Beweislastumkehr in Deutschland
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS! (139 Beiträge, 3403 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Norsk-IT ist unseriös - hier der BEWEIS!
20.08.2004, 14:03:46
Hi alle ;)

Im Januar diesen Jahres bestellte ich mir bei Norsk-IT einen DVD-Brenner, den LG GSA 4081B. Im Juli trat an diesem Gerät ein Defekt auf. Kein Problem, dachte ich, ist ja 2 Jahre Gewährleistung; d.h. ich schicke das Ding ein und ohne dass mir Kosten entstehen wird geprüft und ggf. repariert/getauscht/zurückgeschickt.
Die Rücksendung war kein Problem; RMA-Nummer bekam ich, auch die Bestätigung von Norsk, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Mit dem Rücksendeaufkleber war die Rücksendung auch kostenlos.
Daraufhin erhielt ich folgende Mail (persönliche Angaben hier rausgekürzt, aus Platz- und pers. Gründen, Veröffentlichung dieser Mail wurde von Norsk NICHT untersagt!):

-------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr...

Wir haben am 04.08.2004 unter der Kundennummer ... Ihre
Reklamation mit der Nummer ... erhalten.
Für folgende Artikel ist die Reklamationsabwicklung aufgrund des
geltenden f476 BGB nicht mehr möglich:

Artikelnummer Artikelbezeichnung                       Menge
------------------------------------------------------------
        10718 ZZ DVR IDE LG GSA-4081B bulk                 1

Leider sind wir durch zu viele Ablehnungen der Reklamationen durch die
Hersteller, wo das Kaufdatum älter als sechs Monate ist, zu solchen
Massnahmen gezwungen. Der f476 BGB(Beweislastumkehr) regelt eindeutig,
dass die Beweislast für das nicht vorhandensein eines Sachmangels vor
Gefahrenübergang (Kauf) nur innerhalb der ersten sechs Monate vom
Händler zu erbringen ist. Anschliessend muss der Käufer das Vorhandensein
des Mangels bei Gefahrenübergang beweisen.
An dieser Stelle moechten wir unsere Kunden nicht im Stich lassen und
bieten Ihnen an, unter Berechnung des erhöhten Arbeitsaufwandes von 32,30Euro,
die weitere Bearbeitung durch den Hersteller einzuleiten.
Die dann durch uns folgende Kulanzbearbeitung erfolgt ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht.  
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Einfluss auf den Bearbeitungszeitraum
sowie auf das Ergebnis des Herstellers haben.
Sollten Sie kein Interesse an dieser Abwicklung haben, erhalten Sie die Ware
unter Berechnung der Auslagen für Rücksendung, Verpackung und Transportkosten
in Höhe von 18,00Euro zurück,
Für die Zusendung bzw. eine weitere Bearbeitung der Ware unsererseits, überweisen
Sie bitte vorerst die angefallenen Auslagen auf folgendes Konto:

Postbank Hannover     Kontonummer: 90 46 81 302     BLZ: 250 100 30

Sobald der Zahlungseingang bei uns festgestellt werden konnte, wird die weitere
Bearbeitung eingeleitet.
Als Referenz geben Sie bitte das Stichwort "Status M", Ihre Kundennummer und die
RMA-Nummer an.
Es steht Ihnen aber auch frei die Ware bei uns im Lager abzuholen bzw. abholen
zu lassen.
Unser Standort f¨r Abholungen ist:

Norsk-IT Management & Consulting A/S
Lussevika 43 N-4521 Spangereid  

Wir danken im *TRÖT* f¨r Ihr Verständnis und möchten Sie bitten uns über Ihre
Entscheidung in Kenntnis zu setzen, damit wir alles Notwendige veranlassen können.
Antworten Sie nur auf diese E-Mail, wenn die oben angegebenen Daten nicht korrekt
sind, Sie die Ware zu einem bestimmten Termin abholen möchten bzw. wenn Sie keine
weitere Abwicklung durch uns wünschen und den Artikel zur Entsorgung freigeben
möchten.
Bitte geben Sie bei Rückfragen zu diesem Auftrag Ihre Kundennummer und die
RMA Nummer immer mit an.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüssen
Norsk-IT A/S Service Team für den deutschsprachigen Raum

04.08.2004

!!!Diese E-Mail wurde automatisch erzeugt!!!

--------------------------------------------------------------------------------

---> Hallo? Geld nur für die Weiterleitung an den Hersteller LG, den ich übrigens telefonisch über das Vorgehen von Norsk-IT informierte und der SEHR verärgert war!
Die Sache ist jetzt beim Anwalt.
Die haben auch ne deutsche Anschrift, zu finden bei hardwareschotte.de :

Kaierder Str. 22
31073 Delligsen

Ich habe die Sache jetzt beim Anwalt - mal sehen, was dabei rauskommt. Ich lasse es die Community gerne wissen. Auch habe ich sämtliche Verbraucherzentren in Deutschland per Mail informiert (sollte jeder Geneppte tun) und die wollen Norsk-IT abmahnen. Fakt: MANN MUSS WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT NICHTS ZAHLEN! DAS IST DEUTSCHES GESETZ!!! Und wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an deutsches Recht halten!

Greez, -ASP-


Diskussion beendet PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (angelo22 am 20.08.2004, 14:23:48)
.
Beweislastumkehr in Deutschland
23.08.2004, 10:59:09
So,

Jetzt mal ein paar Worte zu der Beweislastumkehr, zu der ja hier jeder was anderes, seiner Ansicht nach 100% richtiges weis:

-Unterschied Garantie/Gewährleistng:

--Garantie ist das, was man vom Hersteller bekommt. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit und dann noch Kulanzgarantie, die der Hersteller bieten kann. Bietet der Hersteller eine Garantie, die länger ist, als die gesetzlich vorgeschriebene, so verpflichtet er sich auch, sich daran zu halten. Tut er dies nicht oder versucht dies zu umgehen, so macht er sich strafbar.

--Gewährleistung ist das, was der Fachhändler bietet. Diese unterscheidet sich von der Garantie in sofern, dass der Händler selbst entscheiden darf, wie er in dem Gewährleistungsfall mit dem zurückgebrachten Gerät umgeht: Soforttausch, *TRÖT*versuch, Einschicken an den Hersteller etc. Er darf alles versuchen, nen Mangel an der Sache auszuräumen. Über die maximalen Versuche oder die maximale Dauer weiß ich jetzt selbst nicht bescheid, sorry, da gibt es aber Limitationen.


-Vor 2003 war Garantie/Gewährleistung, hier speziell Elektrogeräte, 6 Monate. Die Beweislast lag sowieso beim Käufer (also so, wie es jetzt nach dem 6. Monat ist). Von mir hat selbst vor 2002 nie ein Händler einen Nachweis haben wollen, dass ich das Gerät immer richtig bedient habe und dass es schon von Anfang an kaputt war. Wie sollte man den auch erbringen? Dazu unten mehr...

-Ab 2003 trat eine Gesetzesänderung in Kraft:
--Innerhalb der ersten 14 Tage darf ich mein Gerät ohne Angabe on Gründen gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben. Das nennt man Widerruf. Voraussetzung: Das Gerät ist nicht (bzw. nicht nachweislich) benutzt.
--Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer (Gewährleistung) bzw. Hersteller (Garantie) in der Beweispflicht; d.h. er muss dem Verkäufer eine Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Gerät nachweisen, um zu zeigen, dass ein Defekt nicht von Anfang an vorlag. Dies lässt sich z.B. bei ner Festplatte nachweisen, wenn man die mit ewig langen Schrauben festgemacht hat, die sich ins Gegäuse gedreht haben und die Scheiben oder Elektronik verletzten. Oder durchgeschmorte CPU mangels Kühlung. Etc, etc... (blöde Beispiele, aber verständlich) Ansonsten muss das Gerät KOSTENFREI repariert/getauscht werden.
--Nach den ersten 6 Monaten tritt das in Kraft, was vor 2003 sowieso Gesetz war (s.o.): Der Käufer ist in der Beweispflicht. Aber, jetzt mal ernsthaft, kann es Sinn und Zweck des Gesetzes sein, dass der Käufer ab Kauf 24 Stunden am Tag ne Videokamera laufen lassen muss, die das Gerät filmt, oder es nur von nem Techniker der Firma bedienen lassen, dass er zu 100% ausschließen kann, dass ein eventuell auftretender Mangel durch nen Bedienerfehler entstand? Oder kann es sein, dass der Gesetzgeber gewollt hat, dass ich selbst ner Fachwerkstatt hunderte von Euro zahlen muss, um das defekte Gerät prüfen zu lassen, dass die mir dann zertifizieren, dass ich keinen Fehler gemacht habe? Leute, merkt Ihr langsam, wass Ihr da teilweise für nen Unsinn erzählt, wenn Ihr die Beweislastumkehr interpretiert?

Dann hätten wir nämlich das neue Gesetzt nicht gebraucht; dann hätte es einfach gereicht, die Beweislast in den ersten 6 Monaten dem Verkäufer/Hersteller aufzubürden und alles - wie früher - bei 6 Monaten zu belassen, oder klingt das jetzt unlogisch?

Einzig und allein fallen Kosten - nämlich Versandkosten - für den Käufer an, wenn sich nach Einsendung des Gerätes herausstellt, dass es
a. nicht defekt ist
b. wirklich durch nen Bedienerfehler der Mangel entstanden ist (und ein seriöser Händler/Hersteller KANN das nachweisen und wenn nötig auch vor Gericht belegen!)

Fakt in meinem Fall: Nach ca. 500 Brennzyklen ist die Optik hinüber gegangen. LG selbst bestätigte in einem Telefonat, dass da wohl von Anfang an ein Fehler vorlag (HÖRT HÖRT!) und dass nach so wenigen Brennzyklen solch ein Fehler nicht auftreten darf.
NORSK WILL SICH DAS GERÄT ABER NICHT MAL ANSCHAUEN! DIE WOLLEN ES NUR GEGEN GEBÜHR AN DEN HERSTELLER WEITERLEITEN! Und selbst das stand in einer AUTOMATISCH generierten Mail.
Was lässt mich das vermuten? Direkt nach Wareneingang, als das Päckchen abgescannt wurde wurde gleichzeitig diese Mail generiert und mir zugeschickt. Ich denke, die haben sich nicht mal die Fehlerbeschreibung durchgelesen.

Selbst die PC-Welt hat sich mittlerweile Norsk angenommen unter

http://www.pcwelt.de/mobile/pda/news20040820/102303/

Liest man sich diesen Artikel durch, so stellt man sich zwangsläufig die Frage, was wohl passier, wenn ich unangemeldet in Norwegen auftauchen würde und mein Gerät wiederhaben wollte, wie von Norsk angeboten >:-)
Das sollte nun selbst die größten Nörgler nachdenklich stimmen...

Greez, ASP


Diskussion beendet PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..  Re: Beweislastumkehr in Deutschland  (AVS am 25.08.2004, 14:26:21)
...  Re(2): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 25.08.2004, 18:58:39)
....  Re(3): Beweislastumkehr in Deutschland  (AVS am 25.08.2004, 22:38:20)
.....  Re(4): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 26.08.2004, 09:18:25)
......  Re(5): Beweislastumkehr in Deutschland  (AVS am 26.08.2004, 10:22:33)
.......  Re(6): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 26.08.2004, 11:07:38)
...  Re(2): Beweislastumkehr in Deutschland  (-ASP- am 25.08.2004, 19:12:16)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 25.08.2004, 07:26:22)
.  Strafanzeige ist gestellt  (-ASP- am 25.08.2004, 10:37:45)
..  Re: Strafanzeige ist gestellt  (bamserl am 25.08.2004, 12:55:40)
...  Re(2): Strafanzeige ist gestellt  (-ASP- am 25.08.2004, 15:06:15)
..  Re: Strafanzeige ist gestellt  (fotofan am 25.08.2004, 14:12:20)
...  Re(2): Strafanzeige ist gestellt  (-ASP- am 25.08.2004, 15:07:20)
....  Re(3): Strafanzeige ist gestellt  (fotofan am 25.08.2004, 15:18:57)
.....  Re(4): Strafanzeige ist gestellt  (Hardware Hardy am 25.08.2004, 16:01:19)
.  Re: Norsk-IT ist unseriös - starker Tobak  (Orgi am 26.08.2004, 13:10:51)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (-ASP- am 26.08.2004, 15:59:11)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung