsternannte Rechtsexperten, Pseudo-Juristen und Hobby- Staatsanwälte ihre auswendig gelernten Rechts-Phrasen zum Besten geben.

Der liebe Poster "ASP" hat meiner Meinung nach einfach nur Frust wegen der "tollen" Service- Abwicklung bei Norsk.

Meine Meinung ist, dass ASP den ersten Fehler mit dem Kauf eines Produkts bei NORSKIT gemacht hat. (erst informieren, dann kaufen)
Es dürfte nun hinlänglich bekannt sein, dass bei einem Garantie- oder Gewährleistungsfall mit Norsk öfter Probleme in finanzieller (Bearbeitungsgebühr, Versandgebühr usw usw) und zeitlicher Hinsicht (endlose Reparaturzeiten)entstehen.

Simple Lösung:
Hätte ASP seinen Brenner gleich zum Hersteller geschickt, hätte er diese Probleme jetzt nicht.

Ach ja ich bin übrigens auch ein von NORSKIT gebranntes Kind.
Mehr sog i ned.

:-(
--------------------------------------------------------

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(2): Der Threaderöffner ist ein Dummkopf und schwafelt unseriösen Blödsinn - hier der BEWEIS!
21.08.2004, 07:05:06
"Dir müsste doch als Rechtsexperte klar sein, dass solche Verunglimpfungen zivilrechtliche Folgen für dich haben könnten."

Ich bin kein "Rechtsexperte", aber ich habe etwas Ahnung zu Rechtslagen.
Z.B. setzt das rechtliche Vorgehen gegen den Sachverhalt einer Beleidigung voraus, dass sie gegen eine natürliche oder juristische Person gerichtet ist (bzw. religiöse Gemeinschaft, ethnische Volksgruppe etc.). Daraus ergibt sich freilich ...

"beleidigst du öffentlich eine dir unbekannte Person."

Tja, dann erklär mal, wie eine "unbekannte Person" einen Rechtstitel auf Schaden durch eine Beleidigung erwirken sollte. Mir wäre nicht bekannt, dass ein anonymer Forums-nick eine Rechtsperson darstellt, die vor Gericht als Geschädigter auftreten will.
In diesem Sinne könnte mich auch gleich mein Computer auf Beleidigung klagen, wenn ich ihn als mistige Schei**kraxn, mistige! tituliere. ;-)

Im Unterschied dazu ...

"Der liebe Poster "ASP" hat meiner Meinung nach einfach nur Frust wegen der "tollen" Service- Abwicklung bei Norsk."

... veröffentlicht der Threaderöffner eine ruf-/geschäftsschädigende Behauptung gegen eine real existierende, juristische Person. Und behauptet obendrein noch, einen "BEWEIS" für seine Behauptung zu haben.
Das, mein Lieber, mag Rechtsfolgen für ihn (bzw. genauer: die reale, natürliche Person hinter seinem nick) haben, wenn die juristische Person, die damit geschädigt wurde, beschliesst, dagegen vorzugehen.
Zumal der behauptete "BEWEIS" allenfalls nur dafür taugt, zu beweisen, dass der werte Threaderöffner ein Analphabet sein dürfte - sowohl mein Link als auch die Erwähnung der Rechtslage im Mail von NorskIT würden ihm klarmachen müssen, dass er mit seinem Gewährleistungsanspruch auf verlorenem Boden steht, falls nicht er den Nachweis erbringt, der angezeigte Defekt fällt unter Gewährleistung.

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Re(7): Der Threaderöffner ist ein Dummkopf und schwafelt unseriösen Blödsinn - hier der BEWEIS!
21.08.2004, 15:04:04
@Kartoffel
muss schon sagen so viel Rechthaberei auf einem Haufen hab ich noch nicht erlebt.
Du beleidigst jemanden öffentlich in einem Forum als "Dummkopf" und behauptest dann noch, du befindest dich in einem anonymen Raum, in dem jeder jeden als Deppen, Dummkopf o.ä. beschimpfen kann.

Mir scheint du hättest dein Studium oder was auch immer du studiert hast lieber beenden sollen, dann würdest du nicht so viel Freizeit damit verplempern, andere Forumsmitglieder im "Schulmeister Prinzip" herunter zu kanzeln.
(sachliche Kritik ausgenommen)

Niemand in diesem Forum will oder kann deine Behauptungen auf Richtigkeit überprüfen.
Ehrlich gesagt interessiert mich das auch nicht.

Du kannst hier Unwahrheiten oder Behauptungen ablassen soviel du willst, meinetwegen kannst du hier das komplette Gesetzbuch, BGB usw. zum Besten geben, aber bitte beschimpfe niemanden hier als Dummkopf.

P.S. Kartoffel du musst verstehen, nicht jeder hat ein solch fundiertes juristisches Fachwissen, also übe Nachsicht mit diesen niederen Geizhals-Erstpostern wie mir.
(Ich bitte nochmals um Nachsicht, da ich leider nur ein kleiner, selbstständiger Elektro-Meister bin, der nicht würdig ist, hier Postings zu kritisieren, die persönlich beleidigend sind.)



Dein Erstposter
(Hahaha)


--------------------------------------------------------

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Norsk-IT ist unseriös - und der Poster (Ich) ein Dummkopf...
21.08.2004, 15:17:30
Hi alle,


Zum einen: Wenn jemand meint, ich wäre ein Dummkopf, dann soll er dies tun. Wir sind ein freies Land mit freien Leuten.

Zum zweiten: Ich bin aus Deutschland. Hier ist Gewährleistung 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Beweislastumkehr habe ich erbracht - Norsk hat das Gerät und kann es auf Herz und Nieren prüfen. Fakt: DAS WOLLEN DIE JA GAR NICHT ERST!

Zum dritten: Der Anwalt und die Verbraucherzentralen haben sich gar nicht krumm und dämlich gelacht. Im Gegenteil. Schickt mir ne Mail an UltraGOD@gmx.de und gerne leite ich Euch die Originalmails von Norsk weiter, bei denen es mir die Firma nicht untersagt hat sowie Reaktionen der Verbraucherzentralen. Eine Verbraucherzentrale schickte mir sogar einen Pressebericht; demnach ist Norsk nicht die einzige Firma, die von kostenloser Gewährleistung nach 6 Monaten nichts mehr wissen will. Und, zudem, warum sollte mich die Verbraucherzentrale nach Zusendung der Norsk-Mail (die hier auch gepostete) anrufen und mir sagen, dass deren Verhalten in der Tat unseriös ist, dass man die abmahnen wolle und mir auf jeden Fall ein Anwalt zu Rate gelegt wird?
Ich bin wirklich kein Rechtsexperte, Freundin arbeitet beim RA, der mich auch vertritt. Aber die Verbraucherzentralen und der RA, der mir recht gibt, doch wohl schon, oder wollen das mache der hier Postenden dann immer noch anzweifeln?

Vergesst nicht, ich bin aus D und nicht aus A, da ist die Rechtslage evtl. unterschiedlich!

Zum vierten: Ich erlebe immer wieder, dass sich in Foren die Mitglieder über den Thread oder dessen Autor selbst in die Haare kriegen und Beleidigungen austauschen statt sich sachlich über das gepostete zu unterhalten.

Zum fünften: Wie in meinem ersten Thread beschrieben (der offensichtlich nicht von allen richtig gelesen wurde) habe ich mit dem Hersteller telefoniert, mit LG! Die hätten lt. eigenen Angaben den Brenner schon aus Kulanz im 7. Monat direkt getauscht. Die waren auch sehr sauer auf Norsk und wollten sich mit denen in Verbindung setzen. Denn, was Norsk da abgezogen hat ist Rufmord gegenüber dem Hersteller.

--------------------------------------------------------------------------------

Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!

--------------------------------------------------------------------------------

Greez, ASP

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(5): Norsk-IT ist unseriös - und der Poster (Ich) ein Dummkopf...
23.08.2004, 10:29:18
Nun, Du musst wohl ein Richter sein. Die Verbraucherberatung und mein Anwalt gaben mir recht (was auch wieder zeigt, dass Du Dir von den Replies wieder gar nichts durchgelesen hast). Da Du es ja offensichtlich besser weißt, musst Du Richter sein. Aber für nen Richter hast Du ne, sagen wir mal, recht jugendliche Umgangssprache. Passt dann ja auch wieder nicht. Was meinst Du überhaupt mit den mir auferlegten Pflichten, die ich vernachlässigt hätte? Nicht nur behaupten, auch erklären! Und, wie erwähnt, die Gewährleistungsbearbeitung ist in Deutschland kostenlos durchzuführen! Habe ich schriftlich Schwarz auf Weiß! Lasse ich Dir gerne zukommen.
Also, an alle, die hier für Norsk Partei ergreifen - ich gebe Euch gerne recht, wenn Ihr Eure Behauptungen auch belegen könnt. Ich kann das, zu allem, was ich hier dargelegt habe :-) Ich habe angeboten, meinen Schriftverkehr jedem zuzusenden, der diesen sehen will. Prompt waren alle Mauler verstummt. Angst, der Warheit ins Auge zu blicken? Oder handelt es sich bei den Meckerfritzen hier

a. selbst um unseriöse Shopbetreiber
b. gar Mitarbeiter von Norsk/e-bug
c. einfach unbefriedigte Gemüter, die den ganzen Tag vorm PC hocken, keine Freunde haben und auch niemals ne Freundin finden werden oder bzw. zuhause oder im Betrieb den ganzen Tag untergebuttert werden?

Natürlich, alles dumme Mutmaßungen meinerseits.

Greez, ASP

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): Norsk-IT ist unseriös - und der Poster (Ich) ein Dummkopf...
23.08.2004, 15:58:09
>>>Was meinst Du überhaupt mit den mir auferlegten Pflichten

mit dir auferlegten pflichten meine ich: genau das was du selber auch geschrieben hast - siehe nächste zeile (dein text)

>>Nach den ersten 6 Monaten tritt das in Kraft, was vor 2003 sowieso Gesetz >>war (s.o.): Der Käufer ist in der Beweispflicht.


du schreibst:

>Mein Thread handelt aber von der Seriösität des Unternehmens, und ob >Beweislastumkehr oder nicht - lassen wir das mal außen vor.


nun, du schreibst das das unternehmen von dir geld verlangt um die gewährleistung für dich abzuwickeln. du schreibst auch das du nach 6 monaten in der beweislast liegst.

daraus folgere ich das in deutschland, wie in österreich, der kunde nach 6 monaten dem händler den mangel zum zeitpunkt der übergabe nachweisen können muß um eine kostenlose gewährleistung zu erhalten.

kannst du hingegen das dem händler nicht nachweise hast du auch keinen anspruch auf kostenlose gewährleistung, da du ja deinen part der gesetzlichen vorlage (den beweis zu führen) nicht erfüllt hast, oder?



wenn mich wer eines besseren belehrt hab ich nix dagegen, nur sagt mir mein verständnis von "ich muß den beweis führen" das ich zuerst den mangel nachweisen muß bevor ich leistung dafür verlangen kann (du sagst ja selber das du beweispflichtig bist), nicht nur blos den mangel kundtun - denn das ist noch lange kein beweis.



du sagst ja dein verbraucherschutz gibt dir recht.

frag die mal folgendes: was passiert wenn ich nach 6 monaten, ab kauftag, den mangel zum zeitpunkt der übergabe nicht beweisen kann? hab ich dann auch noch anspruch auf gewährleistung?

wenn die das bejahen frag sie auch noch folgendes:

a) warum gibt es eine beweispflicht für den kunden, wenn ich den beweis sowieso nicht führen muß und b) kann man von gewährleistung sprechen wenn man den gesetzlich erforderten beweis nach 6 monaten nicht erbringen kann?

c) wenn bei b) ja - warum brauche ich den beweis nach 6 monaten nicht zu bringen, schließlich ist das gesetzlich verankert, das ich den beweis erbringen muß.

schließlich muß dir der händler bei ablehnen der gewährleistung innerhalb der 6 monate ja auch beweisen das der mangel nicht zum zeitpunkt der übergabe bestanden hat - kann er das erfolgreich machen, so ist er frei von der gewährleistungspflicht, folgedessen ist die beweislast des kunden nur der umkehrschluss dessen.

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.......
Re(7): Norsk-IT ist unseriös - und der Poster (Ich) ein Dummkopf...
23.08.2004, 16:51:30
Ich gebe Dir vollkommen recht. Wenn der Kunde fahrlässig gehandelt hat (siehe Beispiel in meinem Beitrag "Beweislast in D") kann man schlecht auf seinem dann zurecht nicht vorhandenen Recht beharren.
In meinem Falle könnte LG das Gerät untersuchen und mir dann immer noch sagen, ob ein Bedienerfehler vorliegt oder nicht. Die bestätigten mir aber schon telefonisch, dass wohl kaum ein Bedienerfehler vorliegen kann, wenn die Optik so schnell Probleme macht.
Norsk will ja aber, wie erwähnt, das Gerät gar nicht erst untersuchen. Du meinst jetzt wohl, ich müsste das Gerät zu nem Fachhändler bringen, der mir dann bestätigt (gegen viel Geld) dass bzw. dass kein Bedienerfehler vorlag.
Insofern hast Du wieder Recht - interpretiert man das Gesetz genau, dann müsste der Händler das von mir verlangen können.
Jedoch müsste er - hätte ich recht und der Fehler war vorher schon da - mir die Kosten erstatten, und darauf wollen sich die meisten Händler nicht einlassen.
Das Risiko ist denen zu groß, dass der Kunde doch recht hat und dann die Gebühren für die Untersuchung höher sind als der Neuwert eines Gerätes.
Insofern müsste Norsk mir erst erlauben, das Gerät begutachten zu lassen, ansonsten würde ich auf meinen Kosten sitzen bleiben.

Gerade erreichte mich noch ne Mail von der Forum-Admins, dass man sich mittlerweile um die Sache mit Norsk kümmert. Mal sehen, was dabei rauskommt.

Freut mich, dass Du noch einer von denen bist, mit denen man sich vernünftig unterhalten kann ;)

Greez, ASP

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Re(8): Norsk-IT ist unseriös - und der Poster (Ich) ein Dummkopf...
23.08.2004, 17:43:02
ja richtig, dir steht es frei ein gutachten einzuholen das besagt das du nicht schuld bist und der fehler immer schon bestanden hat, oder zumindest der jetzige defekt auf einen mangel der schon bei kauf bestanden hat, zurückzuführen ist.

gelingt dir das so müsste theoretisch der händler dir a) dein gerät tauschen/ersetzen/reparieren oder was auch immer und b) dir die kosten für das gutachten ersetzen.

er könnte aber auch c) ein gegengutachten einholen das dein gutachten widerlegt (denn ich glaube kaum das das deines bekräftiugen wird :) ), was dann wohl dazu führen würde das das endgültig vorm richter endet.

der kann sich dann aufgrund der beweise und schilderungen für eine seite entscheiden. der verlierer möchte ich dann nicht sein, denn dan wären, falls der kunde verliert viele urlaubs- und weihnachtslöhne futsch, und falls der händler verliert sind die meisten kleinen vermutlich im auslgeich.


>>Insofern hast Du wieder Recht - interpretiert man das Gesetz genau, dann >>müsste der Händler das von mir verlangen können.
>>Jedoch müsste er - hätte ich recht und der Fehler war vorher schon da - mir die >>Kosten erstatten, und darauf wollen sich die meisten Händler nicht einlassen.

nunja, fragen musst du dern händler ja nicht. lehnt er die gewährleistung ab so kannst du aus freien stücken zum nächstbesten, beeideten sachverständigen gehen (kA ob in dem fall a simpler pc händler ausreicht) und das begutachten lassen.

ehrlich gesagt glaube ich das hier die chancen eher gegen dich stehen würden, da der sachverständige ja nur bei 100%iger sicherheit (das der fehler schon am anfang bestand) dir das gutachten ausstellen wird, andernfalls könnte er sich ja eventuell strafbar machen (und das wird der vermutlich net riskieren).

kann er dir kein gutachten zu deinen gunsten ausstellen, so kannst seine arbeitszeit löhnen und die kostet sicher net wenig.



>>Gerade erreichte mich noch ne Mail von der Forum-Admins, dass man sich >>mittlerweile um die Sache mit Norsk kümmert. Mal sehen, was dabei rauskommt.

das ist aber interessant :) hoffe du berichtest über das ergebnis dessen


>>Insofern müsste Norsk mir erst erlauben, das Gerät begutachten zu lassen, >>ansonsten würde ich auf meinen Kosten sitzen bleiben.

versteh ich im zusammenhang nicht ganz. auf welchen kosten würdest ohne gutachten sitzen bleiben? die transportkosten vom LG zu dir wennst ihn nicht einschicken lässt??

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Beweislastumkehr in Deutschland
23.08.2004, 10:59:09
So,

Jetzt mal ein paar Worte zu der Beweislastumkehr, zu der ja hier jeder was anderes, seiner Ansicht nach 100% richtiges weis:

-Unterschied Garantie/Gewährleistng:

--Garantie ist das, was man vom Hersteller bekommt. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit und dann noch Kulanzgarantie, die der Hersteller bieten kann. Bietet der Hersteller eine Garantie, die länger ist, als die gesetzlich vorgeschriebene, so verpflichtet er sich auch, sich daran zu halten. Tut er dies nicht oder versucht dies zu umgehen, so macht er sich strafbar.

--Gewährleistung ist das, was der Fachhändler bietet. Diese unterscheidet sich von der Garantie in sofern, dass der Händler selbst entscheiden darf, wie er in dem Gewährleistungsfall mit dem zurückgebrachten Gerät umgeht: Soforttausch, *TRÖT*versuch, Einschicken an den Hersteller etc. Er darf alles versuchen, nen Mangel an der Sache auszuräumen. Über die maximalen Versuche oder die maximale Dauer weiß ich jetzt selbst nicht bescheid, sorry, da gibt es aber Limitationen.


-Vor 2003 war Garantie/Gewährleistung, hier speziell Elektrogeräte, 6 Monate. Die Beweislast lag sowieso beim Käufer (also so, wie es jetzt nach dem 6. Monat ist). Von mir hat selbst vor 2002 nie ein Händler einen Nachweis haben wollen, dass ich das Gerät immer richtig bedient habe und dass es schon von Anfang an kaputt war. Wie sollte man den auch erbringen? Dazu unten mehr...

-Ab 2003 trat eine Gesetzesänderung in Kraft:
--Innerhalb der ersten 14 Tage darf ich mein Gerät ohne Angabe on Gründen gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben. Das nennt man Widerruf. Voraussetzung: Das Gerät ist nicht (bzw. nicht nachweislich) benutzt.
--Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer (Gewährleistung) bzw. Hersteller (Garantie) in der Beweispflicht; d.h. er muss dem Verkäufer eine Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Gerät nachweisen, um zu zeigen, dass ein Defekt nicht von Anfang an vorlag. Dies lässt sich z.B. bei ner Festplatte nachweisen, wenn man die mit ewig langen Schrauben festgemacht hat, die sich ins Gegäuse gedreht haben und die Scheiben oder Elektronik verletzten. Oder durchgeschmorte CPU mangels Kühlung. Etc, etc... (blöde Beispiele, aber verständlich) Ansonsten muss das Gerät KOSTENFREI repariert/getauscht werden.
--Nach den ersten 6 Monaten tritt das in Kraft, was vor 2003 sowieso Gesetz war (s.o.): Der Käufer ist in der Beweispflicht. Aber, jetzt mal ernsthaft, kann es Sinn und Zweck des Gesetzes sein, dass der Käufer ab Kauf 24 Stunden am Tag ne Videokamera laufen lassen muss, die das Gerät filmt, oder es nur von nem Techniker der Firma bedienen lassen, dass er zu 100% ausschließen kann, dass ein eventuell auftretender Mangel durch nen Bedienerfehler entstand? Oder kann es sein, dass der Gesetzgeber gewollt hat, dass ich selbst ner Fachwerkstatt hunderte von Euro zahlen muss, um das defekte Gerät prüfen zu lassen, dass die mir dann zertifizieren, dass ich keinen Fehler gemacht habe? Leute, merkt Ihr langsam, wass Ihr da teilweise für nen Unsinn erzählt, wenn Ihr die Beweislastumkehr interpretiert?

Dann hätten wir nämlich das neue Gesetzt nicht gebraucht; dann hätte es einfach gereicht, die Beweislast in den ersten 6 Monaten dem Verkäufer/Hersteller aufzubürden und alles - wie früher - bei 6 Monaten zu belassen, oder klingt das jetzt unlogisch?

Einzig und allein fallen Kosten - nämlich Versandkosten - für den Käufer an, wenn sich nach Einsendung des Gerätes herausstellt, dass es
a. nicht defekt ist
b. wirklich durch nen Bedienerfehler der Mangel entstanden ist (und ein seriöser Händler/Hersteller KANN das nachweisen und wenn nötig auch vor Gericht belegen!)

Fakt in meinem Fall: Nach ca. 500 Brennzyklen ist die Optik hinüber gegangen. LG selbst bestätigte in einem Telefonat, dass da wohl von Anfang an ein Fehler vorlag (HÖRT HÖRT!) und dass nach so wenigen Brennzyklen solch ein Fehler nicht auftreten darf.
NORSK WILL SICH DAS GERÄT ABER NICHT MAL ANSCHAUEN! DIE WOLLEN ES NUR GEGEN GEBÜHR AN DEN HERSTELLER WEITERLEITEN! Und selbst das stand in einer AUTOMATISCH generierten Mail.
Was lässt mich das vermuten? Direkt nach Wareneingang, als das Päckchen abgescannt wurde wurde gleichzeitig diese Mail generiert und mir zugeschickt. Ich denke, die haben sich nicht mal die Fehlerbeschreibung durchgelesen.

Selbst die PC-Welt hat sich mittlerweile Norsk angenommen unter

http://www.pcwelt.de/mobile/pda/news20040820/102303/

Liest man sich diesen Artikel durch, so stellt man sich zwangsläufig die Frage, was wohl passier, wenn ich unangemeldet in Norwegen auftauchen würde und mein Gerät wiederhaben wollte, wie von Norsk angeboten >:-)
Das sollte nun selbst die größten Nörgler nachdenklich stimmen...

Greez, ASP


Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Neues von DEN AnwältEN / Verbraucherzentralen
24.08.2004, 15:37:11
So, ich wieder.

1. Ich habe gerade nochmal mit meinem Anwalt telefoniert. Aufgrund der berechtigten Verdunklungsgefahr (Siehe diverse Replies hier, die belegen, dass Norsk ne Briefkastenfirma ist) der Fa. Norsk-IT soll ich sofort Strafanzeige stellen. Nach dem Post hier geh ich auch direkt zur Polizei.

2. Der Rechtsanwalt Thorsten Meinicke, Leitender Referent Recht von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat mich kontaktiert. Er bestätigt wiederum - wie andere Verbraucherzentralen vorher - das unseriöse Vorgehen der Norsk-IT. Er wird auch nochmals die Europ. Verbraucherzentrale in Kiel benachrichtigen, die von mir angegebenen Links und Adressen (auch Forum hier) überprüfen und ggf. eine Pressemitteilung (Verbraucherwarnung) über Fa. Norsk-IT veranlassen.

3. Lt. Aussagen beider Anwälte ist es nicht rechtens, dass sich die Anwälte der Fa. Norsk-IT über eine fremde Domain (hier: Snakecity) verlinken lassen und somit dann erreichbar sind. Die werden wohl auch noch kontaktiert werden...

Allen anderen geschädigten Forumsteilnehmern kann ich nur dringend raten, selbst Strafanzeige gegen Norsk zu erlassen und das SCHNELLSTENS!

Wenn Ihr ähnliche Mails wie ich erhalten habt oder einfach nur so Probleme mit Norsk habt, informiert bitte auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (auch wenn Ihr woanders wohnt, die wissen jetzt über den Fall bescheid) unter recht@verbraucherzentrale-sh.de zu Händen Herrn Meinicke.

Ich versprach, Euch auf dem Laufenden zu halten. Dem habe ich hiermit hoffentlich Genüge getan.

Gruß, ASP

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(4): Neues von DEN AnwältEN / Verbraucherzentralen
25.08.2004, 09:39:43
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber willst Du hier sagen, dass die Anwälte und Verbraucherzentralen im Unrecht sind?

Unrecht wird nicht zu Recht, wenn Du es oft wiederholst. Im übrigen glaube ich Dir niemals, dass praktizierende Anwälte und "Verbraucherschutzzentralen" Dir beispielsweise falsche Jahreszahlen zur Gültigkeit von Gesetzen übermittelt haben. Aber in Deinem Übereifer hast Du wahrscheinlich alles so durcheinandergewürfelt, dass nur mehr Unsinn und falsche Behauptungen stehen geblieben sind...

Aber, weisst Du, ich mach Dir's jetzt mal ganz einfach: Für Dich und andere gebe ich Dir hier mal ein paar Details für Österreich:

Bundesgesetz:  Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz - GewRÄG
(NR: GP XXI RV 422 AB 522 S. 62. BR: AB 6348 S. 676.)
[CELEX-Nr.: 399L0044]

Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 48/2001

kundgemacht Mitte 2001, gültig ab 1.1.2002:

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=14825


Du wirst uns jetzt im Gegenzug die Belege für DEINE Behauptungen (deutsches Recht) posten, und wir sind alle zufrieden und glücklich. Zur Hilfe: Die Gesetzestexte entsprechen im Falle der Gewährleistung ziemlich genau den österreichischen (sind nämlich beide vom selben EU-Recht abgeleitet)...

Man, dann musst Du ja echt mindestens 20 Jahre Jura sudiert haben und genau wie "Gott" aus dem Forum Richter sein!

Solch ein Urteil steht Dir nicht zu. Schon gar nicht, nachdem Du über meine Qualifikationen kein Wissen hast.

Dann hoffe ich mal, dass Du nicht die Verhandlung führen wirst (falls es eine gibt)....

Sicher nicht. Würdest Du weniger rumschreien und Dich besser informieren, wüsstest Du, dass es schwerlich einen österreichischen Richter in einer deutschen Strafsache (so willst Du das ja abhandeln) geben kann.

Oder gehörst Du etwa zu Norsk (was Deine wehementen Verteidigungen der Firma quer durch ALLE Posts zu meinem Thread mittlerweile STARK vermuten lassen...)?

http://forum.geizhals.at/t268542,1682550.html#1682550

Im übrigen kannst Du nicht lesen. Ich verteidige nicht Norsk-IT, sondern das Recht, das ist nicht beliebig teilbar. Ein für Dich möglicherweise zu vernachlässigender Unterschied, für mich essentiell. Recht gilt für Dich, für mich und sogar für jeden Händler. Die sind nicht mit der Lösung eines Gewerbescheines rechtlos geworden.

Ich wiederhole mich: Getroffene Hunde bellen!

Wie schon erwähnt, ändern Wiederholungen nichts an Recht- oder Unrechtmäßigkeit der erhobenen Beschuldigungen. Wie Du allerdings glauben kannst, gerade mich mit Deinem Gekeife getroffen zu haben, kann ich nicht ganz nachvollziehen. ;)

Was ich Dir zum Abschluss allerdings noch sagen möchte, ist, dass Du mit solch unqualifiziertem Gegeifer und falschen Zitaten aus angeblichen Gesetzen leider genau das Gegenteil von dem erreichst, was Dir so am Herzen liegt: Du setzt Dich selbst ins Unrecht. Damit nimmt niemand, der noch bei klarem Verstand ist, Dich ernst, was Deinem "Gegner" massive Vorteile (anstelle der von Dir gewünschten Nachteile) bringt.

Dass trotzdem ein paar unbedarfte Kinder und einige Rumpelstilzchen Sympathien für Dich entwickeln, fällt dann gar nicht mehr ins Gewicht. Glaubst Du ernstlich, dass nicht jeder Händler auf "Kunden", die ununterbrochen unkontrollierbaren Zuckungen und Schreianfällen unterliegen, leichten Herzens verzichten wird? Also wem schadet das Gezeter wirklich?

Denk mal nach! Wenn Du kannst.

GrummelGrumpf
Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......
Re(5): Neues von DEN AnwältEN / Verbraucherzentralen
25.08.2004, 10:32:35
"Im übrigen glaube ich Dir niemals, dass praktizierende Anwälte und "Verbraucherschutzzentralen" Dir beispielsweise falsche Jahreszahlen zur Gültigkeit von Gesetzen übermittelt haben."

- Was meinst Du damit? Wie Du selbst sagst: D und A sind ähnlich in der Gesetzgebung, nicht identisch.

"Solch ein Urteil steht Dir nicht zu. Schon gar nicht, nachdem Du über meine Qualifikationen kein Wissen hast."

- Sowie Du über meine :)

"Recht gilt für Dich, für mich und sogar für jeden Händler. Die sind nicht mit der Lösung eines Gewerbescheines rechtlos geworden."

- Gebe ich Dir absolut recht! Wobei mich im Falle Norsk schon wieder interessieren würde, was die für nen Gewerbeschein haben: deutsch oder norwegisch...?

"Du wirst uns jetzt im Gegenzug die Belege für DEINE Behauptungen (deutsches Recht) posten, und wir sind alle zufrieden und glücklich."

- Ich denke, googeln kann noch jeder selbst...

"Wie Du allerdings glauben kannst, gerade mich mit Deinem Gekeife getroffen zu haben, kann ich nicht ganz nachvollziehen."

- Gekeife? Hmmm... Ich biete sämtlichen Forumsteilnehmern an, meinen gesamten Schriftverkehr auf persönliche Anfrage offenzulegen. Manche haben das schon in Anspruch genommen. Du nicht. Ich wiederhole, ich biete das an, danach kannst Du gerne die jeweiligen Anwälte bzw. Verbraucherschutzzentralen anmailen und zu allen Punkten hier befragen. Wie Du schon richtig bemerkt hast - ich bin kein Rechtsexperte. Ich bin "normaler" Verbraucher, der das weitergibt, was ihm die Anwälte, Verbraucherschützer und mittlerweile sogar die Polizei (Strafanzeige ist gestellt) bestätigt haben. Wem würdest Du hier in diesem Falle mehr Glauben schenken? Nem Forumsuser (wobei ich Dich hier keinesfalls abwerten will, wirklich nicht) oder einem der oben genannten? Ich sehe mich nicht keifen, im Gegenteil, ich führe eigentlich sachliche Diskussionen im Gegensatz zu anderen (nicht Du) Forumsteilnehmern hier, die schon hart unter die Gürtellinie schießen. Aber ich denke, das ist weder Dein noch mein Niveau.

"http://forum.geizhals.at/t268542,1682550.html#1682550"

- Da das anscheinend nachweislich nicht so ist, entschuldige ich mich für diese Aussage. Damit hab ich kein Problem.

"Damit nimmt niemand, der noch bei klarem Verstand ist, Dich ernst, was Deinem "Gegner" massive Vorteile (anstelle der von Dir gewünschten Nachteile) bringt."

- Womit Du wiederum meinen Anwalt, den Verbraucherschutzanwalt sowie die Polizei als diejenigen, die nicht klaren Verstandes sind, angreifst, denn die nahmen mich ernst. Du könntest jetzt gegenhalten, dass mein Anwalt Geld von mir bekommt (weist Du das? Vielleicht ist das gar nicht so...?) oder dass die Polizei das nur macht, weil sie's machen muss. Aber was ist dann mit den Verbraucherzentralen bzw. deren Anwalt? Der bekommt nix von mir und gab mir trotzdem recht...

"Dass trotzdem ein paar unbedarfte Kinder und einige Rumpelstilzchen Sympathien für Dich entwickeln, fällt dann gar nicht mehr ins Gewicht."

- Wie war das mit dem Gekeife? Und wiederum greifst Du o.g. Personenkreis sowie viele andere Forumsteilnehmer an...

"Glaubst Du ernstlich, dass nicht jeder Händler auf "Kunden", die ununterbrochen unkontrollierbaren Zuckungen und Schreianfällen unterliegen, leichten Herzens verzichten wird? Also wem schadet das Gezeter wirklich?"

- Im Falle Norsk sind das aber schon sehr viele Kunden. Das sollte selbst Dir schon aufgefallen sein... Außerdem, wieder Gekeife... Weiterhin entnehme ich dieser Aussage, dass Du interpretierst, dass ich bei denen nochmal bestellen will... ähh... (ohne Worte)

"Denk mal nach! Wenn Du kannst."

- Fällt mir als dummer Techniker recht schwer... %-)

Ich denke, es liegt an jedem hier im Forum, sich von Dir und mir selbst ein Bild zu machen.

Greez, ASP



Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..........
Re(9): Neues von DEN AnwältEN / Verbraucherzentralen
26.08.2004, 09:43:21
Siehst Du, GG, wieder wurde ich eines Besseren belehrt und akzeptiere dies auch. Das verstehe ich unter Sachlichkeit. Nur scheinen nicht alle Händler in D das Gesetz auch zum 01.01.2002 umgesetzt zu haben (wie mir selbst bei meinem geschilderten Fall kund getan wurde...)
Ich habe Deine Posts zu "Garantie vs. Gewährleistung" gelesen und muss den Hut vor Dir ziehen, schon alleine, weil Du Dir die Mühe machtest, das alles zu posten.
Jedoch verstehe ich dann, wie an anderer Stelle erwähnt, nicht, warum Du so auf Konfrontation fährst, Leute als "dumm" hinstellst (ich mache einen Unterschied zwischen "dumm", "unwissend" und "fehlinformiert") und nicht gleich zum Einen den Link zu Deinen eigenen, sehr gelungenen, Posts darlegst und zum anderen die Leute ins Messer laufen lässt.
Das macht auf mich den Eindruck, als wolltest Du etwas besseres sein als einige andere hier, mich eingeschlossen, und schwebtest über den Dingen, sich ab und zu zum Pöbel herablassend und das "geifernde" Volk mit Informationen zu versorgen, die sie eventuell Deiner Meinung nach eh nicht verstehen. (Soll weder Beleidigung noch Anschuldigung sein, ist wie gesagt nur das Bild, was man aufgrund Deiner Posts von Dir bekommen könnte - wogenen aber wiederum Deine fundierten sachlichen Posts sprechen).
Immer noch nicht hast Du mir Deine Mailadresse zukommen lassen, auf dass ich Dir meinen Schriftverkehr zukommen lasse wie angeboten. (Gerade aufgrund Deiner Erfahrung würde mich doch sehr Deine Meinung dazu interessieren).
Und immer noch nicht hast Du auf meine, bereits mehrfach umformulierte Frage geantwortet, ob Du das Vorgehen von Norsk nun für richtig (nicht nur gesetzlich, sondern auch moralisch) hälst oder nicht (mal von den Posts über deren vorhandene/nicht vorhandene postalische oder telefonische Erreichbarkeit abgesehen). Bist Du Dir zu fein dazu oder traust Du Dich einfach nicht, weil Du Dich selbst auf keine Seite schlagen willst (was ich auch nicht erwarte und was ich für 100% in Ordnung halten würde, wenn Du neutral bleiben willst).
Nur, mit dem fundierten Fachwissen, dass Du ja -wie Deine Posts beweisen- wohl auch hast, solltest Du doch mittlerweile auch verstanden haben, was die Intention meines Threads überhaupt ist - auf unseriöse Vorgehensweisen aufmerksam machen! Und die liegt meiner Meinung nach darin, mich erst auf Kosten aufmerksam zu machen, NACHDEM das Gerät bei Norsk eingegangen ist und mit somit die Möglichkeit zu nehmen, das Gerät selbst an der Hersteller zu schicken. Hätten die vorher mal irgendwo erwähnt, dass eventuell Kosten auf mich zukommen könnten (zumindest bei Vergabe der RMA-Nummer, z.B. "Sehr geehrter Herr |ASP|, wir weisen Sie darauf hin, dass das Gerät älter als 6 Monate ist und somit eine Weiterleitungs bzw. Bearbeitungspauschale von €32.30 fälig wird bzw. im Falle der Rücksendung €18.- fällig werden aufgrund Beweislastumkehr... etc.", so müsste Ich Dir vollkomen recht geben, und das lese ich auch aus Deinen anderen Posts - nur so ist das für mich Erschleichen von Leistungen.
Auch hast Du meine Posts wieder nicht richtig gelesen - weder stelle ich mich über das Gesetz (Gott bewahre!) noch habe ich diese Info von meinen Anwälten (waren -offensichtlich falsche- Angaben eines Händlers). Du hast mit Deinen Links den fundierten Gegenbeweis erbracht und den akzeptiere ich auch.
Vielleicht erkennst Du nun auch mal endlich, dass nicht jeder (zumindest ich nicht) das böse, besserwisserische und rechthaberische Wesen ist, welches Du hineininterpretierst ;)

Greez, ASP

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...........
Re(10): Neues von DEN AnwältEN / Verbraucherzentralen
26.08.2004, 13:15:09
Siehst Du, GG, wieder wurde ich eines Besseren belehrt und akzeptiere dies auch. Das verstehe ich unter Sachlichkeit.

Super. Und warum versuchst Du nicht mal selbst nachzuschlagen, wenn Dir ohnehin schon fünfmal jemand die Fakten liefert und Du sie eben nicht glauben willst?

...(ich mache einen Unterschied zwischen "dumm", "unwissend" und "fehlinformiert") ...

Genau. Ich auch. Den "Unwissenden" und "Fehlinformierten" versuche ich das fehlende Wissen nachzutragen. Erzähle ihnen etwas über Fakten, wo sie selbst nachschlagen können etc. Die "Dummen" unter ihnen pflaumen mich daraufhin blöde an - und bekommen eins reingesemmelt. So einfach ist das Leben im GrummelGrumpf-Land.

Und wenn Du nicht akzeptieren kannst, was ich schreibe oder wie ich schreibe, so empfehle ich Dir die Ignore-Funktion dieses Forums. Die hilöft Dir, meine Postings nicht zu sehen, Dich nicht darüber zu ärgern und damit ein fröhlicher Mensch zu bleiben.

Ich erspare mir daher, den Rest weiterzuulesen. Wenn Du den schreiben musstest, um Dich besser zu fühlen oder er Dir zur Rechtfertigung eigenen Handelns dienen soll - okay. Ich habe einen breiten Rücken.

Was ich sicher nicht tun werde, ist, groben Unsinn in heiklen Belangen unkommentiert stehen  zu lassen. Warum? Weil es leider viele andere Unwissende gibt, die auf Basis solcher Falschauskünfte (und die von Dir kommenden hatten da schon Medaillen-Charakter) ihre eigenen Handlungen setzen. Und die würden danmit einfahren wie der Blitz in die Eiche.

Weiters, und ich gebe zu, das es mich wurmt, mag ich auch nicht, dass Du so einfährst, wie Du es tust. Ich habe das bereits mehrmals geschrieben - Du hast nicht mal gelesen, geschweige denn verstanden, worum es mir geht. Also, im Sinne eines neuen Miteinander, lies es BITTE! Es gilt im übrigen nicht nur für Dich, sondern für die vielen anderen, die dieses Foprum zur Frustbewältigung einsetzen.

Du hast Ärger mit einem Händler, mit dem Ärger - glaubt man den vielen Berichten - vorprogrammiert ist. Du hast mein Mitgefühl, sogar mein ehrliches.

Du würdest ihn für das erlittene Ungemach an liebsten "derschlog'n", wie der Wiener sagen würde. Das geht nicht so einfach. Eines aber möchtest Du auf jeden Fall: Ihm eins überbraten. Für den Ärger, für die Nerven, für das Gefühl der Unterlegenheit, das er Dir vermittelt.

Diese Deiune Wünsche sind für mich als Mensch nachvollziehbar - wenn ich solches auch anders anlegen würde.

Was aber für mich nicht mal mehr nachvollziehbar und auch ebenso unanständig erscheint wie der beklagte Umgang mit Dir, ist, wenn jemand nur aus Wut, Enttäuschung und Zorn dann ebenfalls in die unterste Schublade greift und Gesetze zu biegen versucht wie auch jede linke Methode leichthin für seinen Rachefeldzug zu adaptieren bereit ist.

Wer, so wie Du, jetzt darauf setzt, man mag Dich nicht, sobald man Dir (in sahlichen Belangen) widerspricht, ist auf dem falschen Dampfer ebenso wie jeder, jeder, der einem sofort Nähe zum gescholtenen Händler unterstellt. Wie Du vielleicht mittlerweile nach Studium einiger Postings mitbekommen hast, halte ich mich grundsätzlich aus Händlerbewertungen raus. Melde ich mich zu Wort, geht es in solchen Threads immer nur um Recht, nie um die handenden Personen.

Es kann aber nicht sein, dass Du selbst schlimmere Methoden (Verdrehen von Fakten, falsche - leicht widerlegbare - Zitate aus Gesetzen, Behauptungen als Beweise hinstellen etc.) anwendest, um Dich zu rächen - und dann noch als Held dastehen möchtest. Du musst aber der Held sein, um zu siegen. Das war schon immer so.

Ritter der Witwen und Waisen müssen eine hell schimmernde Rüstung tragen. Arme Opfer böser Kapitalisten müssen korrekt zitieren und handeln. Sonst verlieren beide ihren Anspruch auf Heldentum. Wer Falsches tut, spricht schreibt, ist im Unrecht. Und wie sollen wir Unrecht gegen Unrecht verteidigen?

In der ehrlichen Hoffnung, diese Message möge endlich richtig angekommen sein, wünsche ich Dir ein schönes Wochenende und eine positiven Ausgang Deiner Probleme.

GrummelGrumpf
Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS!
26.08.2004, 10:00:29
Hmmm, ich bin sicherlich der letzte, der Grummel in Schutz nehmen will, aber ich habe mir wirklich mal die Mühe gemacht, seine Posts zu lesen, die sachlichen.
Der Kerl hat sehr wohl was aufm Kasten, das ist auch - wenn man recherchiert - absolut fundiert, aber was mir nicht gefällt ist, dass er sich - so kommt es jedenfalls rüber - lieber als was besseres hinstellt und andere sehr lange ins Messer laufen lässt oder als dumm hinstellt, bevor er konstruktiv hilft.
Mir als eher sachlichem Menschen missfällt sowas einfach.
Er hat ein eben sehr cholerisches Gemüt gepaart mit einem 100%igem Rechtsverständnis und legt dabei oftmals gesetzliche über moralische Wertungen. Er scheut es, selbst konstruktive oder erklärende Meinungen zum eigentlichen Thread abzugeben als vielmehr diejenigen gnadenlos runterzubuttern, die nicht seine Erfahrung oder Fachwissen haben und aufgrund dessen einfach falsche Dinge posten, da nehme ich mich nicht aus.
Aber andere können mich doch auch sachlich auf meine Fehler hinweisen und fahren nicht auf Konfrontation - also wieso er?
Mich wundert es nicht, das oftmals angenommen wird, er sei Mitarbeiter des gerade besprochenen Betriebes, war ja auch erst meine Annahme. Und an seiner Stelle würde ich mir über sowas schonmal Gedanken machen. Aber ihm ist das wohl egal. Ist eben seine Persönlichkeit und so muss man ihn auch akzeptieren. Das macht ihn nicht grundlegend zum bösen Menschen, im Gegenteil, wie erwähnt ist er jemand mit 100%igem Gerechtigkeitssinn.

"weil jeden tag neue hirnis geboren
werden,denen die geizmanie wichtiger ist
und die google nicht kennen "

Hmmm, das solltest Du so auch nicht schreiben. Ich habe mich vorher auch über Norsk informiert. Nur, wenn Du 100 gute Posts und einen schlechten über die liest (Anfang des Jahres war es wohl noch nicht so schlimm mit denen), dann glaubte ich in meinem Falle eher den 100 guten - und wurde eines besseren belehrt!
Zu dieser Zeit war ich auch noch auf der Technikerschule und musste jeden Cent 2x rumdrehen, da schaut man eben mal aufs Geld. Verständlich, oder?
Mittlerweile habe ich mir ein neues Gerät gekauft (bei nem ortsansässigen Händler ;) ) - das andere hab ich eh schon abgeschrieben. Und die 18 Euro weigere ich mich zu zahlen.

Gruß, ASP

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Norsk gibt wohl nach... Jetzt ohne persönliche daten :)
26.08.2004, 16:17:14
Sorry, hatte vorher nicht alle persönlichen Daten rausgelöscht...

OK, ich will über einen Händler nicht nur Böses vebreiten, sondern auch kund tun, wenn er begangenes wieder gut macht.
Dies mache ich hiermit, nachdem ich von denen unten gepostete Mail erhielt, als Reaktion von denen auf die Mail von der Verbraucherzentrale, die ich denen weiterleitete.
Wenn ich mein Gerät dann ohne Probleme wieder habe, ist die Sache für mich erledigt und ich ziehe die Anzeige zurück.

Gruß, ASP

Hier die neue Mail von Norsk:

"Sehr geehrter ...

Danke für Ihre E-Mail an die Norsk-IT A/S.
Ihre Kundennummer lautet: ...

    
Wir konnten Ihren Auftrag fertigstellen und der Artikel
wurde an unsere Logistik zum Versand weitergegeben.

Er wird also in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld.



    
    ... schrieb:
    
> Ich habe hier ein interessantes Schreiben von einer Verbraucherzentrale
> erhalten, als ich denen Ihr Verhalten meldete. Siehe Anhang.
>
>
> ----- Original Message -----
> From:
> To:
> Sent: Wednesday, August 04, 2004 7:32 PM
> Subject: Wareneingang für Reklamation ...
>
>
> Sehr geehrter Herr ...,
>
> Wir haben am 04.08.2004 unter der Kundennummer ... Ihre
> Reklamation mit der Nummer L ... erhalten.
>
> Für folgende Artikel ist die Reklamationsabwicklung aufgrund des
> geltenden f476 BGB nicht mehr möglich:
>
> Artikelnummer Artikelbezeichnung                       Menge
> ------------------------------------------------------------
>         10718 ZZ DVR IDE LG GSA-4081B bulk                 1
>
>
> Leider sind wir durch zu viele Ablehnungen der Reklamationen durch die
> Hersteller, wo das Kaufdatum älter als sechs Monate ist, zu solchen
> Massnahmen gezwungen. Der f476 BGB(Beweislastumkehr) regelt eindeutig,
> dass die Beweislast für das nicht vorhandensein eines Sachmangels vor
> Gefahrenübergang (Kauf) nur innerhalb der ersten sechs Monate vom
> Händler zu erbringen ist. Anschliessend muss der Käufer das Vorhandensein
> des Mangels bei Gefahrenübergang beweisen.
>
.
.
.
.

usw... rest ist Original Message, wie's in der Threaderöffnung steht.
Ich melde mich wieder, wenn ich mein Gerät habe.

Gruß, ASP


Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(2): Norsk gibt wohl nach... Jetzt ohne persönliche daten :)
27.08.2004, 16:08:13
Weil ich die nur stehen lassen könnte, wenn die das Gerät nach Erhalt der Beschuldigtenanhörung (wird nach Bearbeitung der Strafanzeige an den Beschuldigten rausgeschickt) an mich gesendet hätten. Vorher haben die ja die Forderungen innerhalb der Frist (wie man's nimt) erfüllt und sind damit ausm Schneider. Ob das so 100% rechtens ist oder nicht, sei dahingestellt.
Aber langsam: Noch habe ich das Gerät nicht. Wenn's per Nachnahme kommt und die Geld wollen, und wenn's nur einen Cent kostet, zahl ich's nicht. Es wäre in Ordnung, wenn die von mir die Versandkosten wollten (aber auch nur für D, nicht für grenzübergreifenden Versand NO) wenn mein Gerät nicht defekt gewesen wäre. Da die mir aber nichts anderes gemailt haben, gehe ich davon aus, dass ich im Recht war! (Und bitte, Ihr wisst, wer gemeint ist, nicht wieder mit mir um vermeindliches Recht und Unrecht meinerseits diskutieren, ich bin's leid. Ich fühle mich im Recht, andere mögen's anders sehen; Recht und Gesetze sind eben interpretierbar und dadurch "beugbar", spätestens die Politik macht's einem vor >:-) und durch das Einlenken von Norsk fühle ich mich wieder bestätigt, möge sagen, wer will.
Ich gehe nicht davon aus, dass Norsk die Beschuldigtenanhörung schon hat. Die haben ale Info über den Vorgang mit Sicherheit aus diesem Thread (wenn die anhand der dargelegten Fakten noch nicht wissen, wer -ASP- ist, dann weiß ich's auch nicht ?-) oder von dem Verbraucherschutzanwalt, mit dem ich permanent in Kontakt stehe.
Und, um einem Vorredner zu widersprechen ("...Starker Tobak..."), natürlich ist mein Thread rufschädigend für die. Aber nen Strick könnte man mir nur draus drehen, wenn ich Unwarheiten oder verbotene Mails gepostet bzw. weitergeleitet hätte. Norsk selbst dürfte wissen, dass das nicht so ist.
Selbst ich gestehe Norsk zu, aus dem Ganzen hier gelernt zu haben. Sollen die die Gebühren für Ihre Abwicklung ruhig weiter erheben - aber der Verbraucher sollte bitte VORHER darüber informiert werden. Ich denke nicht, dass Ehrlichkeit deren Kundenstamm schmälern wird. Denn der Käufer schaut anfangs auf den Kaufpreis und macht sich, selbst wenn er drauf hingewiesen wird, mit Sicherheit nur wenig Gedanken über einen Reklamationsfall.
Solch ein Thread wie dieser hier, von mittlerweile ca. 2000(!) Leuten (potentielle Kunden!) gelesen, hinterlässt - egal, ob man mir oder meinen "Widersachern" hier Recht geben will - einen schlechten Beigeschmack zu der Firma. Man wrd sich bei zukünftigen Bestellungen fragen, auch wenn man sich nimmer zu 100% erinnert "...Norsk... Da war doch mal was... Lieber woanders bestellen...".
Abschließende Worte gibt's, wenn die Sache 100% beendet ist. Egal wie. Dann mache ich den Thread auch zu.
Sollte sich Norsk jetzt korrekt verhalten, so werde ich dies auch posten. Nicht nur Negatives, sondern auch Positives will ich posten. Das ist nur fair meiner Meinung nach.
Dann mache ich den Thread auch zu.

In diesem Sinne,

Euer ASP B-)

Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung